Urteil: OLG Wien bestätigt: Elumbus GmbH verwendet unzulässige Klauseln
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In drei Teilurteilen ist das HG Wien der Ansicht des VKI gefolgt und hat die angefochtenen Klauseln für unzuklässig erklärt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des HG Wien vom 06.11.2015 (zweites Teilurteil) nun bestätigt.