Zahlung an insolventes Reisebüro sind dem Veranstalter zuzurechnen
Wieder wurde klargestellt, daß Zahlungen an das Reisebüro dem Veranstalter zuzurechnen sind, auch wenn diesem die Gelder - wegen Insolvenz des Vermittlers - nicht mehr zufließen.
Wieder wurde klargestellt, daß Zahlungen an das Reisebüro dem Veranstalter zuzurechnen sind, auch wenn diesem die Gelder - wegen Insolvenz des Vermittlers - nicht mehr zufließen.
Spanischer Kongreß beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie.
Am 25.6.1998 stellte der Generalanwalt am EuGH seine Schlußanträge.
Das BMwA hat im Internet eine Liste jener Reiseveranstalter frei zugänglich gemacht, die im Veranstalterverzeichnis aufgenommen wurden.
Am 14.5.1998 hat der EuGH sein Urteil verkündet: Doppelzahlungen sind von Pauschalreiserichtlinie erfaßt - Versicherung muß zahlen.
Am 14.5.1998, 9.30 wird das Urteil in Sachen VKI gegen ÖKV (Doppelzahlungen im Zuge der Insolvenz von Karthago Reisen) verkündet.
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