Preisminderung und Schadenersatz für Baulärm am Strand
Da der Reiseveranstalter den Konsumenten keine außergerichtliche Preisminderung gewähren wollte, klagte der VKI im Auftrag des BMSK und bekam großteils Recht. Das Gericht sprach 35% Preisminderung, materiellen Schadenersatz und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 20,00 pro Person und Tag für die mängelbehaftete Zeit zu.