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Alle Artikel zu diesem Thema

Urteil: Verstärkter Senat des OGH stärkt Abmahnverfahren

In einem Verbandsverfahren der Arbeiterkammer gegen eine Bank stellt der OGH in einem verstärkten Senat fest, dass das Beifügen von neu formulierten Ersatzklauseln bei Unterlassungserklärungen dazu führt, dass keine vollständige Unterwerfung vorliegt und daher die Wiederholungsgefahr - als Voraussetzung für eine Unterlassungsklage - aufrecht bleibt. Dies auch dann, wenn die neue Klausel im Verhältnis zur abgemahnten Klausel nicht sinngleich ist.

EuGH untersagt aggressive Gewinnspielpraktiken

Werbesendungen, die den fälschlichen Eindruck erwecken, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, obwohl er einen Betrag zahlen und Kosten übernehmen muss, sind nach dem Unionsrecht verboten.

ZaDiG: OGH klärt zahlreiche strittige Klauseln der Banken

Im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hatte der VKI nach Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (kurz: ZaDiG; November 2009) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank Austria erneut geprüft und Gesetzesverstöße mit Verbandsklage inkriminiert. Letztlich hätte der OGH noch über 17 Klauseln entscheiden müssen; die Bank zog hinsichtlich 6 Klauseln allerdings die Revision zurück und änderte diese im Sinne des Urteils des Oberlandesgerichts ab. Nun entschied der OGH über den Rest und schafft damit wichtige Rechtsprechung zu Entgelt-, Haftungs- und anderen Vertragsbestimmungen in Girokontobedingungen. Alle inkriminierten Klauseln (einzig im Erfordernis der Schriftlichkeit von Lastschrift-Widerrufen gegenüber der Bank sah er keine Gesetzwidrigkeit) widersprachen dem ZaDiG und dürfen nicht mehr vereinbart oder (bei Altverträgen) verwendet werden.

OGH: Preisauszeichnung bei Konzertkartenvermittlung im Internet intransparent

In einer Verbandsklage, die der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen den Onlinekartenvermittler Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH (www.viennaticketoffice.com) geführt hat, hat der OGH entschieden, dass die Angabe von nur einem Gesamtpreis ohne Querverweis auf den Ort, an dem der Preis für die Vermittlungsleistung ersichtlich ist, gegen das Transparenzgebot verstoßt. Außerdem qualifizierte er die auf den Webseiten und Subpages vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen als AGB, die der Geltungs- und Inhaltskontrolle unterliegen, was die Anwendung der Transparenzvorschriften erst möglich machte.

HG Wien weist "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt" in die Schranken

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wehrt sich - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gerichtlich gegen Methoden des privaten Vereines "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt", die auf eine Verwechslung mit dem VKI abzielen. Mit Erfolg: Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat diesem Verein eine Reihe von irreführenden Werbeaussagen untersagt und im Übrigen auch die Verwendung einer Reihe von gesetzwidrigen Klauseln verboten.

Novelle der Reisebürosicherungsverordnung-RSV

Mit 1.9.2012 ist die Novelle zur Reisebürosicherungs-VO in Kraft getreten. Bis spätestens 1.12.2012 müssen alle Reiseveranstalter den neuen Anforderungen der Verordnung entsprechen (BGBl II 275/2012).

Flugastrechte: Entlastungsbeweis nicht gelungen, Informationspflichten verletzt

Im Dezember 2011 hatten wenige Zentimeter Schnee den gesamten Betrieb am Flughafen London Heathrow gelähmt und Flugausfälle und Verspätungen nach sich gezogen. In einer vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Klage sprach das BGHS Wien nun einer Konsumentin die Ausgleichsleistung und die Mehrkosten für das selbst organisierte Ersatzticket zu.

OGH: Enormes Risiko bei Pensionsmodellen auf FWK Basis

Pensionsmodelle, welche mit Fremdwährungskrediten finanziert werden, haben für den Obersten Gerichtshof ein enorm hohes Risiko. Wird das Risiko als gering bezeichnet, ist ein Beratungsfehler anzunehmen.

BGHS Wien: Beratungsfehler von Mag. Johannes Steiner

Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn bei einem Kreditwunsch der Abschluss einer Lebensversicherung als erforderlich dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass durch die Bezahlung der Versicherungsprämien der Kredit abbezahlt wird.

OLG Linz: Produkthaftung bei Teleskopleiter

Wird in der Betriebsanleitung einer Teleskopleiter nicht auf deren spezielle Handhabung hingewiesen, so liegt eine Verletzung der Instruktionspflichten vor. Der Importeuer haftet daher für die Folgeschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

HG Wien: Keine Vertragsänderungen per SMS

Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als unzulässig.

Klausel zur Erklärungsfiktion unwirksam

Mit Urteil vom 17. Juli 2012 hat das OLG Graz die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgerichtes Graz gegen die Volksbank Graz-Bruck bestätigt. Die von der Bank verwandte Klausel zur Erklärungsfiktion ist nach Auffassung des Gerichts unwirksam.

OGH: Verkürzung der Gültigkeitsfrist von Gutscheinen auf zwei Jahre ist unwirksam

Der OGH hat in seinem aktuellen Urteil die Verkürzung der Gültigkeitsdauert eines Gutscheins in AGB auf eine Frist unterhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist als gröbliche Benachteiligung von Konsumenten (§ 879 Abs 3 ABGB) gewertet und dem Unternehmen deshalb die Verwendung solcher Klauseln untersagt. Nach Auffassung des OGH kommt es für eine solche unzulässige Benachteiligung auch nicht darauf an, ob der Gutschein verkauft oder verschenkt wurde.

Aktion Rückforderung Papierrechnungsentgelte - Erfolgreich abgeschlossen

Mit großem Erfolg konnte die Aktion "Rückforderung Papierrechnungsentgelte" nun abgeschlossen werden. Für rund 700 Konsumentinnen und Konsumenten intervenierte der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums bei den Mobilfunkbetreibern auf Rückzahlung der gesetzwidrig verrechneten Papierrechnungsentgelte.

OLG Wien verurteilt KIKA wegen irreführender Werbung

Eine Firma, die eine bestimmte Rabattaktion bewirbt, muss in ihrer Werbung klar und ebenso auffällig wie auf die Aktion selbst auch auf vom Konsumenten nicht erwartete Beschränkungen der Aktion hinweisen. Da die KIKA Möbel-Handelsgesellschaft in ihrer Werbung für eine Rabattaktion dies nicht beachtet hatte, wurde sie nunmehr vom OLG Wien zur Unterlassung derartiger Werbung verurteilt.

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