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Terror in Istanbul - Reiserücktritt

Am 12.1.2016 kam es laut Medien zu einem Terroranschlag in Istanbul an einem Platz, wo sich insbesondere auch Touristen aufhalten. Der VKI klärt auf, unter welchen Umständen man von einer gebuchten Reise nach Istanbul/Türkei kostenlos zurücktreten kann.

Am 12.1.2016 kam es laut Medien zu einem Terroranschlag in Istanbul an einem Platz, wo sich insbesondere auch Touristen aufhalten. Das ist Ausdruck dessen, dass sich die Auseinandersetzungen in der Türkei - seien es innenpolitische Fragen, die Kurden, der IS - in den letzten Monaten deutlich radikalisiert haben und daher - überraschend - nun mit erhöhter Terrorgefahr zu rechnen ist. 

Gerade rund um Bombenanschläge der PKK in der Türkei hat der Oberste Gerichtshof (OGH) folgende Grundregeln für einen kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag aufgestellt:

  • Es gibt kein Rücktrittsrecht, wenn sich nur ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, irgendwo auf der Welt zufällig in einen Anschlag verwickelt zu werden. Das würde ein Durchschnittsverbraucher selbst tragen.
  • Dagegen gibt es ein kostenloses Rücktrittsrecht (wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage), wenn die Gefahr - auch im Lichte seriöser Medienberichte - so hoch erscheint, dass ein durchschnittlicher Reisender die Reise nicht antreten würde. Bei Terrorakten gegen Touristen und fortgesetzten Terrordrohungen kann man von einer solchen Gefahr ausgehen.
  • Eine offizielle "Reisewarnung" des Außenministeriums ist ein klares Indiz für eine solche Gefahr und rechtfertigt den kostenlosen Reiserücktritt jedenfalls.
  • Der Umkehrschluss (Kein Reiserücktritt wenn keine Reisewarnung vorliegt) wurde aber vom OGH ausdrücklich verneint. Es reicht aus, wenn diese Gefahr im Lichte seriöser Medienberichte als gegeben erscheint - auch ohne Reisewarnung kann man dann kostenlos zurücktreten.
  • Der OGH verlangt aber, dass Reisende, deren Abreise noch weiter in der Zukunft liegt, zunächst abwarten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt.
  • Auch billigt der OGH dem Reiseveranstalter zu, dass er einem Wunsch nach kostenlosem Rücktritt ein Angebot auf eine zumutbare (und kostenlose) Umbuchung entgegenhält. Gibt es nicht gute Gründe, die Umbuchung abzulehnen (schriftlich dokumentieren!), dann muss man diese akzeptieren. Will man das nicht, zahlt man Stornogebühr.
  • Die Beratung im VKI steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

http://orf.at/stories/2318585/2318586/ http://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/tuerkei/ http://www.konsument.at/beratung

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