Zum Inhalt

12 Klauseln der AGB von McFit unzulässig

HG Wien verwirft in einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - typische Klauseln in einem Fitnessvertrag zu Bindungsfristen, Haftung, Kündigungsmöglichkeiten etc.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die McFit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das HG Wien entschied, dass 12 Klauseln der Bedingungen unzulässig sind.
So wurden beispielsweise folgende Klauseln als gesetzwidrig eingestuft:

-    Zu lange Bindungsfrist zwischen Anmeldung und Annahme bzw Ablehnung des Antrages
-    Unzulässige Haftung im Falle des Verlustes der MemberCard
-    Unzulässige Verpflichtung Bekanntgabe einer Änderung der Mailadresse
-    Unzulässige Kündigungsmöglichkeiten des Unternehmens bei Zahlungsverzug

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 3.11.2014)

HG Wien 22.10.2014, 43 Cg 84/13w
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. MUSTERBRIEF)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden.

Zum Seitenanfang