Erhebung Rücktrittsbelehrung bei Lebensversicherungen
Der VKI untersucht für die Vergangenheit die Rücktrittsbelehrungen und sucht dazu Fälle.
Der VKI untersucht für die Vergangenheit die Rücktrittsbelehrungen und sucht dazu Fälle.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - Klagen nach dem deutschen Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) für rund 2500 geschädigte österreichische AnlegerInnen (Gesamtschaden rund 170 Mio Euro) gegen das Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) in Hamburg. Soeben hat das Landgericht Hamburg die Eröffnung eines solchen Verfahrens zugelassen und ausdrücklich festgehalten, dass es zulässig ist, wenn ÖsterreicherInnen durch das KapMuG Rechtsschutz in Deutschland suchen und dabei durchaus österreichisches Recht angewendet werden kann. Der Beschluss ist rechtskräftig. Nun werden weitere solche Musterklagen - inbesondere zu Hollandfonds sowie zu den Schiffsfonds Reefer I und Reefer II - vorbereitet.
Bei Fremdwährungskrediten liegt der für die Verjährung maßgebliche Primärschaden bereits im Abschluss des Vertrages. Für eine gesonderte Verjährung des "Mehraufwendungsschadens" besteht idR keine Grundlage.
Der Verstoß gegen die Pflicht, die Gesamtbelastung gemäß § 33 Abs 2 Z 1 lit a BWG im (Fremdwährungs-) Kreditvertrag (FWK) anzugeben, zieht keine Nichtigkeit nach § 879 Abs 1 ABGB nach sich. Mit der hM ist von irrtums- und schadenersatzrechtlichen Konsequenzen auszugehen.
Bericht über die Verhandlungen in der Sammelklage des VKI gegen die Hypo Steiermark und die CPM am 27./28.1.2016 am Handelsgericht Wien.
Rechtsanwalt Dr. Schumacher führt - mit Rechtsschutzdeckung - eine Reihe von Prozessen gegen Banken und MPC. Im konkreten Fall hat zwar das OLG Wien das Ersturteil aufgehoben und das Verfahren an die erste Instanz zurückverwiesen, doch das Berufungsgericht referiert die aktuelle Judikatur zu Schadenersatz für falsche Beratung beim Erwerb von "geschlossenen Fonds".
Die Rechtsanwaltskanzlei Leitner in Wien hat in Sachen Schiffsfonds zwei Urteile gegen eine Bank erzielt, die durchaus auch auf MPC-Fonds anzuwenden sind.
Presseaussendung der Stiftung
Das Oberlandesgericht Wien sieht in der Vorgangsweise der Bank Austria, Negativzinsen auszuschließen, keine Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen, da noch keine Vermögensbeinträchtigung vorliegen würde.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion (kein Widerspruch des Kunden) zulassen.
Ergibt sich nach den in Kreditverträgen vereinbarten Zinsgleitklauseln bei Addition eines negativen Ausgangswertes zuzüglich Aufschlag ein negatives Ergebnis, so ist dieser negative Zinssatz dem Kreditnehmer gutzuschreiben bzw. auszuzahlen. Der Ausschluss von Negativzinsen ist unzulässig.
Tritt ein Verbraucher im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung von der gleichzeitig abgeschlossenen Vermittlungsgebührenvereinbarung zurück, besteht nur ein aliquoter Provisionsanspruch des Vermittlers.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das OLG Innsbruck bestätigt, dass die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist und zwar sowohl dem Grund als auch der konkreten Höhe nach.
Anmeldung zur Sammelklagenaktion noch nachträglich bis 15.12.2015 möglich
Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien ist das Abstellen auf das "Erste Bank Devisenfixing" bei der Währungsumrechnung von Fremdwährungskrediten gesetzwidrig.
Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - einen Musterprozess gegen die Hypo Steiermark. Das LGZ Graz hat die Bank für eine falsche Anlageberatung durch einen Mitarbeiter zum Schadenersatz verurteilt. Allerdings treffe die Kunden ein Mitverschulden von 50 Prozent, weshalb die Bank nur die Hälfte des Schadens zu tragen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI hat am 25.9.2014 in den Fällen der geschlossenen MPC-Fonds (Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen vorgenommen, aber diese gegenüber der Österreich-Tochter des Hamburger Emissionshauses MPC - die CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation - eingestellt. Nun hat das Landesgericht für Strafsachen Wien dem Fortsetzungsantrag des VKI stattgegeben. Die Ermittlungen werden also fortgesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden mehrere Klauseln vom OGH als unwirksam beurteilt.
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden mehrere Klauseln vom OGH als unwirksam beurteilt.
Werbebroschüre zu Meinl European Land (MEL) verheißt irreführend eine außergewöhnliche Kombination von Ertrag und Sicherheit, die eine alternative sichere Veranlagung in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte darstelle. Anleger bekommt im Wege der Naturalrestitution Schadenersatz.
Nach den üblichen vertraglichen Zinsgleitklauseln bei Verbraucherkrediten sind Negativzinsen auszuzahlen bzw. gutzuschreiben. Der Ausschluss von Negativzinsen durch Einführen einer 0 % Grenze ist daher gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Paylife Bank GmbH bezüglich AGB für eine Wertkarte/Geschenkkarte. Der OGH hat nun 7 beanstandete Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Paylife Bank GmbH bezüglich AGB für eine Wertkarte/Geschenkkarte. Der OGH hat nun 7 beanstandete Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht können Versicherungsnehmer unbefristet von der Lebensversicherung zurücktreten.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die AA Autopfandleihe GmbH, die 90% Zinsen per Jahr verlangte.
Macht der Anleger mehrere Beratungsfehler geltend, beginnt die Verjährungsfrist ab Kenntnis des jeweiligen Beratungsfehlers gesondert zu laufen.
Der OGH urteilte erstmals über die Frage der Verjährung eines Anlegerschadens wegen der Beteiligung an einem Schiffsfonds. Es muss aber hierbei unbedingt erwähnt werden, dass sich der Sachverhalt bzw das Vorbringen in einem wesentlichen Punkt von vielen anderen Fällen rund um die Schiffsfonds unterscheidet.
VKI einigt sich mit ERGO Österreich und Volksbank Wien-Baden
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (dh innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.
Für den Einwand der Arglist des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss trifft den Versicherer die Beweislast. Dieser muss also bei falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen die bewusste Täuschung durch den Versicherungsnehmer, die Kenntnis des Versicherungsnehmers von den Gefahrenumständen, den Irrtum und dessen Relevanz für die Versicherung beweisen.
Ein angebliches arglistiges falsches Beantworten von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung muss die Versicherung beweisen. Im vorliegenden Fall geht das OLG Wien davon aus, dass dieser Nachweis nicht gelungen ist. Die Versicherung muss daher die Versicherungsleistung erbringen.
Die Mediation mit MPC wurde am 8.9.2015 ohne Ergebnis beendet. Gleichzeitig wurde dem VKI ein erfreuliches Uteil des HG Wien zugestellt: 14 Klauseln in dem Treunhandvertrag mit der TVP wurden für gesetzwidrig erklärt und sind unwirksam. Das unterstützt die Konsumenten sowohl wenn sie von Drittfinanzierern auf Rückzahlung von Ausschüttungen geklagte werden, ebenso aber wenn die Anleger Schadenersatzansprüche gegen die TVP geltend machen.
Der Versicherer kann bei Kündigung durch einen Verbraucher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, wenn die ursprünglich vereinbarte Dauerrabatt-Klausel gesetzwidrig ist. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist unzulässig.
LG Feldkirch hält einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze für unzulässig
Das Handelsgericht Wien verwirft in einem aktuellen Musterprozess des VKI den Verjährungseinwand der D.A.S. Rechtschutzversicherung bei Fondsbeteiligungen. Rechtschutzversicherungen gehen damit zunehmend die Begründungen für Deckungsablehnungen aus.
Die Verjährungsfrist beginnt erst in jenem Zeitpunkt, in dem sich die Notwendigkeit einer Interessenswahrnehmung so konkret abzeichnet, dass der Versicherungsnehmer mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen des § 176 VersVG für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen aus. Nach § 176 VersVG besteht bei vorzeitiger Auflösung nämlich nur ein anteiliger Provisionsanspruch, Klauseln in den Seminarverträgen sollen dem Vermittler hingegen den Provisionsanspruch in weiterem Umfang sichern.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherung unzulässigerweise aus. Die diesbezüglichen Klauseln sind gesetzwidrig.
Nach einem Urteil des BGHS Wien haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die FinanceLife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis iSd § 43a VersVG, das es zweifelhaft erscheinen lässt, ob der Makler in der Lage ist, die Interessen seiner Kunden zu wahren.
Nach einem Urteil des BGHS Wien - in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums - haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die Financelife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Makler und Versicherung.
Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; siehe 686 der Blg XXV.) werden die bisherigen Regelungen zur Einlagensicherung im Bankwesengesetz (BWG) geändert (fortan §§ 7 ff ESAEG). Ab 15.8.2015 haftet nicht mehr der Staat, sondern die Banken durch einen Einlagensicherungsfonds selbst.
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