Holland-Fonds: Kick-Back-Zahlungen
Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.
Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien erklärte die sieben eingeklagten Klauseln für unzulässig.
OLG Wien bestätigt Intransparenz aus mehreren Gründen.
KitzVenture muss es nun unter anderem unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete planbare Möglichkeiten der Geldanlage an
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.
Teilurteil im Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Die FWU Life Insurance Austria AG schickt im April 2017 Schreiben an Kosumenten, die die gewisse fondgebundene Lebensversicherung haben, in denen sie mitteilt, dass die bestehende Fonds aufgelöst werden.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine Obergrenze festgelegt ist.
In einem Verfahren zu einem Fremdwährungskredit bejahte der OGH die Verjährung und verneinte alle vorgebrachten Argumente der Klägerin, sohin auch ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 27 KSchG.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Karma Werte GmbH. Auch das Oberlandesgericht Graz gab dem VKI voll Recht.
OGH ersucht EuGH um Entscheidung
Bei Krediten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bank (laufend) Zinsen als Entgelt erhält und demgegenüber keine Zinsen an den Kreditnehmer auszahlen muss.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG, zum einen wegen mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen wegen der Einführung der sog. "Kreditüberprüfungsgebühr".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten und die Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Der Durchschnittsverbraucher erhält durch die Werbung von kitzVenture den Eindruck einer cleveren Geldanlage mit 9,75 % Zinsen und einer optimalen Anlagemöglichkeit, was mit dem Risiko des Verlustes der Einlage tatsächlich nicht vereinbar ist.
Das Gericht hat nach Antrag des VKI eine einstweilige Verfügung wegen der Werbung erlassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die RLB NÖ-Wien AG, weil bei Abhebungen bei bestimmten Bankomaten (vom Betreiber Euronet) pro Behebung EUR 1,95 verrechnet werden. Das HG Wien gab dem VKI Recht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. 5 von 6 Klauseln beurteilte auch der OGH als gesetzwidrig.
Der (Privat-)Versicherer ist nicht verpflichtet, jede Person mit Vorerkrankung(en) (zwingend) zu versichern. Verboten ist, Personen aus dem Motiv der Behinderung als Versicherungsnehmer abzulehnen oder unzulässig hohe Prämienzuschläge zu verrechnen.
Der (Privat-)Versicherer ist nicht verpflichtet, jede Person mit Vorerkrankung(en) (zwingend) zu versichern. Verboten ist, Personen aus dem Motiv der Behinderung als Versicherungsnehmer abzulehnen oder unzulässig hohe Prämienzuschläge zu verrechnen.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Bawag P.S.K. wegen der E-Banking-Bedingungen. Während der OGH die meisten Klauseln für gesetzwidrig erklärte, legte er eine Klausel dem EuGH vor. Und zwar ging es hierbei um die Frage, ob eine Information in die E-Banking-Mailbox eine ausreichende Information darstellt.
Lebensversicherungen dürfen nach einem aktuellen Urteil des HG Wien den Betrag, der nach einem Rücktritt auszubezahlen ist, nicht auf den Rückkaufswert einschränken.
Nach einem Rücktritt von einer Lebensversicherung ist der Vertrag rückabzwickeln. Die Versicherung hat die einbezahlten Prämien zuzüglich 4 % Zinsen zurückzuzahlen.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine adäquate Obergrenze festgelegt ist.
Bei einer Kreditzinsklausel darf nur dann eine Untergrenze eingezogen werden, wenn auch eine adäquate Obergrenze festgelegt ist.
Nach einem Rücktritt von der Lebensversicherung nach § 165a VersVG hat der Versicherungsnehmer einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen und Kosten samt der gesetzlichen Zinsen.
§ 31 Abs 1 Satz 2 BWG (Namenssparbücher, Bezeichnungssparbücher) dient der Verfolgung von Allgemeininteressen (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und nicht dem Schutz von Dritten, die Opfer einer vom identifizierten Kunden begangenen Straftat wurden.
§ 31 Abs 1 Satz 2 BWG (Namenssparbücher, Bezeichnungssparbücher) dient der Verfolgung von Allgemeininteressen (Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und nicht dem Schutz von Dritten, die Opfer einer vom identifizierten Kunden begangenen Straftat wurden.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um Klauseln in AGB zu Verbraucherkrediten.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer ging es um Klauseln in AGB zu Verbraucherkrediten.
Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das OLG Graz befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.
Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das Gericht befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.
Das HG Wien sieht im Zusammenhang mit der Vermittlung von MPC Hollandfonds eine Haftung der Hypo Steiermark und der CPM. In der Beratung wurde verschwiegen, dass das Risiko bestand, mehr als das eingesetzte Kapital zu verlieren. Dieses Risiko war auch in den Unterlagen nicht ersichtlich.
Das HG Wien sieht eine Haftung der Hypo Steiermark und der CPM wegen verschwiegener Verlustrisiken. Weder in der Beratung noch in den Unterlagen wurde darauf hingewiesen.
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 7 VKrG ist auch das unbelastete Liegenschaftsvermögen des Kreditnehmers miteinzubeziehen.
Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 7 VKrG ist auch das unbelastete Liegenschaftsvermögen des Kreditnehmers miteinzubeziehen.
Im konkreten Fall wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers gerichtlich angenommen, sodass die Versicherung leistungsfrei wurde.
Im konkreten Fall wurde grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers gerichtlich angenommen, sodass die Versicherung leistungsfrei wurde.
In einem Verfahren gegen die Sparda-Bank Austria Süd eGen geht es hauptsächlich um Entgelt- und Leistungsänderungen, die die Bank dem Kunden vorschlägt und die Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde dem nicht widerspricht.
In einem Verfahren gegen die Sparda-Bank Austria Süd eGen geht es hauptsächlich um Entgelt- und Leistungsänderungen, die die Bank dem Kunden vorschlägt und die Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde dem nicht widerspricht.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien sind 4 Klauseln, etwa eine zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredites, unwirksam. Die Bawag PSK darf diese Klauseln daher weder verwenden noch sich darauf berufen.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien sind 4 Klauseln, etwa eine zur vorzeitigen Rückzahlung des Kredites, unwirksam. Die Bawag PSK darf diese Klauseln daher weder verwenden noch sich darauf berufen.
OGH bestätigt Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung für Anlegerschadensprozess
OGH bestätigt Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung für Anlegerschadensprozess
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