Zum Inhalt

Entgeltänderung aufgrund VPI-Änderung berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung

Ändert ein Telekommunikationsunternehmen sein Entgelt aufgrund einer im Vertrag vorgesehenen Anpassungsklausel anhand des VPI (Verbraucherpreisindex) steht dem Kunden nicht das Recht auf eine vorzeitige Kündigung zu.

Dies sprach der EuGH nun in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Oberösterreich aus: Der VPI (Verbraucherpreisindex) stellt einen objektiven Parameter dar. Die Entgeltanpassung beruht hier auf einer klaren, präzisen und öffentlich zugänglichen Indexierungsmethode, die sich aus zur staatlichen Sphäre gehörenden Entscheidungen und Mechanismen ergibt.

EuGH 26.11.2015, C-326/14 (VKI/A1)
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Zielgerichtete Werbung gegen den Willen von Verbrauchern weitgehend unzulässig

Der Europäische Datenschutzausschuss bezieht in einer Stellungnahme Position und befindet zielgerichtete Werbung auf Social Media gegen den Willen von Verbrauchern weitgehend für unzulässig. Je nach Intensität des Trackings müsse eine Einwilligung von Verbrauchern eingeholt werden oder kommt diesen zumindest ein Widerspruchsrecht zu.

Irreführende „5G-Ready“-Werbung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung seiner „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

A1-Kundenhotline: Keine Zusatzkosten für Anrufe bei vorhandenen Freiminuten

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - A1 wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik und einer unzulässigen Klausel. Das OLG Wien bestätigte dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg"), dass in Tarifen inkludierte Freiminuten auch zur Helpline gelten müssen. Zudem muss es auch Internetkunden möglich sein, dass sie die bestehende Hotline zum Grundtarif erreichen können.

Gesetzwidrige Kosten bei A1-Hotline

Das Handelsgericht Wien gab dem VKI im Verfahren gegen A1 (Marke "Georg") recht, dass inkludierte Freiminuten auch zur Georg Helpline gelten müssen und auch Internetkunden eine Hotline zum Grundtarif zur Verfügung gestellt werden muss.

Zum Seitenanfang