Zinsgleitklausel: BAWAG verliert Prozess
Zu hohe Kreditzinsen verrechnet
Zu hohe Kreditzinsen verrechnet
www.konsument.at mit neuem Service für Berechnung
Die AK Steiermark hat in einem Musterprozess gegen die BAWAG um die alte Zinsanpassungsklausel (vor 1.3.97) beim OLG Graz in allen wesentlichen Rechtsfragen Recht bekommen. Die Klausel ist teilnichtig, man kann anhand neuer Zinsgleitklauseln Kontrollrechnen und die Forderungen verjähren in 30 Jahren.
Nach erfolgreicher Verbandsklage des VKI gegen die Allgemeinen Bankbedingungen der BACA hat der VKI weitere Großbanken abgemahnt.
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - mit Verbandsklage die "Aufrundungsspirale" in den Zinsgleitklauseln der Privatkreditverträge der BACA bekämpft und beim OGH Recht bekommen. Die Bank muss nun - bei laufenden Verbraucherkrediten (aufgenommen nach dem 1.3.1997) - den aushaftenden Saldo und den anzuwendenden Zinssatz von sich aus korrigieren. Zwei weitere Klauseln in den Bedingungen für Privatkredite wurden ebenfalls für gesetzwidrig erklärt.
VKI kritisiert Werbe-Praktiken der Bausparkassen.
Der VKI hat eine grundlegende Verbandsklage gegen die Bank Austria Creditanstalt gewonnen. Der OGH sieht 12 Klauseln in den - von allen Banken verwendeten - Allgemeinen Bankbedingungen für gesetzwidrig an. Abmahnungen an weitere vier Großbanken.
Am 1.8.2002 ist das Zinsrechtsänderungsgesetz (BGBl 2002/118) in Kraft getreten, mit dem auch der Ersatz von Inkassokosten neu geregelt wurden. Auf Grund der ersten Erfahrungen gehen wir auf grundlegende Fragen aus der Sicht von Verbrauchern ein.
Im Musterprozess gegen die BAWAG um zuviel verrechnete Kreditzinsen hat das HG Wien das klagsstattgebende Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen aufgehoben und - unter Überbindung der Rechtsansicht - an die erste Instanz rückverwiesen. Das Urteil des HG Wien wirft zum Teil mehr Fragen auf, als es löst. Doch eines ist auch klar: Der OGH wird - nach Rechtsmitteln beider Seiten - bald dazu kommen, die zugrundliegenden Rechtsfragen zu entscheiden.
Die RLB NÖ-Wien wollte eine Gebühr für jede Bankomatbehebung einführen und hat diese Maßnahme - nach Protesten von VKI, AK, BMJ und Kunden - wieder abgesagt.
VKI kritisiert Dauer und Spesen
VKI kritisiert: Methode der Einführung gesetzwidrig
Der OGH verneint die Anwendbarkeit der §§ 25c und 25d KSchG auf Pfandbesteller mangels einer Gesetzeslücke. Die Lehre kritisiert diese Entscheidung und der VKI strebt einen klärenden Musterprozess an.
Der Czernin-Verlag und der VKI haben einen brandneuen Bankenratgeber für mündige Bankkunden herausgegeben.
Der VKI ist seit geraumer Zeit mit einer steigenden Anzahl von Verbraucherbeschwerden konfrontiert (siehe VR Info 10/2002) , wonach nach Diebstahl der Bankomatkarte unbekannte Täter die Bankkonten Ihrer Opfer abräumen und den Bankkunden von der Bank Beträge im Ausmaß von Monatsgehältern in Rechnung gestellt werden. Die von den Banken vereinbarten Geschäftsbedingungen lassen dies zu, sind aber - aus Sicht des VKI - in einigen Punkten kundenfeindlich und gesetzwidrig. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - Verbandsklage eingebracht.
Vorsicht bei Vermittlung
Der VKI hat im VR-Info 10/2002 über zunehmende Fälle des Bankomatmissbrauchs durch Dritte und hohe Schäden bei den Bankkunden berichtet. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - die Kundenrichtlinien für Bankomatkarte abgemahnt. Kommt es zu keiner Unterlassungserklärung wird eine gerichtliche Klärung über eine Verbandsklage betrieben.
Können Sie sich Ihr Sparbuch noch leisten ?
Gericht verurteilt Versandhaus zu hoher Zahlung aus irreführender Gewinnzusage
Die BA-CA hat nach der Fusion von BA und CA ihre Geschäftsbedingungen geändert und ihre Kunden darüber mittels Info am Kontoauszug hingewiesen.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht neuerlich die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
In einer Klage von Konsumenten (mit Rechtsschutzversicherung) gegen die BAWAG hat das OLG Wien - mit wenig überzeugender Begründung - der BAWAG Recht gegeben und die Revision zugelassen.
In der Sammelklage gegen die BAWAG (180 Geschädigte - über 654.000 Euro Streitwert) wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen hat das HG Wien dem VKI Recht gegeben.
Der Missbrauch von Bankomatkarten nimmt zu. Die Geschädigten sind über die hohen Schäden entsetzt. Die Banken klären über das Risiko zuwenig auf. Die Bankomatbedingungen erweisen sich als kundenfeindlich.
EU-Kommission verwehrt VKI Einsicht in Lombard-Club-Kartell-Akt
VKI-Sammelklage gegen BAWAG erfolgreich
Sind Rückforderungen nach dreißig oder schon nach drei Jahren verjährt? Das LG St. Pölten urteilte in einem Fall für drei Jahre.
Die Bank muss keine besonderen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenslage des Kreditnehmers anstellen, wenn besondere Umstände beim Bürgen vorliegen.
OLG Wien zu Kreditverträgen der Bank Austria: Die "Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel ist gesetzwidrig; Klauseln zur vorzeitigen Fälligstellung sind intransparent, Kostenüberwälzung auf Kreditnehmer ist unwirksam.
Die Bank muss gemäß § 25c KSchG den Bürgschaftsvertrag so gestalten, dass dem Bürgen das Ausmaß seiner Verpflichtung klar ist.
Das OLG Wien bestätigt als Berufungsgericht die Rechtsansicht des VKI zu "neuen" Zinsgleitklauseln: Die "Aufrundungsklausel" ist gesetzwidrig und die Bank muss Zinssätze und Kapitaltilgung bei laufenden Krediten von sich aus richtig stellen.
Der OGH hat die Revision der geschädigten Anleger als unzulässig zurückgewiesen. Somit haftet die Republik Österreich nicht für allfällige Verfehlungen der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der Riegerbank-Anleihe.
Der VKI prüft Schadenersatzansprüche von Bankkunden gegen Banken wegen gesetzwidriger Absprachen im Lombardclub-Kartell und verlangt dazu Akteneinsicht bei der EU Kommission.
Mangelhafte Produktinformation, wenig Transparenz bei Leistung und Spesen
Der OGH hat in einem Verbandsklagsverfahren wegen einer Tarifanpassungsklausel in Krankenversicherungsverträgen die Klage des VKI abgewiesen und damit der ex-ante-Kontrolle defacto eine Abfuhr erteilt.
Versicherung kapituliert bei Streit um Rückforderung des Dauerrabattes.
Die CA zahlt erhöhte Kontogebühr zurück, um einen Musterprozess zu vermeiden.
Das Landesgericht für ZRS Graz hat festgehalten, dass § 25c KSchG auch auf Pfandbestellungen anwendbar ist.
Das BGHS Wien erklärt die alte Zinsanpassungsklausel für unwirksam und rechnet den Kredit nach der neuen Zinsgleitklausel nach. Das Ergebnis: rund 8000 € Rückerstattung. Dazu weiters: Die Verjährung beträgt zumindest 30 Jahre.
Der OGH fällte in einem Musterprozess des VKI ein weitreichendes Urteil: Die Bank muss gemäß § 25c KSchG einen Bürgen auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hinweisen, ansonsten haftet der Bürge für die Schuld nicht, die er - bei korrekter Information - nicht übernommen hätte.
Bank muss Bürgen aufklären
Der VKI hat - im Auftrag des BMJ - PSK, Bank Austria (CA) und RLB NÖ-Wien wegen ihrer seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln mit "Aufrundungsspirale" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
VKI gewinnt gegen Bank Austria und CA
Neben dem von der BAWAG an alle Rechtsanwälte versendeten rechtskräftige Urteil des HG Wien gibt es zwischenzeitlich zwei weitere Beschlüsse von Instanzgerichten.
Weicht der Inhalt einer Unfallversicherungspolizze vom Antrag ab, muss der Kunde auf diese Abweichung aufmerksam gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt der Inhalt des Versicherungsantrages als vereinbart.
By clicking on „accept“, you explicitly consent to transfer data to the USA. Caution: The US does not ensure an comparable adequate level of protection like the EU. Due to surveillance laws such as FISA 702, Youtube (Google Inc) is obliged to hand over your personal data to US authorities. There is no adequacy decision of the European Commission for the transfer of data to the USA. Furthermore, Youtube (Google Inc) cannot offer appropriate safeguards for compliance with an adequate level of protection comparable to that of the EU. Hence, in the US you do not have enforceable data subject rights and effective legal remedies that are equivalent to the level of protection guaranteed within the EU.
Bild: