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Telekommunikation & Medien

Alle Artikel zu diesem Thema

"Abschlagszahlungen" bei vorzeitiger Kündigung von Mobilfunkverträgen gesetzwidrig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen T-Mobile eine Verbandsklage gegen eine "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen für deren Marke "tele.ring". Nach dieser Klausel fällt eine Abschlagszahlung iHv 80 Euro an, wenn ein Kunde seinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt. Das Handelsgericht Wien erachtete diese Klausel als gesetzwidrig. Das OLG Wien folgte nicht der Berufung von T-Mobile, sondern gab dem VKI recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil: OLG Wien erkennt Entgeltänderungs- und Erklärungsfiktionsklauseln in den AGB der A1 Telekom Austria AG als rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.

OLG Wien: Entgeltänderungs- und Erklärungsfiktionsklauseln in den AGB der A1 Telekom Austria AG rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien als Berufungsgericht hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.

Urteil: T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgt der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen als AGB Klauseln wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgte der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

Urteil: Abschlagszahlungsklausel bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: OGH verurteilt Hutchison wegen in Werbung verschwiegener Servicepauschale

Mit Beschluss vom 15. Januar 2013 hat der OGH die außerordentliche Revision des Telekommunikationsanbieters Hutchison zurückgewiesen. Die Urteile des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien, in denen Hutchison zur Unterlassung von Werbung mit Preisangaben ohne klare Angabe der jährlich erhobenen Servicepauschale verurteilt wurde, sind nun rechtskräftig

OGH bestätigt 19 von 22 Klauseln von UPC als gesetzwidrig

Der VKI ist - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - mit Verbandsklage gegen UPC vorgegangen. Das Verfahren wurde durch drei Instanzen geführt. Schlußendlich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) dem VKI bei 19 von 22 eingeklagten Klauseln Recht gegeben. Das Urteil bringt für die gesamte Telekom-Branche wesentliche Beschränkungen im Sinne des Verbraucherschutzes.

Urteil: OLG Wien: UPC Super FIT-Fernsehwerbung ohne hinreichenden Hinweis auf Serviceentgelt ist irreführend

Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums UPC auf Unterlassung geklagt, da in einem Fernsehspot der unrichtige Eindruck erweckt wurde, einen Tarif zu einem fixen Entgelt anzubieten, obwohl weitere fixe wiederkehrende Entgelte wie zB ein jährliches Internet-Service-Entgelt von EUR 15,-- verlangt wurden. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt, das OLG Wien leistete der Berufung von UPC keine Folge und bestätigte das Urteil des Erstgerichtes.

HG Wien: Keine Vertragsänderungen per SMS

Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als unzulässig.

Urteil: HG Wien: Vertragsänderungen per SMS unzulässig

Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig.

Außerordentliche Kündigung des Handyvertrages berechtigt

Das BG Fünfhaus hat die Klage eines Mobilfunkbetreibers gegen einen Kunden auf Zahlung ausstehender Entgelte abgewiesen, weil er es unterlassen hat, den Kunden vor kostenpflichtigen SMS zu schützen und es darüber hinaus verabsäumt hat, die monatlichen Rechnungen an den Kunden zu übermitteln.

Telekom-Control: erstmals Auszahlungsverbot über Mehrwertnummern verhängt

Die TKK hat erstmals von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und über die Mehrwertdienstrufnummern 0900/540517, 0900/540575 und 0900/540573 mit Bescheid vom 11.5.2012 einen ab diesem Datum auf drei Monate befristeten Auszahlungsstopp verhängt. Das heißt, dass der Dienstanbieter für diesen Zeitraum keine Entgelte für Anrufe zu diesen Rufnummern ausbezahlt bekommt.

OGH: Gesondertes Entgelt für Papierrechnungen gesetzwidrig

Der OGH hat über Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen T-Mobile entschieden: Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig. Der VKI bietet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an.

Telekom-Werbung ohne deutlichen Hinweis auf eine Servicepauschale ist irreführend

Das Handelsgericht Wien hat - in einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMASK - die Firma Orange zur Unterlassung von irreführendender Werbung verurteilt. Das Unternehmen hatte in seinen Werbespot Tarife zu Aktionspreisen beworben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den genannten Preisen noch eine jährliche sogenannte Servicepauschale anfiel. Diese Werbung hielt das Gericht für unzulässig.

Urteil: Papierrechnung darf nicht zusätzlich bepreist werden

Der VKI hatte neben anderen Betreibern Hutchison/Drei geklagt, deren AGB eine Kostenpflicht über 2 Euro pro Rechnung vorsehen, wenn Kunden die Rechnung auf Papier bevorzugen. Das Wiener Handelsgericht gab dem VKI nun Recht und untersagte die betreffende AGB-Klausel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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