Urteil: Minutenpreis und Taktung 90/60 - irreführend
Das Handelsgericht Wien gab einer im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen "Tele2" statt. Damit wurde die Blickfangwerbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.