Rechtsschutzversicherung muss Streit um Fremdwährungskredit übernehmen
Das HG Wien hält fest, dass bei einem Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt.
Das HG Wien hält fest, dass bei einem Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt.
Eine Fluglinie kann sich bei der Annullierung eines Fluges aufgrund eines Streiks nicht per se darauf berufen, dass sei ein "außergewöhnlicher Umstand, der sie von der Zahlung der Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-VO befreit.
Das BGHS Wien hält fest, dass der Spekulationsausschluss nach Art. 7.1.10. der ARB bei Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung kommt. Die Rechtsschutzversicherung ARAG SE hatte sich auf diesen Ausschluss berufen.
Anleger, die eine Beteiligung an deutschen MPC-Immobilienfonds erworben haben, sind derzeit - konkret bei den Fonds Holland 43, 47 und 53 - mit Schreiben der TVP-Treuhandgesellschaft sowie der Sparkasse Köln Bonn konfrontiert, die sie unter Setzung einer Frist zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen auffordern. Für die fristgerechte Zahlung wird mit einem "Verzicht" auf einen Teil der erhaltenen Ausschüttung (rund 15 %) geworben, während ansonsten eine Haftung auf den gesamten Betrag der erhaltenen Ausschüttungen angedroht wird.
Wenn kreditfinanzierte Lebensversicherungen als "Sparen ohne Eigenmittel" verkauft werden und dabei zugesichert wird, dass keinerlei Eigenleistung erforderlich ist, liegt ein Beratungsfehler vor, wenn tatsächlich bereits die Zinsen für die Privatkredite selbst von den Konsumenten aufzubringen sind. Bei der Vermittlung von Lebensversicherungen und Krediten an Minderjährige ist überdies auf das Erfordernis einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung hinzuweisen.
Keine Anwendung des sog. Taschengeldparagraphen bei Motivlinsen im Wert von EUR 29,90, Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen T-Mobile eine Verbandsklage gegen eine "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen für deren Marke "tele.ring". Nach dieser Klausel fällt eine Abschlagszahlung iHv 80 Euro an, wenn ein Kunde seinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt. Das Handelsgericht Wien erachtete diese Klausel als gesetzwidrig. Das OLG Wien folgte nicht der Berufung von T-Mobile, sondern gab dem VKI recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 15.5.2013, startete die SCHLICHTUNG für Verbrauchergeschäfte online auf www.verbraucherschlichtung.at ihren Test-Betrieb.
Unternehmer konnte sich nicht hinter dem Postfach 49 in Schärding verstecken - Gericht sah es als erwiesen an, dass er der Inhaber des Postfaches war.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Cordial Ferienclub AG, ein Unternehmen der Imperial-Gruppe, deren AGB für Beherbergungsverträge mit Verbrauchern einen Kündigungsausschluss für 30 Jahre normieren. Das LG Linz gab dem VKI nun vollinhaltlich Recht: Eine Vertragsdauer von 30 Jahren ist unzulässig.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Volksbank Donau-Weinland wegen 14 AGB-Klauseln, die die Bank ihren Fremdwährungskreditverträgen zugrunde legte. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, die dem VKI vollinhaltlich Recht gibt.
Am 2.7.2013 wurde auch über das Vermögen der Alpine Holding GmbH das Konkursverfahren eröffnet (GZ 38 S 74/13d). Insolvenzverwalter ist Dr. Karl F. Engelhart in 1030 Wien. Die Prüfungstagsatzung wurde für den 3.9.2013 anberaumt. Die Anmeldefrist für Forderungen wurde bis zum 19.11.2013 verlängert. Die Passiva betragen lt Schuldner rund 700 Mio Euro. Davon aus begebenen drei Anleihen rund 290 Mio Euro. Der VKI gibt einen kurzen Überblick, was geschädigte Anleihegläubiger tun können.
Der Oberste Gerichtshof bewertet Werbung von Walt Disney Produkten als zulässige mittelbare Kaufaufforderung. In der Werbung würde nur auf den Gebrauch der Produkte hingewiesen werden. Der Link zu einem Internet Kaufforum mache die Werbung noch nicht unzulässig.
Der OGH untersagt Pearle Österreich GmbH Werbeversprechen in ihrer Fernsehwerbung wie "Sparen Sie jetzt 100 EUR", wenn dieser Rabatt tatsächlich nur bei Überschreitung eines bestimmten Mindestpreises gewährt wird und ein aufklärender Hinweis die Einschränkung nicht deutlich genug zur Kenntnis bringt.
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Wien gegen die Meinl Bank kann der Anleger den Erwerb von MEL-Papieren wegen Arglist anfechten. Grund: Im MEL-Werbeprospekt ist irreführend von besonders sicheren Aktien die Rede, obwohl es sich um Zertifikate handelt. Eine Geltendmachung ist damit 30 Jahre lang möglich.
In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Musterprozess des VKI hat der OGH die Rechte der Flugreisenden gestärkt.
Der VKI führt - im Auftrag der AK Vorarlberg - eine Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Bregenz. Es geht um fünf Klauseln bei Fremdwährungs- und Eurokrediten.
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - eine Unterlassungsklage gegen diverse Bestimmungen in den AGB von T-Mobile. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und dem VKI Recht gegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die VAV-Versicherung. Es geht um drei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung.
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMASK - hat der OGH die Rechte der Mieter gestärkt: Wenn zwischen Tür und Angel eine Änderung des Mietvertrages abgeschlossen wird, dann besteht für Konsumenten ein Rücktrittsrecht. Wenn darüber nicht belehrt wurde, dann ist dieses Rücktrittsrecht unbefristet; der Rücktritt kann daher jederzeit erklärt werden.
Der VKI klagte im Auftrag der AK Steiermark die VIP Management GmbH in Linz aufgrund deren iSd UWG aggressiven und irreführenden Werbeauftritts im Internet unter www.modelkids.at und www.babyfaces.at. Das OLG Linz hat nunmehr die Berufung der beklagten Partei abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 19.07.2013).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagte die Softwarefirma Gameforge Berlin AG wegen an Kinder gerichtete Werbung in einem Computer-Rollenspiel.
Ein Unternehmen verwendete auf seiner Webseite versteckte Schlüsselwörter mit Bezug auf Produkte der Konkurrenz, um bei Online-Suchmaschinen besser gefunden zu werden.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshof ist die Einhebung einer Wasserbereitstellungsgebühr durch die Stadtwerke Klagenfurt rechtmäßig.
Wie "Das Wirtschaftsblatt" gestern berichtete muss sich die Aviso Zeta (vormals Constantia) die Fehlberatung von Anlegern durch Anlageberater beim Erwerb von Immofinanz und Immoeast (IF/IE)-Aktien zurechnen lassen, weil sie diese durch Produktschulungen und Unterlagen instrumentalisierte.
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien als Berufungsgericht hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.
Medien berichten aktuell über die Entmachtung des ägyptischen Präsidenten durch das Militär - dabei ist auch von Miltärputsch die Rede. Die Sicherheitslage ist demnach sehr angespannt, es gibt Berichte über Zusammenstöße.
Klärt ein Vermittler über die Nachteile eines Gesamtkonzeptes aus Fremdwährungskredit, Lebensversicherung und Devisenmanagament nicht auf, haftet er für den Schaden zum Laufzeitende.
HG Wien gibt Unterlassungsklage des VKI vollinhaltlich statt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen § 28 Abs 1 S 2 KSchG eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.
OGH bejaht Haftung der Bank wegen mangelnder Aufklärung der Kreditnehmer über die Risiken eines Fremdwährungskredits.
Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung einer Lebensversicherung im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem aufklären, weiters auch über die negativen Folgen von Nettopolizzen.
§ 39 Abs 2 KartG, wonach am Kartellverfahren nicht beteiligte Personen in die Akten des Kartellgerichts nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können, verstößt gegen Unionsrecht.
OGH-Entscheidung stellt klar, dass geschädigte AvW-Genussscheininhaber im Konkursverfahren der Gesellschaft die Stellung von normalen Insolvenzgläubigern haben und daher nicht nachrangig befriedigt werden.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgte der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.
Eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, ist nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Für ein unbeschränktes Änderungsrecht besteht nämlich keine sachliche Rechtfertigung. Die darauf basierende tatsächliche Erhöhung der Kontoführungsgebühr ist ebenfalls unzulässig.
Urteilsverkündung für 10. Dezember 2013 angekündigt.
Der VKI führt im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen yesss! Telekommunikation GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OGH bejaht Entschädigungsforderung des Anlegers gegen die Entschädigungseinrichtung nach dem WAG.
Eine Versicherung darf eine Schadensleistung nach einem Einbruch ablehnen, wenn ein leicht erreichbares Fenster gekippt bleibt. Darin liegt eine grobe Fahrlässigkeit, welche berechtigterweise zur Leistungsfreiheit führt.
VKI mit drei österreichischen Opfern vor Ort
Das Landesgericht Linz verbietet der VIP Management GmbH für die Vermittlung von Kindermodels zu werben, wenn dabei der Anschein erweckt wird, dass eine aktive Vermittlung gratis in Anspruch genommen werden kann. Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass es zu gar keinem Fotoauftrag kommt.
Mehr als 20 Sammelkläger in den letzten drei Jahren verstorben
Nachdem die Handelskette Spar bereits im September 2012 verurteilt wurde, aggressive Kinderwerbung im Rahmen der Aktion "Stickermania" zu unterlassen, liegt nun das rechtskräftige Urteil des OGH zur Billa-Sammelstickeraktion "Rekorde im Tierreich" vor.
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