Lebensversicherung - weiterer Erfolg des VKI
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - beim HG Wien ein Verfahren gegen die Vorsorge Luxemburg zur Frage der Kostenabzüge und Rückkaufswerte.
Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - beim HG Wien ein Verfahren gegen die Vorsorge Luxemburg zur Frage der Kostenabzüge und Rückkaufswerte.
Knebelungsverträge binden Versicherungskunden auf mindestens 10 Jahre.
Die Oberösterreichische Versicherung lenkt als erste Lebensversicherung ein: Die Versicherung zahlt - nach Klage - einen höheren Rückkaufswert aus.
Die Bausparkasse Wüstenrot verlangt bei laufenden Bausparkrediten von ihren Kunden Umstellungsgebühren für die Senkung des Zinssatzes. Möchte der Kunde statt eines Zinssatzes von 6 % einen niedrigeren Zinssatz, so muss er eine Gebühr von 1 % der offenen Kreditsumme bezahlen.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - gegen die Werbung der PSK für Ihren "Kreditkoffer" geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.
Die PSK, deren Rechtsnachfolgerin seit 2005 die BAWAG ist, versendete Werbeprospekte, in denen sie ihren "Kreditkoffer" bewarb - "Kredite iHv 4000 EUR, 8000 EUR oder 12.000 EUR um Monatsraten zu 149 EUR, alles inklusive".
Der VKI sowie die Arbeiterkammern führen um die Verrechnung von Zinsen bei variabel verzinsten Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1.3.1997 seit Jahren einen erbitterten Streit vor den Gerichten. Nun kündigt der BAWAG-Chef - laut APA - ein Einlenken im Sinn der Lösung mit den Sparkassen an.
Das Urteil ist noch druckfrisch. Wir versuchen eine erste Analyse:
Der OGH erklärt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI gegen die BAWAG - deren Zinsänderungsklausel in den AGB für Sparbücher für unwirksam. Die Banken werden nunmehr gezwungen verzinste Sparbücher so transparent zu gestalten, dass Zinssenkungen nachvollziehbar und auch Zinserhöhungen wirksam werden. Das gilt auch bei bestehenden Sparbüchern. Die Zinsgestaltung in der Vergangenheit wird - an der Messlatte der OGH-Entscheidung - zu überprüfen sein; den Banken drohen unter Umständen beachtliche Forderungen von Sparbuchinhabern.
Bei Lebensversicherungen sind Rückkaufswerte und Kostenabzüge nach Einschätzung des VKI oft undeutlich dargestellt. Der VKI führt daher im Auftrag des BMSG mehr als 10 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Lebensversicherungen.
Staatssekretär beauftragt VKI mit der Vertretung von Geschädigten auf Grund intransparenter Rückkaufsklauseln
VKI gewinnt gegen Kapital und Wert Schadenersatzprozess wegen falscher Anlageberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Finanzdienstleistungsanbieter hat keine Konzession.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA warnt mit Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts der Wiener Zeitung vor Finanzdienstleistungsgeschäften mit dem Anbieter Apex Trading Group.
Der VKI hat die Bank Austria - im Auftrag des BMSG - auf Unterlassung geklagt, weil an den Bargeldautomaten in den Selbstbedienungsfoyers der Bank den Kunden - vor der Behebung vor Bargeld - ein Kontostand angezeigt wird, in dem auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufscheinen. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Die beiden flüchtigen AMIS-Manager wurden von örtlichen Behörden festgenommen. Die venezolanische Staatsanwaltschaft verhängte sofort die Auslieferungshaft.
Neuer Generaldirektor Nowotny soll das Bild einer verbraucherfeindlichen Bank wieder zurechtrücken
Utl.: Bis zu 80 Prozent der Kundengelder werden in Aktien angelegt. =
Utl.: Medienberichte lassen tausende geschädigte Anleger befürchten =
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - 12 Lebensversicherungen wegen intransparenter Klauseln zum Rückkaufswert geklagt. Nach positiven Urteilen gegen Uniqa und Beamtenversicherung liegt jetz auch ein klagsstattgebendes Urteil gegen die Victoria-Versicherung vor.
Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert in Lebensversicherungsverträgen der Victoria Versicherung als gesetzwidrig. Die Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.
Den Medien ist zu entnehmen, dass 16.000 Anleger der Firma AMIS um rund 70 Mio Euro zittern müssten. Wir können das dzt nicht überprüfen, bieten aber das, was wir an Fakten recherchieren konnten als Information an.
Kritik an Finanzaufsichtsbehörden / ARGE AMIS verzeichnet bereits mehr als 500 registrierte Geschädigte
Angaben über Zinskosten der Banken oder Provisionen des Vermittlers sind auf Websites, bei persönlichen Gesprächen und auch telefonisch mager
VKI gewinnt zwei erste Verbandsklagen gegen Lebensversicherungen. Überprüfung von Rückkaufswerten und Unterstützung bei Nachforderungen.
AKNÖ-Konsumentenschützer warnen vor voreiligem Vertragsabschluss.
Vergleich mit Salzburger Sparkasse bringt Geschädigten des WEB-Skandals spät aber doch Schadenersatz für verlorenes Kapital
Größter Zivilprozess der 2.Republik kommt zu einem guten Ende. Geschädigten-Anwälte: Ein großer Erfolg mit Wermutstropfen.
Im größten Zivilprozess der Zweiten Republik wurde gestern zwischen den Anwälten der Klägergemeinschaft und der Salzburger Sparkasse eine Grundsatzeinigung geschlossen. Die Sparkasse zahlt 19,1 Mio Euro Schadenersatz und 600.000 Euro Beitrag zu den Prozesskosten der Kläger.
Die Medien berichten über einen Anleger-Skandal rund um die Firma AMIS. Angeblich sollen 16.000 Anleger um Ihr Geld bangen. Wir haben erste Informationen zusammengestellt.
VKI gewinnt (im Auftrag des BMSG) Verbandsklagen gegen Uniqa und Beamtenversicherung. Intransparente Klauseln zu Abschlusskosten und "Stornoabzügen" sind gesetzwidrig.
Tipps für Sparer rund um den Weltspartag
Die Rückzahlung von Lebensversicherungspolizzen darf im Kündigungsfall nicht mehr auf Null sinken.
Kredit an Refco erbost kleine Verbraucher im "Zinsenstreit" mit BAWAG
Gewerkschaftsbank bevorzugt Großunternehmer Bennet gegenüber allen anderen Kreditnehmern
Konsumentenschutzstaatssekretär verlangt Garantie gegenüber BAWAG-Kunden.
Der VKI hat die Weinviertler Sparkasse - im Auftrag des BMSG - wegen einer einseitigen Einführung einer "Gestionsgebühr" bei Fremdwährungskrediten abgemahnt. Die Sparkasse hat sich zur Unterlassung verpflichtet und den Kunden mitgeteilt, dass die Gebühr nicht verrechnet wird.
In seiner Berufungsentscheidung hob das LG Klagenfurt eine abweisende Entscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet.
Das LG Klagenfurt gab einer Berufung der Bundesarbeitskammer gegen ein abweisendes erstinstanzliches Urteil im Zinsenstreit statt. Das Erstgericht hatte den Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Zinsen sowohl bereicherungsrechtlich als auch schadenersatzrechtlich als verjährt betrachtet. Das Berufungsgericht beanstandete jedoch die Rechtsansicht des Erstgerichtes und verwies die Sache zur Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurück.
Der BGH hat in seiner jüngsten (mündlich verkündeten) Entscheidung zum einen bestätigt, dass intransparente Klauseln zur Tragung von Abschlusskosten bzw zum Stornoabzug unwirksam sind. Zum anderen hat er Kriterien erstellt, wie der Rückkaufswert im Lichte der Unwirksamkeit der Klauseln (mindestens) zu berechnen ist.
Heute fand beim Gerichtshof erster Instanz eine Verhandlung betreffs des Lombard-Klubs statt. In dem Verfahren soll über die Richtigkeit der Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2002 aufgrund von Kartellabsprachen österreichischer Banken im Rahmen des "Lombard-Klubs" entschieden werden; allenfalls aber auch über die Höhe der verhängten Geldstrafe von € 124 Mio.
Die Europäische Kommission hat heute einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen, mit der die Verbraucherrechte in einem echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen EU-weit angeglichen werden sollen. In diesem überarbeiteten Vorschlag, der eine Einigung zwischen Parlament und Rat einfacher machen soll, werden die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung berücksichtigt. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem ersten überarbeiteten Vorschlag der Kommission vom Oktober 2004 gehört die Fokussierung auf die eigentlichen Verbraucherkredite (bis 50 000 Euro); der Hypothekarkredit wird ausgeklammert. Aufgrund des neuen Wortlauts sind die Mitgliedstaaten bei der Anpassung gewisser Bestimmungen an ihre innerstaatlichen Gegebenheiten flexibler; zugleich wird das Binnenmarktprinzip durch eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung gewahrt. Den Verbrauchern werden insbesondere zuerkannt: das Recht auf Widerruf binnen 14 Tagen, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits und das Recht, einen Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht zustande kommt.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
In einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSG) gegen die GARA (BAWAG) bestätigt der OGH seine bisherige Judikatur und sieht die neue Zinsgleitklausel der Bank als möglich Ersatzklausel als denkbar an. Dazu bedarf es aber weiterer Feststellungen durch einen Sachverständigen.
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