VKI gegen Klauseln bei Premiere
Der VKI geht - im Auftrag der AK Vorarlberg - erfolgreich gegen gesetzwidrige Klauseln des Pay-TV-Kanals Premiere vor.
Der VKI geht - im Auftrag der AK Vorarlberg - erfolgreich gegen gesetzwidrige Klauseln des Pay-TV-Kanals Premiere vor.
Das OLG Wien beurteilt eine Klausel zur Vertragsdauer der Premiere Fernsehen GmbH als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG. Zu 16 anderen Klauseln wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen.
In Verbandsverfahren des VKI im Auftrag des BMSG wurden Klauseln der AGB von Hutchison in erster Instanz vom HG Wien und von ONE in zweiter Instanz vom OLG Wien für rechtswidrig erkannt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Der VKI hatte - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - die DIALOG Telekom GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Bedingungen in deren AGB abgemahnt. Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat sich DIALOG nun im Rahmen eines Vergleichs zur Unterlassung der Verwendung (bzw Berufung ) der abgemahnten Klauseln verpflichtet.
Gemäß einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) dürfen die für die Freischaltung des Kartenvertrags anfallenden Aktivierungskosten im Rahmen des Angebots nicht zwischen untergeordneten Informationen versteckt sein. Dies stelle ansonsten eine Irreführung der Verbraucher dar.
Kampagne "Consumer Digital Rights" zum Thema Konsumentenschutz und Digital Rights Management gestartet
Der VKI klagt - im Auftrag des BMSG - Londoner Firma wegen unerbetener Telefonanrufe.
In einer aktuellen Entscheidung des HG Wien als Berufungsgerichtes gab dieses der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Download-Volumens statt. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
In einer aktuellen Entscheidung wird der Klage eines Internetnutzers auf Rückzahlung der von der Telekom eingehobenen Verbindungsentgelte für die Überschreitung des Donwload-Volumens statt gegeben. Es wäre von der Telekom zu beweisen gewesen, welcher Downloadtraffic tatsächlich vom Nutzer verursacht wurde.
In einer aktuellen Entscheidung verneint der BGH für den Fall der Anwahl einer Mehrwertnummer einen Vertragsschluss zwischen dem Inhaber des Telefonanschlusses und dem Verbindungsnetz- bzw. Plattformbetreiber, der die Verbindung zum Mehrwertdienst hergestellt hat.
Wien (OTS) - Die AK fordert angesichts der zunehmenden unseriösen SMS-Praktiken mehr Schutz für KonsumentInnen: Die kostenlose Rufnummernsperre, die im Telekomgesetz geregelt ist, muss ohne weitere Verzögerung auch für SMS-Services umgesetzt werden. Außerdem müssen Wertkartennutzer auf Wunsch detaillierte Abrechnungen bekommen. Bei einem Rufnummernwechsel muss der Konsument vor einer Weiterverrechnung von Abodiensten des Vorbesitzers sicher sein. Nötig sind auch mehr Kontrollen bei Verstößen gegen die Mehrwertdienst-Verordnung.
Das HG Wien untersagt der mobilkom mit Einstweiliger Verfügung die Werbung mit Gratistarifen ins österreichische Festnetz, wenn tatsächlich Anrufe in private Netze kostenpflichtig sind. Die uneingeschränkte Werbeaussage "gratis ins österreichische Festnetz" verstehe der angesprochene Empfängerkreis so, dass jedes Telefonat, das nicht auf ein Handy erfolgt, unentgeltlich ist.
Ein Verkäufer auf Ebay hat einem Käufer Schadenersatz in Höhe von € 2.500,- zu leisten, da er seine Auktion vor dem regulären Ende stoppte.
Beschwerden über eine aktuelle Variante des Cold Calling häufen sich.
Es läutet einmal, man sieht eine Wiener Nummer (zB 01 25 22 836) am Display und rüft zurück. Am anderen Ende ein Tonband, wo bis zu 5000 Euro Gewinn angepriesen werden, wenn man eine einfache Frage beantwortet. Hat man ein bestimmtes Geräusch erraten, folgt nach der Gratulation der Hinweis, eine Mehrwertnummer zu wählen, um den Gewinn abzuholen. Ein Anruf dort kostet 2,17 Euro die Minute und dauert etwa 7 Minuten. Gesamtkosten also fast 15 Euro, weshalb von einer Teilnahme abgeraten wird.
Wien (BMSG/STS) - Das Konsumentenschutzministerium gab Ende 2004 bei der Arge Daten eine Überprüfung österreichischer Webshops in Auftrag. Untersucht wurde, inwieweit konsumentenrelevante Rechtsvorschriften von heimischen Internet-Händlern eingehalten werden. Es wurden vor allem jene Bestimmungen überprüft, die es KonsumentInnen erleichtern, Geschäfte sicher über das Internet abzuwickeln.
Klage gegen 18-Monate-Bindung gescheitert.
Klage gegen 18-Monate-Bindung gescheitert. Dem VKI wurde aus der Mobilfunk-Branche ein interessantes Urteil des OGH zugeleitet.
Gem einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm genügt der Hinweis auf das gesetzliche Rücktrittsrecht bei einer Auktion über ebay nicht auf der sogn "mich"-Seite.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm einem Verkäufer untersagt, im geschäftlichen Verkehr Verbraucher im Internet zur Abgabe von Bestellungen aufzufordern, wenn auf der Internetseite auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nur unter dem Punkt "mich" in der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" hingewiesen wird. Der Spezialsenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung des Verkäufers gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig zurückgewiesen.
Der BGH hatte sich mit der Frage auseinander zusetzen, welcher Vertragstypus ein Access-Provider-Vertrag darstellt bzw welchem er am nächsten kommt. Die Beantwortung dieser Frage hat auch ganz praktische Auswirkungen - etwa die Zulässigkeit der höchstmöglichen Mindestvertragsdauer bei Internet- oder Mobilfunkverträgen.
Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat heute angekündigt, den gesamten TV-Gewinnspiele-Markt in Österreich zu durchforsten. Am Dienstag hatte der Konsumentenschutzstaatssekretär den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klagsführung gegen einen regionalen Wiener Fernsehsender beauftragt.
Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat heute den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klagsführung gegen den regionalen Wiener Fernsehsender Puls City-TV beauftragt.
Utl.: Dialer-Fälle stiegen 2004 weiter an - Rückgang für 2005 erwartet - 30 % der Beschwerden betrafen Mehrwertdienstgeschäfte der atms - Beschwerden über Mehrwert-SMS stark steigend
Gemäß einem Erkenntnis des VwGH ist auch bei der Klauselkontrolle gem § 25 Abs 6 TKG durch die Telekom-Control-Kommission (TKK) die kundenfeindlichste (objektive) Auslegung - wie bei § 28 KSchG - heranzuziehen.
Sind alle Raubkopierer Verbrecher, wie es die Kampagne der Musikindustrie behauptet? Jeden-falls verunsichert fühlen sich viele Konsumenten, wie zahlreiche Anfragen in der Beratungsabtei-lung des Vereins für Konsumenteninformation zeigen. Die schlechte Nachricht: die Rechtslage ist strittig, eine generelle Entwarnung kann nicht gegeben werden.
Utl.: Beschwerden wegen hoher Telefonkosten häufen sich - Fairness und Transparenz gefordert
Mit 1.1.2005 trat eine Änderung der Verfahrensrichtlinien des Streitschlichtungsverfahrens nach § 122 Abs 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) in Kraft. Die wesentlichen Punkte dieses Verfahrens sollen im folgenden kurz dargestellt werden. Weitere Informationen finden sich hierzu auf der Website der RTR (http://www.rtr.at).
Im Konflikt um die Höhe der sogenannte "Flucht-Steuer" (Portierungsentgelt) hat nun das Handelsgericht Wien per Einstweiliger Verfügung T-Mobile untersagt, mehr als 12 Euro zu verlangen. Bisher hatte T-Mobile hierfür ein Entgelt von 35 Euro eingehoben.
Der BGH hat entschieden, dass bei Internet-Auktionen nach der Fernabsatzrichtlinie bei Verbrauchergeschäften ein Rücktrittsrecht zusteht. Diese Entscheidung hat auch für Österreich Vorbildcharakter.
Heutige Entscheidung des deutschen BGH hat auch für Österreich Vorbildcharakter.
Guthabenverfall bei Wertkarten-Handys laut OGH gesetzwidrig. Betreiber sind mit Umsetzung säumig.
Der OGH geht bei einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - davon aus, dass eine Klausel, wonach ein geladenes Guthaben für ein Wertkartenmobiltelefon nach einer bestimmten Zeit verfällt, falls nicht erneut ein Guthaben geladen wird, gemäß § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und rechtswidrig ist.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen 5 Klauseln von ONE beim OGH gewonnen.
Auf Grund des Telekommunikationsgesetzes 2003 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR-GmbH) nunmehr Regeln betreffend Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste statuiert. Am 12.5.2004 ist die Kommunikations-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-Verordnung) in Kraft getreten.
Irreführende Werbung rund um die Grundgebühren für Tarif "A1 Total".
VKI gewinnt Verbandsklage gegen ONE GmbH in 2. Instanz. OLG Wien stellt klar, dass die Wiederholungsgefahr allein durch Änderung der AGB nicht beseitigt wird.
VKI gewinnt Verfahren gegen tele.ring in 2. Instanz - Klausel über Verfall des Guthabens auf einer Wertkarte ist rechtswidrig.
Der VKI obsiegte vor dem OGH gegen "Friedrich Müller"-Telefonwerbung.
Sind Internet-Versteigerungen vom Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes ausgenommen? Deutsche Entscheidungen sagen nein.
Das HG Wien erklärte entscheidende Klauseln im Vertrag von ONE für rechtswidrig.
Zur Problematik von unerwarteten Entgelten für Download-Volumina über 1 GB vermeidet die Telekom Austria bei älteren Verträgen weiterhin eine Gerichtsentscheidung.
Die AGB der Telekom vernebeln diesen Unterschied. Der VKI geht mit Verbandsklage vor.
Telefonsex-Verträge sind grundsätzlich nicht sittenwidrig. Den Netzbetreiber treffen im Verhältnis zum Telefonkunden Schutzpflichten dahingehend, dass er eine Verbindung zu einem Telefonsexanbieter nach 30 Minuten trennen muss.
Das neue TKG 2003 ist am 25.7.2003 in Kraft getreten. Es enthält teils wesentliche Neuerungen wie die Nummernübertragbarkeit.
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