Urteil: Zahlungen durch Reisenden an insolventes Reisebüro sind schuldbefreiend
In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Musterprozess des VKI hat das HG Wien als Berufungsgericht bestätigt, dass Zahlungen des Reisenden an das insolvente Reisebüro schuldbefreiend sind.