Zum Inhalt

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

, aktualisiert am

Zwei Konsumenten buchten im Februar 2020 Hin- und Retourflüge von Wien nach Lissabon. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai 2020. Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie stornierten sie ihre Flüge, Wizz Air erstattete ihnen das Geld allerdings nicht zurück. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums für die beiden Konsumenten dieses Geld ein und war damit beim Bezirksgericht Schwechat erfolgreich: Die beiden Konsumenten erhielten von Wizz Air den kompletten Betrag für die Flugtickets (ca. € 350,-) zurück.

Kunden können vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr zurücktreten, wenn die Reise aufgrund von Umständen, die sich erst nach dem Vertragsabschluss ergeben, unmöglich oder unzumutbar wird.  Diese sogenannte „Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage“ setzt voraus, dass die Änderung der Verhältnisse nicht vorhersehbar war.

Aus diesem Urteil lässt sich ableiten, dass der Durchschnittsreisende mit dem Ausbruch einer solchen Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen der Reisefreiheit, Verschärfungen der Ein- und Ausreisebestimmungen sowie Reisewarnungen für Mitgliedstaaten der EU im Zeitpunkt der Buchung, also Anfang Februar 2020, nicht rechnen musste und daher erfolgreich vom Vertrag zurücktreten kann. Dies gilt für Vertragsabschlüsse zum Zeitpunkt vor den ersten Reisewarnungen des Außenministeriums in diesem Zusammenhang.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BG Schwechat 06.04.2021, 17 C 578/20h

Klagsvertreter: Mag. Matthias Strohmayer, LL.M., Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

19 unzulässige Klauseln der Laudamotion GmbH

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig.

Organisierter Pilotenstreik berechtigt Fluglinie nicht zur Verweigerung von Ausgleichszahlung

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem ua Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, und bei dem die Anforderungen des nationalen Rechts, insb die darin für die Vorankündigung vorgesehene Frist, beachtet wird, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreit.

Flugstornierung wegen COVID-19-Pandemie – AUA zahlt Flugpreis zurück

Der VKI hat erfolgreich zwei Konsumenten unterstützt, die einen im Jahr 2019 gebuchten Flug der Austrian Airlines AG (AUA) in die USA Ende August 2020 wegen der COVID-19-Pandemie stornieren wollten. Den Konsumenten wurde nur die Refundierung eines kleinen Teils des Flugpreises in Aussicht gestellt. Nachdem mit Hilfe des VKI eine Klage eingebracht wurde, zahlte die AUA nun den Reisepreis zur Gänze zurück.
Vorsichtig sein, heißt es bei Flügen, die während der Pandemie gebucht werden, warnt der VKI.

Zum Seitenanfang