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Reise & Verkehr

Alle Artikel zu diesem Thema

Urteil: OGH zu AGB und "Hinweisen" des Reisevermittlers Airberlin Holidays

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den deutschen Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Bestimmungen in den AGB geklagt. Während das Berufungsgericht der Klage des VKI noch zur Gänze stattgab, änderte der OGH die Entscheidung (in teilweiser Wiederherstellung des Ersturteils) dahingehend ab, dass es sich bei den ersten beiden beanstandeten Textpassagen nicht um AGB im eigentlichen Sinn handle, sondern vielmehr um bloße "Hinweise" ohne Rechtsfolgewillen, die nicht der Klauselkontrolle des VKI unterliegen.

OGH zu AGB und "Hinweisen" des Reisevermittlers Airberlin Holidays

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den deutschen Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Bestimmungen in den AGB geklagt. Während das Berufungsgericht der Klage des VKI noch zur Gänze stattgab, änderte der OGH die Entscheidung (in teilweiser Wiederherstellung des Ersturteils) dahingehend ab, dass es sich bei den ersten beiden beanstandeten Textpassagen nicht um AGB im eigentlichen Sinn handle, sondern vielmehr um bloße "Hinweise" ohne Rechtsfolgewillen, die nicht der Klauselkontrolle des VKI unterliegen.

Vulkanausbruch auf Bali

Auf der Ferieninsel Bali dürfte ein größerer Ausbruch des Vulkans Gunung Agung unmittelbar bevorstehen. Medienberichten zufolge wurde die bereits im September errichtete Sicherheitszone ausgeweitet und eine Massenevakuierung angeordnet. Es gibt Einschränkungen des Flugverkehrs.

Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig

Ab dem Vignettenjahr 2018 bietet die ASFINAG zusätzlich zur Klebevignette auch die Digitale Vignette an. Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.

Air Berlin vor Insolvenz - Flüge sollen dennoch stattfinden

Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG hat am 15.08.2017 Insolvenzantrag gestellt. Medienberichten zufolge gewährt die deutsche Bundesregierung der Fluggesellschaft einen Überbrückungskredit; nach Angaben der Airline könne der Flugbetrieb daher ungestört fortgesetzt werden

Verletzung in Hotelzimmer: Urlauber bekommen Geld zurück

Im Rahmen eines Ägypten-Urlaubes verletzte sich ein Urlauber, als die gläserne Duschtüre im Hotelzimmer über ihm zerbrach. Er musste medizinisch versorgt werden, sollte Sonne und Wasser für den Rest des Badeurlaubes meiden. Welche Ansprüche in diesem Fall geltend gemacht werden können, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Musterprozess nun geklärt.

EuGH: Airline muss rechtzeitige Information der Fluggäste über Flugannullierung beweisen

Ein Luftfahrtunternehmen, das sich von seiner Verpflichtung befreien will, Ausgleichsleistungen wegen eines annullierten Fluges zu bezahlen, muss beweisen, dass die Fluggäste rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden. Wenn die Airline nur den Reisevermittler, über den der Flug gebucht wurde, von der Annullierung informiert, dieser die Information aber nicht rechtzeitig weitergibt, bleibt die Airline zur Zahlung verpflichtet.

VKI klagte Airline auf Zahlung wegen Flugverspätung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die rumänische Airline TAROM S.A. auf Zahlung von Ausgleichsleistungen iHv je EUR 250,- geklagt, da der Flug zweier Konsumenten, die sich mit ihrer Beschwerde an den VKI wandten, eine Ankunftsverspätung von über 3 Stunden aufwies.

Urteil: VKI klagt Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen unzulässiger AGB

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt, da das Unternehmen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Hinweis verweigerte, es sei weder österreichisches Recht anwendbar, noch sei ein österreichisches Gericht zur Prüfung berufen.

VKI klagt Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen unzulässiger AGB

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Schweizer Reiseveranstalter holidays.ch AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt. Das HG Wien teilt die Rechtsauffassung des VKI und erklärte die inkriminierten Klauseln für unzulässig.

Unzulässige AGB bei Airberlin Holidays

Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Reisevermittler Airberlin Holidays GmbH wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt.

Piloten-Streik bei Lufthansa

Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung sind denkbar, da ein Streik nicht per se einen Entlastungsgrund darstellt.

BGH: Mehrkosten bei Wechsel des Pauschalreisenden zulässig

Der BGH erachtet es als zulässig, dass bei einer Pauschalreise im Fall des Wechsels der Personen Mehrkosten verrechnet werden, solange dadurch der Wechsel nicht unverhältnismäßig erschwert wird. Erst mit der bis Mitte 2018 umzusetzenden "neuen" Pauschalreise-Richtlinie, ist eine Besserung zu erwarten.

Unister: nach Unister Holding GmbH weitere Insolvenzanträge

Nachdem die Unister Holding GmbH - nach dem Unfalltod des Gründers und Geschäftsführers Thomas Wagner und des Mitbegründers Oliver Schilling vergangene Woche - noch am 19.07.2016 Insolvenz angemeldet hat, folgen nun die ersten Tochterunternehmen nach: Der Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH und die U-Deals GmbH, die unter anderem die Plattform ab-in-den-urlaub-deals.de betreibt, sowie die Unister GmbH haben inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet. Einen Insolvenzantrag stellte zuletzt auch die Betreiberin von fluege.de, die Unister Travel Betriebs GmbH.

Putschversuch in der Türkei - Tipps für Touristen

Teile des Militär haben am späten Freitagabend einen Putschversuch in der Türkei unternommen. In Ankara und in Istanbul fielen Schüsse, der Flugverkehr wurde vorübergehend eingestellt. Inzwischen wurde der Putsch von offizieller Seite als gescheitert erklärt, die Lage ist derzeit jedoch noch unklar.

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