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Reise & Verkehr

Alle Artikel zu diesem Thema

Verbrühung durch Kaffee: Haftung der Airline

Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.

Coronavirus: Hotline 0800 201 211

Sozialministerium und VKI starten Hotline zu reiserechtlichen Fragen: Erreichbarkeit von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, unter der Servicenummer 0800 201 211

Urteil: Bandscheibenvorfall bei harter Flugzeuglandung "Unfall"?

Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.

Bandscheibenvorfall bei harter Flugzeuglandung "Unfall"?

Flugfrachtführer haften verschuldensunabhängig für Körperverletzungen, wenn sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeuges ereignet hat. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob auch eine harte Landung, die aber noch normalen Betriebsbereich des Flugzeuges liegt, als solcher Unfall verstanden werden kann.

Coronavirus und bevorstehende Urlaube

Nach anfänglicher Ausbreitung des SARS-CoV-2 Erregers primär in China und Asien hat sich in den vergangenen Tagen die Zahl der mit dem neuartigen Virus Infizierten auch in Europa dramatisch gesteigert. Insbesondere in Italien ist die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage auf zumindest 322 Fälle angestiegen. Das österreichische Außenministerium hat vor diesem Hintergrund sogar eine partielle Reisewarnung für die betroffenen Gemeinden in der Lombardei und Venetien erlassen. Für Reisende mit gebuchten Reisen in den nächsten Wochen und Monaten, insbesondere nach Italien, stellt sich daher die Frage, ob sie von diesen kostenlos zurücktreten können.

Gerichtliche Zuständigkeit bei annullierten Teilflügen

EuGH: Bei einer Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO wegen Annullierung eines Teilflugs kann das Gericht des Abflugorts des ersten Teilflugs international zuständig sein, auch wenn der annullierte Teilflug einen anderen Abflugort hat und die Beförderung vom ersten und dem annullierten Teilflug von zwei verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird. Dies gilt, wenn eine bestätigte einheitliche Buchung für die gesamte in mehreren Teilflügen gekennzeichnete Reise vorliegt.

Coronavirus - Überblick über Rechte der Reisenden

Seit Dezember 2019 wurden in der chinesischen Millionenstadt Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) und in weiteren Prvinzen zahlreiche Fälle einer bisher unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen. Mittlerweile wurde nach Medienberichten bei über 4.000 Personen eine Infektion nachgewiesen. Bisher wurden in China über 100 Todesfälle verzeichnet. Auch in anderen Ländern wurden einzelne Infektion gemeldet bei Personen, die zuvor in China waren, darunter Thailand, Japan, Südkorea, USA. Für Reisende mit geplanten oder schon laufenden Reisen nach China haben in dieser Situation verschiedene Rechte.

Wettbewerbswidriges Modell von vignette-sofort

Die Asfinag AG klagte mit einstweiliger Verfügung erfolgreich den Betreiber der Website www.vignette-sofort.at . Während bei der Asfinag wegen des 14tägigen FAGG-Rücktrittsrechts eine online erworbene Vignette erst 18 Tage nach Erwerb gültig ist (hierin Postlauf miteingerechnet), bot der beklagte Unternehmer die sofortige Gültigkeit an. Laut OGH liegt hier aber keine Ausnahme des Rücktrittsrechts vor.

Verbrennung durch Kaffee: Haftung der Airline

EuGH: Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens. Es kann dabei außer Acht bleiben, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.

Komplette Entschädigung bei deutscher Thomas Cook GmbH

Da in Deutschland die Höhe der Insolvenzabsicherung nach Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH nicht ausreicht, um die Ansprüche aller betroffenen Pauschalreisenden abzudecken, wurde nun von Seiten der deutschen Bundesregierung angekündigt, dass der Staat alle Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden zu übernehmen.

Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen Flugproblemen

EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.

Urteil: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen Flugproblemen

EuGH: Die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung und Unterstützungsleistungen nach der Fluggastrechte-VO bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung richtet sich nach der EuGVVO. Wird darüber hinaus auch weitergehender Schadenersatz nach dem internationalen Übereinkommen von Montreal verlangt, so richtet sich die internationale und örtliche Zuständigkeit der Gerichte bezüglich der weiter gehenden Schadenersatzansprüche nach diesem Übereinkommen.

Unzulässige No-Show-Klauseln bei Brussels Airline

VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil: Unzulässige No-Show-Klauseln bei Brussels Airline

VKI klagte erfolgreich gegen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten der Fluglinie bei Reiseplanänderung. Nachdem bereits von der ersten Instanz sieben Klauseln rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt wurden, gab das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI auch bei der achten eingeklagten Klausel Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unzulässige Klauseln von Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Das Landesgericht (LG) Korneuburg beurteilte 23 Klauseln als unzulässig.

Unzulässige Klauseln von FlixMobility GmbH

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Überblick zur Adria Airways

Die slowenische Fluggesellschaft Adria Airways hat laut Medienberichten grobe finanzielle Probleme. Wir bieten hier einen Überblick über Ihre Rechte.

Thomas Cook ist insolvent - Überblick über Rechte der Reisenden

Der britischer Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite, dies teilte der Konzern heute Nacht mit. Betroffene Verbraucher, die bei Thomas Cook Austria AG eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung gebucht haben, können ihre Ansprüche binnen acht Wochen bei dem Abwickler AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien (Telefonnummer: +43 1 525 03 -6853) geltend machen.

Urteil: Ausgleichszahlungen und weiter gehender Schadenersatz bei Nichtbeförderung

EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO soll jene Schäden pauschaliert ausgleichen, die durch die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung bei allen Reisenden in praktisch identischer Weise eintreten und dient daher nicht dazu, einen individuellen Schaden wie einen Verdienstentgang auszugleichen. Dieser Schaden kann Gegenstand eines weiter gehenden Schadenersatzanspruchs sein, auf den die Ausgleichsleistung angerechnet werden kann, aber nicht muss.

Ausgleichszahlungen und weiter gehender Schadenersatz bei Nichtbeförderung

EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO soll jene Schäden pauschaliert ausgleichen, die durch die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung bei allen Reisenden in praktisch identischer Weise eintreten und dient daher nicht dazu, einen individuellen Schaden wie einen Verdienstentgang auszugleichen.

Urteil: Andere Fluglinie zumutbar

Der VKI unterstützte - im Auftrag des Sozialministeriums - zwei Reisende, die aufgrund von Flugangst besonderen Wert auf die ausführende Fluglinie legen, bei deren Reise aber kurzfristig die Fluglinie geändert wurde. Die Klage des VKI wurde aber abgewiesen; diese Vertragsänderung ist den Verbrauchern zumutbar.

Andere Fluglinie zumutbar

Der VKI unterstützte - im Auftrag des Sozialministeriums - zwei Reisende, die aufgrund von Flugangst besonderen Wert auf die ausführende Fluglinie legen, bei deren Reise aber kurzfristig die Fluglinie geändert wurde. Die Klage des VKI wurde aber abgewiesen; diese Vertragsänderung ist den Verbrauchern zumutbar.

Urteil: Verspäteter Anschlussflug außerhalb der EU

Ein Fluggast, der bei einem aus zwei Teilflügen bestehenden Flug mit Umsteigen mit Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, Zwischenlandung auf dem Flughafen eines Drittlands und Zielflughafen in einem anderen Drittland, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, seinen Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, die auf den zweiten Teilflug zurückgeht, der im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in einem Drittland durchgeführt wurde, kann seine Klage auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO gegen das Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft richten, das den ersten Flug durchgeführt hat.

Urteil: No show-Klauseln von KLM unzulässig

Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet abhängig vom Tarif eine Gebühr zwischen EUR 125 und 3.000, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275 für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun in zweiter Instanz die Unzulässigkeit dieser Gebühren.

No show-Klauseln von KLM unzulässig

Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet eine Gebühr ab EUR 125, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275 für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun in zweiter Instanz bestätigt, dass diese Gebühren unzulässig sind.

Urteil: Erstattung für Pauschalreisende nur vom Reiseveranstalter

Nach einer neuen EuGH-Entscheidung können Pauschalreisende ihre Ansprüche auf Erstattung der Flugscheine bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht aber bei der Fluggesellschaft. Dies gilt selbst, wenn der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist (zB bei Insolvenz), die Flugscheinkosten zu erstatten, und keine Maßnahmen getroffen hat diese Erstattung sicherzustellen.

Unzulässige Klauseln von Laudamotion

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Im Berufungsverfahren wurde neben der Klausel über die Flughafen-Checkin-Gebühr und die Rechtswahlklausel auch die Klausel über die Gerichtsstandvereinbarung für unzulässig erklärt.

Urteil: Keine Ausgleichszahlung bei Treibstoff auf der Rollbahn

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.

Keine Ausgleichszahlung bei Treibstoff auf der Rollbahn

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.

Urteil: Reise zum Mount Everest als Pauschalreise

Auch Expeditionsreisen (zB auf den Mount Everest) können Pauschalreisen sein, wenn sie die Voraussetzungen hierfür (Kombination von zumindest zwei Dienstleistungen [Beförderung, Unterbringung, bestimmte andere touristische Dienstleistung] zu einem Gesamtpreis) erfüllen.

Reise zum Mount Everest als Pauschalreise

Auch Expeditionsreisen (zB auf den Mount Everest) können Pauschalreisen sein, wenn sie die Voraussetzungen hierfür (Kombination von zumindest zwei Dienstleistungen [Beförderung, Unterbringung, bestimmte andere touristische Dienstleistung] zu einem Gesamtpreis) erfüllen.

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