Fremdwährungskredite
VKI gegen "Körberlgeld" für Banken
VKI gegen "Körberlgeld" für Banken
Beachtliche Zinsschäden
VKI ortet "Sprengstoff" im Zinsenstreit mit Banken
In einem Verfahren eines rechtsschutzversicherten Kreditnehmers gegen eine Bank hat der Senat 6 des OGH eine überraschend differenzierte Entscheidung gefällt. Der Kläger machte die Rückforderung von Zinsen pro bezahlter "Zinsenpauschalrate" geltend. Statt sich einfach auf die Entscheidung 4 Ob 73/03v zu berufen und die Forderungen als verjährt anzusehen, setzte sich der Senat mit dem Wesen der bezahlten Raten auseinander und ging im Effekt davon aus, dass eine Bereicherung der Bank erst mit der "Überzahlung" (hier der vorzeitigen Rückzahlung) eingetreten sei. Auf diese musste er aber nicht eingehen, weil sich der Kläger genau darauf nicht gestützt hatte. Die Klage wurde daher rechtskräftig abgewiesen.
Das OLG Graz geht davon aus, dass eine Bank zur Herausgabe von Unterlagen zur Kreditnachrechnung verpflichtet ist.
Der allgemeine Ausschluss von zukünftigen nicht vorhersehbaren Schäden in Abfindungsvergleichen ist unzulässig.
HG Wien kritisiert OGH Judikatur zur kurzen Verjährung von Bereicherungsansprüchen und spricht Ersatz aus dem Titel des Schadenersatzes zu.
Das HG Wien folgt dem OGH in der Frage der kurzen Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche und unterstellt dem OGH - ohne eigene Begründung - die Gleichbehandlung von Schadenersatzansprüchen.
Manche Bedingungen der Kaskoversicherung widersprechen nach Ansicht des VKI dem § 6 Abs 1 Z 5 KSchG.
Rechtsstreit um Verjährungsfrist bei Kreditzinsen
Eine Klausel, wonach der Interzedent ausreichend über die wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners informiert wäre, hindert nicht die Haftungsbefreiung nach § 25c KSchG.
Das Bezirksgericht Oberpullendorf geht davon aus, dass Kreditnehmern Schadenersatz zusteht und dieser Anspruch erst binnen 3 Jahren nach Feststellung des Schadens (Sachverständigen-gutachten) verjährt.
Der Streit um die Zinsenverrechnung österreichischer Banken bei Verbraucherkrediten ist auf dem Höhepunkt. Entscheidungen des OGH zur kurzen Verjährung von Rückforderungsansprüchen (siehe VR Info 9/2003) der Kreditnehmer machen Druck; Geschädigte müssen nun rasch klagen. Der VKI konnte - gemeinsam mit Konsumentenstaatssekretariat und Arbeiterkammer - einen tauglichen Kompromiss mit dem Sparkassensektor erzielen. Gegen andere Banken werden - bleiben diese stur - weitere Verbands- und Sammelklagen vorbereitet.
Die Urteile des OGH zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei zu Unrecht verrechneten Kreditzinsen haben den Protest der Lehre herausgefordert. In ecolex 9/2003 finden sich viele kritische Stimmen zu den aktuellen OGH Urteilen.
Faires Verhandeln ist besser als Klagen
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Aufruf zur Aufdeckung von Zinsberechnungen
Nach der Entscheidung des 4. Senates zur Problematik der Zinsanpassungsklausel (Kläger: AK Steiermark) folgte nun - nur zwei Tage später - die Entscheidung des 2. Senates zur Sammelklage des VKI.
Im Lichte der überraschenden OGH-Judikatur zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei Kreditzinsen hat der VKI - im Auftrag des BMSGK - gegen die BAWAG eine Verbandsklage eingebracht. Ziel: Die BAWAG soll sich auf gesetzwidrige Klauseln aus der Zeit vor 1997 nicht berufen dürfen und müsste daher nach Ansicht des VKI noch nicht rückbezahlte Kredite aus der Zeit vor 1997 neu abrechnen.
In einem Musterprozess der AK Steiermark gegen die BAWAG hat der OGH zum einen eine typische Zinsanpassungsklausel aus der Zeit vor 1997 für gesetzwidrig und nichtig erklärt; zum anderen geht der OGH aber von einer Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche innerhalb von drei Jahren aus. Das Urteil wirft damit mehr Fragen auf, als es löst.
Der OGH wird noch Gelegenheit haben, seine Position zur Verjährung zu überdenken.
Der VKI hat für 180 Kreditnehmer rund 9 Millionen ATS (= 654.000 Euro) mittels Sammelklage gegen die BAWAG eingeklagt. Mit dem Argument der Verjährung eines Teilanspruches wurde nun ein Teilbetrag von 13.760,-- ATS (=1000 Euro) von OGH rechtskräftig abgewiesen. Über den Rest der Ansprüche wird - insbesondere aus der Sicht des Schadenersatzes - erst noch zu entscheiden sein.
Die Zinsanpassungsklauseln der Banken vor 1997 waren gesetzwidrig. Wie Kredite nachzurechnen sind ist noch offen. Rückforderungen verjähren binnen 3 Jahren.
OGH zementiert 3 Jahre Verjährung für Zinsenrückforderung
OGH zu Kreditzinsen: VKI fordert Verjährungsverzicht; VKI bringt Verbandsklage ein
Das BG Oberpullendorf gibt dem VKI bei einem vor 1997 aufgenommenen Kredit Recht und spricht den errechneten Zinsschaden zu. Damit liegt das erste positive Urteil in Musterprozessen (im Auftrag des BMSGK geführt) im Raiffeisensektor vor.
Der OGH hat die Praxis der Zinsanpassungen vor 1997 für gesetzwidrig erklärt, allerdings eine Verjährungsfrist von drei Jahren angenommen. Der VKI fordert von den Banken einen Verjährungsverzicht und klagt auf Unterlassung des weiteren Berufens auf unwirksame Klauseln.
In einem Streit über Kontoführungsgebühren bei einem Kreditkonto hat die Bawag nach Klagseinbringung die - wie der VKI meinte ohne ausreichende Grundlage verrechneten - Kontoführungsgebühren zurückbezahlt.
Der BGH hat Klauseln in Lebensversicherungsverträgen zu Rückkaufswerten und Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Wer eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat, hat daher gute Chancen eine Rückzahlung zu verlangen.
In einer Aufsehen erregenden Entscheidung des OGH bejaht dieser eine Amtshaftung der Republik Österreich im Fall der durch betrügerisches Handelns in die Pleite geschlitterten Bank für Handel und Industrie (BHI). Wesentliche Frage des Verfahrens war, ob ein Bankprüfer, welcher eigentlich privatrechtlich von der Bank beauftragt wird, als Organ iSd § 1 Abs 2 Amtshaftungsgesetz (AHG) zu qualifizieren ist. Das wurde bejaht.
Eine Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSGK - hatte Erfolg. Ohne weiter bei Gericht herumzustreiten ändern die Banken derzeit die Bankomatbedingungen zu Gunsten ihrer Kunden.
Kreditkarten mit Versicherungsschutz
Eine Pressemitteilung des VKI über einen Etappensieg im Streit um die Zinsanpassungsklauseln aus der Zeit vor 1997 nimmt die BAWAG nunmehr zum Anlass, Klage gegen die Konsumentenschützer einzureichen. Der VKI reagiert gelassen und wird weiterhin im Interesse der Konsumenten agieren.
Bank klagt Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Das OLG Wien bestätigt, dass Zinsanpassungsklauseln zweiseitig auszulegen sind.
Was Konsumenten zusteht
Zwei Fälle aus der Praxis
Die "Aufrundungsklauseln" in Zinsgleitklauseln der Banken sind gesetzwidrig. Die Banken müssen nun zuviel verrechnete Zinsen zurückverrechnen.
Die BAK hat einen Musterprozess zum Thema Zinsanpassungsklauseln in erster Instanz gegen die BAWAG gewonnen. Das Urteil des BGHS Wien folgt in allen wesentlichen Punkten der Argumentation der BAK. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, von einer Berufung der BAWAG ist auszugehen.
Das OLG Wien bestätigt die Rechtsansicht des VKI in einer Sammelklage im Streit um zuviel verrechnete Kreditzinsen (unpräzise Zinsanpassungsklauseln) gegen die BAWAG und lässt eine ordentliche Revision an den OGH zu.
Gerichtlicher Unterlassungsvergleich zu Klauseln in Geschäftsbedingungen.
Die Gesamtschadenssumme der Beschwerdefälle beim VKI liegt bei rund € 310.000,--. Der durchschnittliche Schaden beträgt etwa € 3.500,--. Die Interventionen des VKI bei den Banken sind meist erfolgreich.
Am LG für Strafsachen Wien ist ein Verfahren anhängig. Der VKI hat Privatbeteiligtenanschluss.
Betrifft Kredite der BA CA, Raiffeisen LB NÖ/Wien und PSK
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