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VKI Erfolg gegen mobilkom Austria

Das HG Wien untersagt der mobilkom mit Einstweiliger Verfügung die Werbung mit Gratistarifen ins österreichische Festnetz, wenn tatsächlich Anrufe in private Netze kostenpflichtig sind. Die uneingeschränkte Werbeaussage "gratis ins österreichische Festnetz" verstehe der angesprochene Empfängerkreis so, dass jedes Telefonat, das nicht auf ein Handy erfolgt, unentgeltlich ist.

Der VKI hatte am 21.7.2005 - im Auftrag des BMSG - die mobilkom Austria geklagt.
Die hatte ihren "A1 Business Options"-Tarif damit beworben, dass die Kunden um einen monatlichen Aufpreis von 5 Euro zu anderen A1 Kunden sowie "um 0 Cent ins gesamte österreichische Festnetz" telefonieren könnten.
Tatsächlich wurden aber Anrufe in private Netze (05er Nummern) in Rechnung gestellt.
Der einschränkende Hinweis "ausgenommen bestimmte Rufnummernkreise und Dienstenummern" genügte dem Gericht nicht, um eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern.

HG Wien vom 10.8.2005, 19 Cg 107/05

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