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Alle 24 eingeklagten Klauseln der DenizBank AG unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Deniz Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen. Das nun vorliegende - nicht rechtskräftige - Urteil des OLG Wien erklärt die 24 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Das HG Wien beurteilte eine Klausel als gesetzwidrig, die der Bank das Recht einräumte, aus Sicherheitsgründen einseitig das Transaktionslimit herab zu setzen. Außerdem wurden Klauseln hinsichtlich Sperrmöglichkeiten, oder Anzeigepflichten als unzulässig beurteilt.

Weiters wurde die Rechtswidrigkeit von Entgelteinführungsklauseln, sowie betreffend einer Obliegenheit zur Prüfung der Kontoauszüge oder auch die Unzulässigkeit einer verpflichtenden regelmäßige Änderung der PIN festgestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 14.12.2017)

OLG Wien 20.11.2017, 1 R 101/17f
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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