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Telekommunikation & Medien

Alle Artikel zu diesem Thema

Urteil: Minutenpreis und Taktung 90/60 - irreführend

Das Handelsgericht Wien gab einer im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen "Tele2" statt. Damit wurde die Blickfangwerbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.

Tele2: Minutenpreis und Taktung 90/60 - irreführend

Das Handelsgericht Wien gab einer im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen "Tele2" statt. Damit wurde die Blickfangwerbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.

Urteil: Erfolg gegen "fair use" Klauseln von One

Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - 4 Klauseln der One-AGB abgemahnt, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht.

Berufungsinstanz zu "fair use" Klauseln von One

One hatte vor einiger Zeit Aufsehen erregt, weil in der Werbung für den "One 4 zu 0"-Tarif zwar unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen worden war, Vieltelefonieren dann aber unter Berufung auf eine "fair use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht wurde - plötzlich definierte One die "fair use" - Vereinbarung als fixes Limit von 1500 Minuten.

Erfolg gegen Werbung für "Große Plaudertasche"

In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.

Urteil: Werbung für "Große Plaudertasche" irreführend

In einem im Auftrag des BMSK geführten Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation untersagte die erste Instanz dem Mobilfunkanbieter One kürzlich die irreführende Werbung für die "Große Plaudertasche" mit dem Slogan "um 0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat", wenn tatsächlich für Gespräche in zumindest ein Netz, etwa zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr Gesprächsentgelte in Höhe von 20 Cent verrechnet werden, und darauf in der Werbung nicht unmissverständlich und eindeutig hingewiesen wird.

Regierung will Internet sicherer machen

Minister-Kampagne "Safer Internet" soll das Netz sicherer machen: Gruppenklagen, Gewinnabschöpfung und Information im Kampf gegen die "Internet-Abzocke".

Erfolg gegen "fair use" Klauseln von One

Der Mobilfunkanbieter "One" hatte vor einiger Zeit Aufsehen erregt, weil er in seiner Werbung für den "4 zu0"-Tarif unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen, Vieltelefonieren dann aber unter Berufung auf eine "fair use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht hatte. Einigen Kunden wurde mitgeteilt, dass sie in diesem Fall auch die gesamten Grundentgelte für die restliche Vertragslaufzeit zahlen müssten.
Der VKI mahnte - im Auftrag des BMSK - in der Folge 4 Klauseln der One-AGB ab, nachdem One sich aber nicht verpflichten wollte, diese Klauseln in Zukunft zu unterlassen, wurde die Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI nun Recht.

Telefonieren im Ausland billiger

Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.

EU-Roamingverordnung in Kraft

Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.

VKI Erfolge gegen Hutchinson

Der VKI führt - im Auftrag des BMSK - 2 Verbandsklagen gegen Klauseln einerseits in den AGB und andererseits in einem Anmeldeformular von Hutchinson und bekam von den Gerichten Recht.

OLG Wien: Fernsehquiz irreführend

Auch in zweiter Instanz bekam der VKI nun in einem Wettbewerbsverfahren gegen Puls TV, das im Auftrag des BMSK seit Herbst 2005 geführt wurde, Recht.

Verbandsklage gegen Tele2UTA

Die AK Vorarlberg hat den VKI beauftragt, Tele2UTA wegen irreführender Werbung für den Wertkartentarif "Champion" auf Unterlassung zu klagen.

Internet-Abzocke: Kostenpflicht erst in AGB unwirksam

Das Amtsgericht München bestätigt in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 16.01.2007 die Ansicht von Konsumentenschützern, dass der erstmalige Hinweis auf eine Kostenpflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.

Unzulässige Verfallsklauseln bei B-Free

Der VKI hat nun nach Beschluss des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig das im Auftrag des BMSG geführte Verfahren gegen die Mobilkom Austria gewonnen, in dem es um Verfallsklauseln bei Wertkartentelefonen (B-Free) geht.

Warnung Internet-Abzocke

Unternehmen bieten im Internet verschiedenste Dienste (Lebensberatung, Horoskop, Hausaufgaben, Gewinnspiele, usw) vermeintlich "gratis" an. Nimmt man die Angebote in Anspruch findet man sich häufig in Verträgen und "Abos" wieder und es kommen Rechnungen und Mahnungen.

Urteil: VKI-Sieg gegen ONE

Das HG Wien beurteilte die Werbung für den Tarif One Plus: "Schluss mit wenig! 1000 Freiminuten in alle Netze und 1000 Freiminuten zu One und ins Festnetz und 1000 Gratis -SMS, wenn Sie jetzt wechseln, schon ab EUR 10,00 im Monat" als irreführend.

Rücktrittsbelehrung auf Internet-Seite reicht nicht

Das deutsche OLG Hamburg stellt klar, dass die Belehrung über die Widerrufsrechte des Verbrauchers bloß auf einer Internetseite nicht genügt. Da in einem solchen Fall der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wird, steht ihm die lange Rücktrittsfrist zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer seine Produkte über "eBay" vertreibt.

Umstellung auf Digital TV

Digitales Fernsehen: Der Umstieg rückt immer näher; am 26.10.2006 wird mit der Umst5ellung begonnen. 40 Prozent aller Haushalte sind betroffen. Die Verunsicherung ist groß, denn die Informationen zu diesem Thema sind bisher spärlich.

Dolinschek - Mobilfunktaktung: Namhafte Betreiber werden zusätzlichen Tarif mit sekundengenauer Abrechnungsoption anbieten

Wien (OTS) - "Im Laufe der letzten Monate ist eine aus verbraucherpolitischer Sicht äußerst negative Entwicklung bei der Verrechnung von Mobilfunkverbindungen festzustellen. So wurden die Taktungsintervalle von zumeist 30/30 auf 60/30 beziehungsweise im Extremfall auf 90/60 ausgeweitet. Die langen Taktungsintervalle belasten besonders Kurztelefonate. Lange Gespräche mit niedrigen Minutenentgelten werden de facto durch kurze Telefonate teilweise mitfinanziert", betonte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek bei einer Pressekonferenz.

Handykosten: Zusatztarife mit sekundengenauer Abrechnung ab Herbst

Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, Drei und Tele2UTA werden zusätzlich zu den bestehenden Tarifen in Kürze einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnung anbieten. Von einer - vom BMSG beauftragten - Klage gegen die von Konsumentenschützern als intransparent und gröblich benachteiligend kritisierte Taktabrechnung wird Abstand genommen.

VKI-Sieg gegen mobilkom

Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt.

Dolinschek zu HG Wien: Verfallsklausel für Wertkartentelefone unzulässig

Wien (OTS) - Nachdem der OGH bereits im Jahr 2004 entschieden hat, dass eine AGB-Klausel für Wertkartentelefone unzulässig ist, die einen Verfall des Guthabens nach Ablauf von insgesamt 15 Monaten vorsieht, hat nun das Handelsgericht Wien einem vom VKI im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eingeleiteten Verbandsverfahren gegen eine Verfallsklausel der tele.ring Telekom Service GmbH recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Es freut mich, dass das Handelsgericht Wien diese Verfallsklausel als unzulässig anerkannt hat. Dies ist ein neuerlicher Erfolg für den Konsumentenschutz", sagte Dolinschek.

Urteil: VKI Sieg gegen tele.ring - Verfall bei Wertkartenhandys

Eine Klausel, die besagt, dass das Guthaben auf einem Wertkartenhandy nach ein paar Monaten verfällt, ist genauso unwirksam, wie eine Klausel, die die Auszahlung des Guthabens auf einige wenige Stellen des Mobilfunkbetreibers beschränkt.

Fernsehen ohne Grenzen

Im Rahmen einer AK Veranstaltung Anfang Mai diskutierten Konsumentenschützer und Branchenvertreter über die geplante Neuregelung von Fernsehwerbung.

OLG Wien: Premiere - Umstiegswerbung irreführend

Auch die zweite Instanz hat nun die Rechtsansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt und Premiere in einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren zur Unterlassung verurteilt.

Spanien: 60/30 Taktung bei Telefonverträgen intransparent

Wie in Österreich ist auch in Spanien die Praxis von Telefonienabietern gängig, für Anrufe die erste Minute voll und danach im 30-Sekunden-Takt zu verrechnen. Für den Konsumenten heißt das, dass für jeden (noch so kurzen) Anruf eine volle Minute verrechnet wird, aber auch danach jeder angefangene Block á 30 Sekunden pauschal verrechnet wird, egal ob man nun 2 oder 29 Sekunden telefoniert.
Die spanische Verbraucherorganisation OCU (www.ocu.org) brachte eine Unterlassungsklage gegen diese Praxis der Telefonieanbieter ein und bekam Recht.

Anti-Spam-Website des vzbv

Auf www.verbraucher-gegen-spam.de können sich Verbraucher seit kurzem umfassend über das Thema Spam informieren - inklusive Anleitungen im Umgang mit Spam, Musterschreiben und rechtliche Grundlagen. "Nur aufgeklärte und im Umgang mit E-Mails umsichtige Internetnutzer werden weniger leicht zum Spamming-Opfer", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Info: Schauer.net in Konkurs

Die österreichische Fa. Schauer EDV-Systeme (www.schauer.net) - die insb Computerhardware preiswert im Internet angeboten hatte - ist in Konkurs. Insb ehemalige Kunden sollten ihre Kreditkartenabrechnung im Auge behalten.

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