Urteil: VKI erzielt ersten Teilerfolg gegen BAWAG
Der VKI erzielt einen Teilerfolg in der Sammelklage gegen die BAWAG: Zwischenanträge auf Feststellung zurückgewiesen.
Der VKI erzielt einen Teilerfolg in der Sammelklage gegen die BAWAG: Zwischenanträge auf Feststellung zurückgewiesen.
Die BAWAG feiert ein für sie positives Berufungsurteil des HG Wien im Streit um die Verrechnung von Kreditzinsen. Das Urteil ist ein Ausreißer, da es eher die Fehler in der Prozessführung des Klägers dokumentiert. Für die Musterprozesse und Sammelklagen des VKI ist es ohne jede Vorbildwirkung.
Der VKI hat die BAWAG wegen zuviel kassierter Zinsen aus Krediten vor 1997 mit einer Sammelklage geklagt. Diese Sammelklage wird nunmehr von 2 auf über 8 Millionen Schilling (€ 581.382,67) aufgestockt.
Handelsgericht Wien beurteilt erneut dreizehn von neunzehn Klauseln als gesetzwidrig
Der VKI geht nunmehr - im Auftrag des BMJ - auch gegen einige lokale Raiffeisenbanken wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen in Kreditverträgen aus den Jahren vor 1997 mit Musterprozessen vor.
Der OGH geht davon aus, dass die Bank bei Auslandsüberweisungen für Drittbanken nicht wie für Erfüllungsgehilfen, sondern nur für Auswahlverschulden haftet.
Mit Unterstützung des VKI wurde die Klage einer Bank gegen die mithaftende Ehegattin erfolgreich abgewehrt.
Keine Einwände gegen die Kontoauszüge? In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der OGH zu der Wirkung des Saldoanerkenntnisses Stellung genommen. Diese Klarstellung beendet eine langjährige uneinheitliche Rechtsprechung.
Zuviel verrechnete Kreditzinsen - die Gerichtsverfahren gegen Banken nehmen zu. Hier die Pro- und Kontra- Argumente in Kurzform.
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken nachvollziehbare Zinsgleitklauseln. Doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken - nicht alle, aber viele - sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden - zu Lasten der Konsumenten.
Wann akzeptiert ein Kreditkunde die Abrechnung der Bank? Der Oberste Gerichtshof hat nun klargestellt, dass das Schweigen des Kunden zu seinem Kontoabschluss allein noch keine Zustimmung bedeutet. Saldoanerkenntnis sei kein konstitutives Anerkenntnis.
Immobilienbeteiligungen an der KRECO Realitäten AG wurden nicht korrekt abgeschichtet. Ein Musterprozess der Bundesarbeitskammer (BAK) endete mit Submissionsvergleich.
Die Einlagensicherung verrechnet - zu Unrecht - Vorschusszinsen. Der VKI prüft einen Musterprozess.
Seit Ende Jänner ist die Sammelklage des VKI (in Zusammenarbeit mit der AK Kärnten, AK Vorarlberg und AK Tirol) gegen die BAWAG um Rückzahlungen von zuviel verrechneten Zinsen aus Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1997 bei Gericht anhängig.
Die Creditanstalt verwendet in ihren Geschäftsbedingungen für Girokonten Klauseln, die gesetz- und sittenwidrig sind. Der VKI hatte die CA - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) - abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese wurde verweigert. Im nachfolgenden Verbandsklageverfahren konnte die CA in den Unterinstanzen bei einigen Klauseln sogar zunächst ihren Standpunkt durchsetzen, bis nunmehr der OGH der Klage des VKI in allen Punkten stattgegeben hat.
Das BGHS Wien wies die Klage eines - von der AKNÖ unterstützen - Kunden auf Rückzahlung von rund 60.000.- öS aus zuviel verrechneten Zinsen aus einem Kreditvertrag aus dem Jahr 1991 ab.
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken zwar nachvollziehbare Zinsgleitklauseln, doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden.
Die Banken tauschen - im Lichte von Verbandsklagen des VKI (im Auftrag des BMJ) - die alten AGBKU aus dem Jahre 1979 (mit 55 gesetzwidrigen Klauseln) gegen neue AGB aus.
Die BAWAG hat am 26.4.2001 mitgeteilt, sie habe ein Verfahren um die Zinsabrechnung aus "Altverträgen" gewonnen.
Es geht um einen Verbraucherkredit aus dem Jahr 1991.Der Kunde zahlte unregelmäßig, die Bank stellte den Kredit fällig und klagte das Geld schließlich ein. In diesem Verfahren behandelte der Oberste Gerichtshof (OGH) nebenbei und ohne in die Tiefe zu gehen auch die Zulässigkeit von Zinsgleitklauseln
Prof. Wilhelm greift in ecolex 3/2001 das heiße Thema "Zinsgleitklauseln" noch einmal auf (siehe auch Informationen zum Verbraucherrecht 3/2001 zu ecolex 2/2001).
Die von den Banken seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln bauen auf klaren Parametern (SMR-VIBOR) auf. Sie sind erheblich klarer gestaltet, als dies vor 1997 der Fall war. Dennoch gibt es Klauseln, bei denen "der Teufel im Detail steckt".
Der vorliegende Fall zeigt die Funktionsweise der sogenannten UKV-Liste (Liste der unerwünschten Kontoverbindungen der Banken) auf. Diese Liste wird vom Kreditschutzverband (KSV) im Auftrag der Banken geführt.
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarife verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz
Wer sein Fahrrad nicht "im Blick" behält hätte keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme. Dieses Argument hielt einem Musterprozess des VKI nicht stand.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.
Der VKI mahnt die BAWAG ab und klagt mangels Unterlassungserklärung
Die Verbandsklagen des VKI wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österr. Kreditunternehmungen sind abgeschlossen. Nun beginnen die Kreditinstitute neue AGB mit Ihren Kunden zu vereinbaren.
Die Banken (vor allem ERSTE BANK und CA) beginnen gesetzwidrige Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entrümpeln. Die neuen AGB enthalten aber neue konsumentenfeindliche Bestimmungen, die noch vor Gericht zu prüfen sein werden.
Zwei Entscheidungen des OGH zeigen, welche Umstände für das richterliche Mäßigungsrecht im Sinn des § 25d KSchG zu berücksichtigen sind.
Das LG Düsseldorf hat eine typische unbestimmte Zinsgleitklausel für gesetzwidrig erklärt. Damit beginnt auch in Deutschland die Auseinandersetzung zwischen Verbraucherschützern und Banken um unkorrekte Kreditzinsenverrechnungen.
Einige Banken verwenden die Identifikation von Sparbüchern dazu, weitere Kundendaten zu sammeln und für Marketingzwecke einzusetzen.
Der BGH lässt einen Widerspruch auch über die Frist von sechs Wochen zu; dennoch sollte man sofort bzw. jedenfalls in der Frist Widerspruch gegen bestreitbare Buchungen erheben.
Eine Bank "gewährt" einem Achtzehnjährigen einen 500.000.- Schilling-Kredit für dessen Eltern und diese genehmigen - no na - das Geschäft. Der OGH sieht dieses Geschäft als sittenwidrig an.
Der OGH hat in einem seit zehn Jahren gerichtsanhängigen Musterprozess des VKI dem Verbraucher Recht gegeben und eine Klausel der Bankomatbedingungen für gröblich benachteiligend erklärt.
Banken müssen über Bedingungen uns Risken einer Vermögensanlage aufklären. Tun Sie dies nicht, dann kann der Konsument Schadenersatz (hier: Zinsenschaden) verlangen.
Ein erstes (rechtskräftiges) Urteil eines Bezirksgerichtes gibt den Konsumentenschützern Recht: Die Bank muss überhöht kassierte Zinsen - aus Verträgen vor 1.3.1997 - an den Kreditnehmer herausgeben.
Nach zweijährigen weitgehend fruchtlosen Verhandlungen um gesetzeskonforme Geschäftsbedingungen hat der VKI nunmehr eine Bank und eine Sparkasse - stellvertretend für die Banken-Branche - abgemahnt.
Kündigungen des Versicherungsnehmers bei Gebäudeversicherungs- bzw. Eigenheimbündelverträgen werden häufig vom Versicherer nicht anerkannt. Der Grund: Die Zustimmung des Vinkulargläubigers wurde nicht rechtzeitig vorgelegt. Kurze Besprechung eines Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg zu einem Spezialproblem.
Eine Verbraucherin ließ sich einen Franchisevertrag über den Vertrieb eines Staubsaugers (Filter Queen 2000) aufdrängen. Das Entgelt wurde als weit überhöht angesehen und die Klage gegen die drittfinanzierende Bank gestützt auf den Einwendungsdurchgriff hatte Erfolg.
Eine Ehegattin hatte - völlig vermögenslos und ohne wesentliches Einkommen - auf Betreiben ihres Ehegatten die Mithaftung für einen Betriebsmittel-Kredit übernommen. Der OGH sah diese Mithaftung als sittenwidrig an.
Die Banken können seit kurzem die Limits für Bankomatbehebungen mit ihren Kunden frei vereinbaren. Das bringt für die Kunden erhöhte Risken.
Erhebungen des VKI und der Arbeiterkammern ergeben: Tausenden Kreditnehmern mit Verträgen vor 1.3.1997 wurden von den Banken überhöhte Zinsen verrechnet. Wir zeigen die rechtliche Situation für Verbraucher auf.
Beweislast für Behebungen vom Sparbuch liegt bei der Bank.
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