"Hutchison Drei" hat kein Recht zur unbeschränkten Vertragsänderung
Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI Recht und beurteilte eine Klausel als nichtig, die Vertragsänderungen nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulässt. Vertragsänderungen müssen den Anforderungen der Konsumentenschutzbestimmungen entsprechen.