Bank bei Überweisung in falscher Währung schadenersatzpflichtig
Bank haftet für Schaden, der dadurch entstanden ist, dass anstatt CHF 600.000 dieselbe Summe in Euro überwiesen wurde.
Bank haftet für Schaden, der dadurch entstanden ist, dass anstatt CHF 600.000 dieselbe Summe in Euro überwiesen wurde.
In einer - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - vom VKI geführten Verbandsklage hat der OGH ausgesprochen, dass eine gröbliche Benachteiligung nach § 879 Abs 3 ABGB ausschließlich zwischen den Vertragspartnern von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden kann.
Nach einer aktuellen Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes ist bei Annullierung des Zubringerfluges für die Bemessung der Ausgleichsleistung (zwischen € 250 und € 600 je nach Flugstrecke) nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerfluges maßgeblich, sondern der letzte Zielort des direkten Anschlussfluges.
Eine prozentuelle Provision für die Abwicklung eines Sparbuches im Todesfall des Kunden ist unzulässig.
Die dreijährige Gewährleistungsfrist bei Mängeln an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage beginnt mit der körperlichen Übergabe des Kaufobjektes an den Erwerber zu laufen.
Das OLG Wien gab dem VKI in einer Klage wegen unlesbarer AGB nun auch in bereits 2. Instanz Recht: Erstmals in Österreich wurde eine Klausel aus diesem Grund für unwirksam erklärt.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen vier Mobilfunkbetreiber Verbandsklage eingebracht, da trotz Zahlungsdienstegesetz von den Unternehmen weiterhin eine Zahlscheingebühr verrechnet wird. In zwei Urteilen des HG Wien (gegen T-Mobile und Mobilkom) folgte das Gericht bereits unserer Rechtsansicht. Nun bestätigte das Gericht in erster Instanz im Verfahren gegen Hutchison 3G: "Strafgebühren" für die Überweisung per Zahlschein sind gesetzwidrig.
Der Kläger, der sich bezüglich des Risikos der MEL-Zertifikate aufgrund der Werbebroschüre irrte, konnte die Kaufverträge gegenüber der Meinl-Bank erfolgreich anfechten und bekommt Zug um Zug gegen Übergabe der Zertifikate von der Bank den Kaufpreis rückerstattet.
Die beanstandete Klausel verschleiert dem Kunden, was er bei Überschreiten des vereinbarten Downloadvolumens zu zahlen hat.
Gegenstand des Rechtsstreites war eine eingeschriebene Kündigung eines Bierbezugsvertrages, die dem Masseverwalter nicht zugegangen ist. In Ansehung des Zugangs des Kündigungsschreibens trifft die Klägerin die Behauptungs- und Beweislast
Das LG Wiener Neustadt gab dem Verein für Konsumenteninformation in einem vom BMASK geführten Verbandsverfahren nun Recht: Aktionen mit Ankündigungen wie "Diesen Freitag und Samstag -25% auf alle Getränke [...]" zu bewerben, wenn sich diese Aktionen nur auf "Vorteils- Club Mitglieder" beschränken und darauf in der Rundfunkwerbung nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird, ist irreführend. KundInnen ist nicht zuzumuten, sich mit Werbekampagnen intensiv auseinanderzusetzen, auch wenn das eine Irreführung unter Umständen vermeiden würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im November 2010 wird das Gericht in Sammelklage III über die angebliche Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung entscheiden.
KSchG-Kommentar vom MANZ in 3. Auflage neu.
Das Handelsgericht Wien beurteilt eine Klausel zur Überwälzung von erhöhten Refinanzierungskosten in Fremdwährungskreditverträgen als gesetzwidrig.
Oberlandesgericht gab Klage wegen Vermittlung von MEL-Zertifikaten statt und sprach der Klägerin die Rückzahlung des Kaufpreises zu.
Falsche Anlageberatung zu Immobilienaktien - Mitverschulden des Geschädigten in Höhe von einem Drittel.
Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte.
Im Auftrag des BMASK klagte der VKI auch die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!
Dokumentationspflichten aus WAG erweisen sich als "Anlageberater-Schutzgesetz". Sammelklagen gegen AWD von Entscheidung nicht betroffen.
Der OGH bejaht - in einem Musterprozess der Advofin - die Haftung der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH für jene Gelder, die von den in Konkurs gegangenen AMIS-Firmen "gehalten" und nicht zurückbezahlt wurden. Jedem betroffenen Anleger stehen bis zu 20.000 Euro seines Schadens zu. Ob die Anlegerentschädigung dies - ohne Hilfe des Staates - leisten kann, ist höchst fraglich.
OGH sieht Ausschluss der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung in Genuss-Schein-Bedingungen der AvW als nichtig an.
Der VKI hat gegen die Bank Austria - im Auftrag des BMASK - eine Verbandsklage geführt und gewonnen. Die einseitige Möglichkeit für die Bank, die Schuldverschreibungen vorzeitig (Laufzeit 7 Jahre) kündigen zu können, ist gesetzwidrig. Stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das Urteil des OGH für jene Kunden hat, deren Verträge seitens der BA im April 2009 aufgekündigt worden waren.
Der OGH spricht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
BGH bestätigt Judikatur, dass Anleger dem Anlageberater vertrauen darf und nicht dessen Angaben durch Studium des Prospektes gegenchecken muss.
OGH betont Eigenverantwortung des Kunden bei Kreditaufnahme. Aber Achtung: Das Verbraucherkreditgesetz bringt hier mehr Kundenrechte!
FinanzTV (www.Finanz-TV.com) berichtet in Interviews und redaktionellen Berichten über die letzte Gerichtsverhandlung zwischen VKU und AWD
Klausel in Reparaturbedingungen intransparent und daher gesetzwidrig
Die Waldbrände in Russland sind - so Medienberichte - ausser Kontrolle und führen offenbar zu starken Belästigungen durch Rauchentwicklung auch in den Städten. Dies stellt für unmittelbar geplante Urlaubsreisen uU einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" dar und berechtigt daher Reisende uU zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag.
Die Bundes-Arbeiterkammer hat mit der Meinl Bank einen Vergleich abgeschlossen: Die Meinl Bank hat sich darin bereiterklärt, rund 5.000 Anlegern, die sich an die AK gewandt haben, die erlittenen Kursverluste in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen.
Medienberichten zufolge sitzen derezeit zahlreiche Urlauber in ihren Hotels und auf Campingplätzen fest, weil es keinen Treibstoff für ihre Autos gibt. Ein Ende des Streiks ist derzeit nicht in Sicht. Besorgte Reisende fragen an, wie sie sich nun verhalten sollen.
Der VKI klagte im Auftrag des BMASK auf Unterlassung einer haftungsbeschränkenden Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Direktanlage.at hatte - nachdem der VKI die entsprechende Klausel abgemahnt hatte - nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun bekam der VKI vom Landesgericht Salzburg Recht: Die Klausel ist gesetzwidrig.
Forderungen aus ehemaliger Quargel-Produktion sollen auf eigene Gesellschaft ausgelagert werden. VKI hilft Geschädigten.
Es ist wettbewerbswidrig, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.
Der OGH präzisierte bzw wiederholte Kriterien für die Prüfung, wann die Haftungserklärung eines Familienangehörigen für Kreditschulden sittenwidrig sei.
Der OGH stellt nun klar, welche Schadenersatzansprüche gegen den Vermögensverwalter gegeben sein können, wenn die Vermögensverwaltung nicht im Rahmen der vereinbarten Geschäftsabwicklung erfolgt ist.
HG Wien sieht Sammelklage für zulässig an und beginnt Prozess.
Der VKI war mit Verbandsklage im Auftrag des BMASK auch gegen die Geschäftsbedingungen der - von der Bank Austria emittierten - Teilschuldverschreibungen "Callable Snowball Floater" vorgegangen. Nun erging auch hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der sich in seiner Begründung auf das jüngst ergangene gegen die Erste Bank (siehe verbraucherrecht.at am 9.6.2010) stützt: Das einseitige Kündigungsrecht der Bank ist gesetzwidrig.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingunge gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt.
Am 7.7.2010 wird das HG Wien über Zulässigkeit der größten Sammelklage (rund 1300 Schadenersatzansprüche) verhandelt.
Achtung: Der Richter weist uns freundlicherweise darauf hin, dass Personen, die als Zeugen geführt werden (also insb Geschädigte), der Verhandlung nicht werden beiwohnen dürfen. Darüberhinaus ist die Verhandlung aber natürlich öffentlich.
Ab 1. Juli 2010 wird Telefonieren in der EU billiger. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Betreiber die Preise neuerlich senken. Es bestehen für Konsumenten Schutzvorkehrungen betreffend Datenroaming.
Dauerrabattnachzahlungsklauseln sind gesetzwidrig, wenn im Fall der vorzeitigen Auflösung einer Versicherung der nachzuzahlende Betrag bei längerer tatsächlicher Vertragsdauer steigt statt sinkt. Die in der Vergangenheit auf dieser Basis verrechneten Dauerrabattrückforderungen sind von den Versicherungen zurückzuzahlen.
Im Golf von Mexiko werden durch das austretende Öl der Bohrplattform Strände verschmutzt. Nun gibt es Pressemeldungen, dass auch im Roten Meer in Ägypten angeblich Probleme mit Ölaustritten aus einer Bohrleitung bestünden und Strände durch Öl verschmutzt wurden. Reisende fragen, welche Rechte Sie haben.
Von acht Musterprozessen in Sachen Immofinanz sind bislang vier Verfahren durch Zahlungen des AWD verglichen. Bei den Sammelklagen gibt sich der AWD weiter stur.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien haftet ein Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Er hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.
Anfang 2010 startete die AMA eine Werbekampagne mit dem Titel "Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte". Dagegen ging Danone mit Klage und Antrag auf Einstweilige Verfügung vor, weil sich die AMA-Kampagne auf den Werbeslogan von Actimel bezieht, die AMA für ihre gesundheitsbezogene Angabe aber keine formale Zulassung habe. Das Gericht erließ nun die einstweilige Verfügung gegen die AMA.
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