Depotübertragungsspesen iHv EUR 40,-- unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die RLB Steiermark wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die RLB Steiermark wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die kitzVenture GmbH, zum einen wegen irreführender Werbung und zum anderen wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits nach der ersten Instanz (LG Innsbruck 69 Cg 20/17s) wurde der Klage rechtskräftig wegen der irreführenden Werbung und bzgl vier Klauseln stattgegeben. Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Innsbruck waren nur noch einige Klauseln in den AGB, die speziell das Nachrangdarlehen zum Inhalt haben. Während die 1.Instanz diesbezüglich das Klagebegehren abwies, gab das OLG Innsbruck diesem statt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die kitzVenture GmbH, zum einen wegen irreführender Werbung und zum anderen wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bereits nach der ersten Instanz (LG Innsbruck 69 Cg 20/17s) wurde der Klage rechtskräftig wegen der irreführenden Werbung und bzgl vier Klauseln stattgegeben (siehe unten in der Anmerkung). Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG Innsbruck waren nur noch einige Klauseln in den AGB, die speziell das Nachrangdarlehen zum Inhalt haben. Während die 1.Instanz diesbezüglich das Klagebegehren abwies, gab das OLG Innsbruck diesem statt.
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat Opodo Ltd unter anderem wegen der Verrechnung von Zahlungsmittelentgelten, einer kostenpflichtigen Hotline und der nicht Ausweisung von Gepäckgebühren geklagt und bekam vom OGH weitgehend recht.
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat Opodo Ltd unter anderem wegen der Verrechnung von Zahlungsmittelentgelten, einer kostenpflichtigen Hotline und der nicht Ausweisung von Gepäckgebühren geklagt und bekam vom OGH weitgehend recht.
Deutlich höhere Quote im Sanierungsverfahren bei CORDIAL
Geschädigte CORDIAL-Anleger erhalten höheren Ersatz ihrer Verluste.
Weiteres Teilurteil der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Weiteres Teilurteil der Bundesarbeiterkammer gegen die card complete Service Bank AG.
Verletzung durch eine "3-Mann-Wasserbombenschleuder" auf einen Festivalgelände ist keine Gefahr des täglichen Lebens und daher nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Eine Verletzung durch eine "3-Mann-Wasserbombenschleuder" auf einen Festivalgelände ist keine Gefahr des täglichen Lebens und daher nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut ging es neben einigen Klauseln aus dem Bereich des Zahlungsdienstegesetzes auch um sog Zustimmungsfiktionsklauseln, bei denen die Zustimmung des Kunden angenommen wird, wenn er nicht binnen einer gewissen Frist widerspricht. Nachdem der OGH beginnend mit Jahr 2013 solche Erklärungsfiktionsklauseln ohne jegliche Schranken für unzulässig erklärt hatte, wurden von Unternehmern diese Klauseln geändert. Nun waren solche geänderten Zustimmungsfiktionsklauseln Gegenstand eines Verfahrens vor dem OGH.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut ging ua um sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln, bei denen die Zustimmung des Kunden angenommen wird, wenn er nicht binnen einer gewissen Frist widerspricht.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank abgemahnt. Es ging konkret um Kredite, bei denen zwar eine Kreditzinsobergrenze einvernehmlich vereinbart war, aber die Bank eine Zinsuntergrenze in Höhe der Marge, einseitig, dh ohne Vereinbarung mit den Kreditnehmern eingezogen wird.
Der OGH nahm dazu Stellung.
Der OGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Käufer eines geplanterweise kreditfinanzierten Pkws ein Rücktrittsrecht nach dem VKrG zusteht, wenn der Kreditvertrag gar nicht zustande kam.
Der OGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Käufer eines geplanterweise kreditfinanzierten Pkws ein Rücktrittsrecht nach dem VKrG zusteht, wenn der Kreditvertrag gar nicht zustande kam.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen Unzulässigkeit einer Dauerrabattklausel.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen Unzulässigkeit einer Dauerrabattklausel.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die BKS Bank AG wegen der Zinsgleitklausel in deren Kreditverträgen. Der OGH folgte der Ansicht des VKI und beurteilte die Klausel aus mehreren Gründen für intransparent und daher unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die BKS Bank AG wegen der Zinsgleitklausel in deren Kreditverträgen. Der OGH folgte der Ansicht des VKI und beurteilte die Klausel aus mehreren Gründen für intransparent und daher unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie bereits das HG Wien - die sieben eingeklagten Klauseln allesamt für gesetzwidrig.
Anleihegläubiger sollen sich bis 10.3.2018 mit dem jeweiligen Kurator in Verbindung setzen! Näheres erfahren sie hier.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Bank AG wegen mehrere Klauseln vor allem im Zusammenhang mit dem Konto.
Rücktritt ist auch bei Abtretung an die Bank möglich.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die ING-DiBa AG wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte ein allgemeiner Risikoausschluss für einen bestimmten Rechtsschutz-Baustein nicht gelten, müsste dies dort klar geregelt sein.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des OLG Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Klärt der Arzt den Patienten nicht über den Verdacht einer Krebserkrankung auf, gilt als "Eintritt des Schadensereignisses" das Nichtreagieren des Arztes und nicht erst die (spätere) Kenntnisnahme der Krebsdiagnose durch den Versicherungsnehmer.
Klärt der Arzt den Patienten nicht über den Verdacht einer Krebserkrankung auf, gilt als "Eintritt des Schadensereignisses" das Nichtreagieren des Arztes und nicht erst die (spätere) Kenntnisnahme der Krebsdiagnose durch den Versicherungsnehmer.
Anfang November haben viele Banken ihre neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an ihre KundInnen geschickt. Wir bieten hier Verbraucherinnen einen Überblick, welche rechtlichen Möglichkeiten sie nun haben.
Der OGH entschied im Rahmen einer Einzelklage zwischen einem Versicherungsnehmer und dessen Versicherung aufgrund eines Einbruches. Konkret ging es um die Wiederbeschaffung eines Ersatzgerätes eines gestohlenen Heimkinoprojektors.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen unzulässiger Klauseln in Bedingungen für das Basiskonto der Bank Austria.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die BKS
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