Zum Inhalt

OLG Wien bestätigt: AGB des Reiseveranstalters Holidays.ch AG gesetzwidrig

Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Schweizer Reiseveranstalter in seinen AGB generell die Anwendbarkeit Schweizer Rechts vorsieht, ist unzulässig und daher unwirksam, da österreichischen VerbraucherInnen der zwingende Schutz ihrer Heimatrechtsordnung nicht entzogen werden darf.

Darüber hinaus fanden sich in den AGB des Schweizer Reiseveanstalters holidays.ch AG aber noch weitere unzulässige Klauseln, wie das OLG Wien nun bestätigt hat: 

Unzulässig ist demnach etwa die Verrechnung von Stornogebühren mit einem Eingangssatz von bereits 40 % bei Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn, zumal sich die Reiseveranstalterin darüber hinaus auch noch vorbehalten wollte, im Einzelfall einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. 

Dazu hielt das OLG Wien an der grundsätzlichen Erwägung fest, dass der Unternehmer, damit sein Werklohnanspruch fällig werden kann, zunächst konkret dazu Stellung nehmen müsse, aus welchen Gründen er durch eine mögliche "anderweitige Verwendung" (zu denken ist hier an eine neuerliche Verkaufsmöglichkeit der Reise) weder etwas erwerben konnte, noch zu erwerben absichtlich versäumt hätte. Demgegenüber sah die beanstandete Klausel vor, dass es generell Sache des Kunden sei, die Enstehung eines geringeren Schadens zu beweisen. Das entspreche nicht der Rechtslage, weshalb das OLG Wien diese Klausel in ihrer Gesamtheit für unzulässig erklärte. 

Mit österreichischem Recht unvereinbar sei auch die Verrechnung eines Zahlungsmittelentgelts für Kreditkartenzahlungen.

Auch im Hinblick auf sämtliche weiteren Punkte, deretwegen die Reiseveranstalterin das erstinstanzliche Urteil bekämpfte, gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung der Beklagten nicht Folge.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

OLG Wien 19.04.2017, 1 R 28/17w

HG Wien 16.12.2016, 19 Cg 26/16v

Volltextservice

Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

19 unzulässige Klauseln der Laudamotion GmbH

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Ein zentraler Punkt der Beanstandungen betrifft Klauseln, die es den Reisenden erschweren sollen, ihre Rechte gegen Laudamotion durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte nun 19 Klauseln für unzulässig.

Erfolg gegen Wizz Air bei Rückforderung wegen Flugstornierung

Zwei Konsumenten buchten im Februar 2020 Hin- und Retourflüge von Wien nach Lissabon. Geplanter Reisezeitraum war Anfang Mai 2020. Aufgrund des Ausbruchs der Corona-Pandemie stornierten sie ihre Flüge, Wizz Air erstattete ihnen das Geld allerdings nicht zurück. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums für die beiden Konsumenten dieses Geld ein und war damit beim Bezirksgericht Schwechat erfolgreich: Die beiden Konsumenten erhielten von Wizz Air den kompletten Betrag für die Flugtickets (ca. € 350,-) zurück.

Organisierter Pilotenstreik berechtigt Fluglinie nicht zur Verweigerung von Ausgleichszahlung

Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem ua Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, und bei dem die Anforderungen des nationalen Rechts, insb die darin für die Vorankündigung vorgesehene Frist, beachtet wird, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreit.

Zum Seitenanfang