OGH: Überbindung von Contracting-Verträgen auf Wohnungskäufer unwirksam
Ein Bauträger errichtete eine Wohnanlage und ließ dabei die Heizungsanlage durch einen Contractor herstellen. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollte dieser auch Energie liefern gegen Zahlung eines Arbeitspreises sowie eines Grundpreises. Die Heizanlage sollte während dieses Zeitraums im Eigentum des Contractors verbleiben. Der Bauträger klagte die Eigentümergemeinschaft auf Feststellung, dass diese anstelle des Bauträgers in den Contractingvertrag eingetreten sei. Der OGH sprach aus, dass eine allenfalls getroffene Vereinbarung über eine Vertragsübernahme unwirksam ist.