AvW-Konkurs - VKI führt Musterprozesse
Forderungen der Geschädigten vom Masseverwalter bestritten - Gericht ermöglicht Musterprozesse
Forderungen der Geschädigten vom Masseverwalter bestritten - Gericht ermöglicht Musterprozesse
Die Kündigungsbeschränkungen im Einkommenssteuergesetz gehen den sonst bei Lebensversicherungen bestehenden Kündigungsrechten vor. Für den Obersten Gerichtshof ist eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge innerhalb der ersten 10 Jahre nicht vorzeitig kündbar
Die Bundesarbeiterkammer klagte die Porsche Bank AK wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in deren Allgemeinen Leasingbedingungen.
Erkundigungspflicht der Konsumentin über das Anlageprodukt darf nicht überspannt werden.
Wieder einmal wurde ein altbekanntes Problem akut: Was tun mit Gutscheinen bei Insolvenz des Unternehmens? Eine Zusammenfassung der Rechtslage.
Die Hochwassersituation in Bangkok und einigen Provinzen Thailands - so Medienberichte und Informationen des Außenministeriums - spitzt sich zu. Dies stellt für unmittelbar geplante Urlaubsreisen unter Umständen einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" dar und berechtigt in diesem Fall zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag oder aber zu einer Reisepreisminderung, wenn nur Teile des Reiseprogramms nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden können.
VKI fordert von DocLX und Splash-Line die Unterlassung der Werbung für "harte Getränke" bei Maturareisen.
Die finanzierende Bank muss den Kreditnehmer über die Tücken der Gesamtkonstruktion von Fremdwährungskredit und Tilgungsträger aufklären, auch wenn der Tilgungsträger von dritter Seite vermittelt wird. Ansonsten haftet sie für den daraus entstehenden Schaden.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz beurteilt die Beratung zu einer Pensionsvorsorge: Die Empfehlung einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld in Lebensversicherungen zu stecken, stellt bei einem sicherheits-orientierten Verbraucher eine eklatante Fehlberatung dar.
Bundesarbeitskammer (BAK) gewinnt Wettbewerbsprozess um die Wirksamkeit der "Figurella - Methode". Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht erklärte die Werbeaussagen zur "Figurella-Methode" für irreführend.
Im aktuellen Fall war ein Air-France-Flug von Paris nach Spanien kurz nach dem Start wegen technischer Probleme abgebrochen und Reisende auf andere Flüge am Folgetag umgebucht worden. Einige landeten nicht auf dem ursprünglichen Zielflughafen und mussten mit dem Taxi weiterreisen. Sie haben über konkrete Kosten hinaus nun auch Anspruch auf Erstattung ihres immateriellen Schadens.
Gewerbeordnung und Wertpapieraufsichtsgesetz sollen novelliert werden. Man setzt auf mehr Ausbildung, aber wo bleibt mehr Transparenz bei Provisionen und eine Eindämmung von Strukturvertrieben?
Der OGH hat entschieden, dass ein Reisebüro nicht als Reisevermittler, sondern als Reiseveranstalter auftritt, wenn es eine Reise als Kombination aus Hin - und Rückflug und einem touristischen Dienstleistungsangebot eines anderen Unternehmers als Reisepaket zu einem Pauschalpreis zusammenstellt und anbietet.
Die Kostenhinweise der Firma Content4u für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.
OGH schiebt dem lästigen Anbringen von Werbe-Aufklebern nun einen Riegel vor.
Die Kündigung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist mangels rechtzeitiger Zurückweisung der Kündigung durch die Versicherung wirksam.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt. Das ZaDiG ist seit 1.11.2009 in Kraft und regelt umfassend die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister bzw -dienstnutzer betreffend Zahlungsdiensten.
Heutige Aussendung von Lottelo zeigt, dass Wiederholungsgefahr gegeben ist
Der OGH hat zwar ein Urteil gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt aufgehoben, gleichzeitig aber klare Richtlinien gegeben, was vom Erstgericht nun zu prüfen ist. Eine Haftung der RBB erscheint durchaus denkbar und wird nun konkret zu prüfen sein.
Der Oberste Gerichtshof sieht keine Haftung eines Vermittlers für Schäden im Zusammenhang mit der der Insolvenz eines kanadischen Anbieters von Secondhand Polizzen.
Ein Versicherer kann eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung nicht vorzeitig kündigen. Auch eine exzessive Inanspruchnahme der Switch-Möglichkeiten durch Konsumenten rechtfertigt eine vorzeitige Kündigung nicht.
Ein Anlageberater muss sich bei der Ausgestaltung seiner Beratung am Horizont des Kunden orientieren. Wenn der Berater feststellt, dass der Kunde das Risiko einer Veranlagungsform - mangels Kenntnissen - überhaupt nicht abschätzen kann, dann darf er diese auch nicht vermitteln.
Die Staffelung einer Dauerrabattrückforderung macht diese nicht automatisch zulässig. KonsumentInnen müssen bei Auflösung einer Versicherung so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten
Im Berufungsurteil eines Musterprozesses des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg urteilte das LG St. Pölten, dass der geschädigten Konsumentin kein Mitverschulden trifft, da sie nicht von einer besonderen Unerfahrenheit des Beraters hätte ausgehen müssen und es folglich nicht ihre Pflicht war, die Auskünfte des Beraters zu überprüfen.
Der VKI hat ein erstinstanzliches Urteil (nicht rechtskräftig) gegen den Unilever-Konzern bzw. dessen Produkt "Knorr Vie" erwirkt.
Reisebüro vergisst Flugreservierung - Amtsgericht München spricht Familie 50% des Reisepreises als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
Zwei Klauseln in den AGB von Paybox widersprechen dem Zahlungsdienstegesetz. Das HG Wien bestätigt nun: Diese Klauseln dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden.
Der Reiseveranstalter Geo Reisen Incentive & Marketing GmbH mit Standorten in Salzburg und Linz musste Konkurs anmelden.
Erfreuliches Urteil gegen das Gewinnzusagenunternehmen "Die schlanke Silhouette Versand S.L."
Der Streit um die strittige Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2011 für unzulässig.
Die Bewerbung eines Bauspardarlehens mit 1,5 % ist irreführend, wenn nicht ausreichend deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Zinssatz nur für eineinhalb Jahre gilt und außerdem auch für die Eigenmittel zu bezahlen ist.
Nach einem Urteil des HG Wien dürfen auch Versicherungen kein Zahlscheinentgelt verrechnen. Die Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes gehen dem VersVG vor.
Nach einem Urteil des HG Wien ist der Ausschluss einer Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gesetzwidrig. Er verstößt insbesondere gegen § 864a ABGB
Die Firma Metatron ist der österreichische Veranstalter der Magnifico Circus GmbH & Co KG, die den Ticketverkauf für die von André Heller konzipierte Show Magnifico durchgeführt hatte.
Der Oberste Gerichtshof stellte in diesem Verfahren, bei welchem Schadenersatzansprüche einer Anlegerin gegen den Anlageberater zu beurteilen waren, folgendes fest: Die Haftung des Beraters ist auf diejenigen Schäden begrenzt, die adäquat durch die Verletzung von Aufklärungspflichten verursacht wurden
Makler haftet für falsche Aufklärung und mangelnde Nachforschung
Auch zahlreiche ÖsterreicherInnen betroffen
Das LG Innsbruck erkannte vier einklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klausel der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein.
OGH stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben.
Der Hersteller einer Seilrutsche haftet auch dann für die Unfallfolgen, wenn Jugendliche die Möglichkeiten des von ihm erzeugten Spielgerätes ausreizen.
Letzter wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Zahlscheingebühr: OLG Wien bestätigt nun auch im Verfahren gegen A1 Telekom die Unzulässigkeit der Gebühr. Im Urteil wird in Hinblick auf die bereits ergangenen OLG-Entscheidungen ausführlich dargelegt, warum ein Zahlschein ein sog Zahlungsinstrument darstellt.
Neues Projekt der AK Tirol nimmt unzulässige Kinderwerbung ins Visier
Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Unterinstanzen und gibt dem VKI vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.
Werden mehrere - nicht zusammenzurechnende- Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten geltendgemacht, hat die Prüfung der Zulässigkeit einer Revision oder eines Revisionsrekurses jeweils einzeln zu erfolgen.
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