Verbrühung durch Kaffee: Haftung der Airline
Das Umkippen von Kaffee ist ein Unfall iS des Montrealer Übereinkommens. Der Unfall muss nicht auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgehen. Der OGH bestätigte nun nach der entsprechenden EuGH-Entscheidung die Haftung der Fluglinie.