BG Korneuburg: Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für Beratungsfehler
Ein Versicherungsmakler verletzt seine Interessenswahrungspflicht; wenn er bei einem riskanten Produkt nicht über das Verlustrisiko aufklärt. Er haftet für Personen, die die Beratung nach seinen Vorgaben und Weisungen durchführen.