Angabe der Kaskoversicherung in Leasingwerbung
In Leasingwerbungen ist auf Kosten einer Nebenleistung hinzuweisen, auch wenn diese Nebenleistung nicht ausnahmslos bei jedem Vertragsabschluss zu erbringen ist..
In Leasingwerbungen ist auf Kosten einer Nebenleistung hinzuweisen, auch wenn diese Nebenleistung nicht ausnahmslos bei jedem Vertragsabschluss zu erbringen ist..
Musterprozesse gegen örtliche Raiffeisenbanken, Sammelklage gegen die Hypo Steiermark
Die gesetzliche Halbierung der staatlichen Prämie im Jahr 2012 berechtigt nach Ansicht des OGH nicht zur vorzeitigen Aufhebung des Lebensversicherungsvertrags.
Nach Ansicht des HG Wien liegt ein haftungsauslösender Beratungsfehler vor, wenn die Bank den Kunden bei strukturierten Finanzprodukten (Zinsswaps) nicht über den anfänglich negativen Marktwert aufklärt.
Das Erfordernis der leichten Zugänglichkeit eines Prospekts ist bei Online-Veröffentlichung nicht erfüllt, wenn auf der Website eine mit einer Haftungsausschlussklausel und der Pflicht zur Bekanntgabe einer E Mail-Adresse verbundene Registrierungspflicht besteht, wenn dieser elektronische Zugang kostenpflichtig ist oder wenn die kostenlose Abrufbarkeit von Prospektteilen auf zwei Dokumente pro Monat begrenzt ist.
Der EuGH hat sich mit der konkreten Veröffentlichung des Prospektes des Dragon FX Garant beschäftigt. Auf das Rücktrittsrecht selbst geht er dabei nicht ein.
Den Anlegern eines Vermögensverwaltungsvertrages wurde laut HG Wien von der Wiener Privatbank zu wenig ausbezahlt.
Den Anlegern eines Vermögensverwaltungsvertrages wurde laut HG Wien von der Wiener Privatbank zu wenig ausbezahlt.
BKS bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an
Ein Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen, also ein "Sparen ohne eigenes Geld", ist hoch riskant. Wird nicht über das Verlustrisiko aufgeklärt, liegt ein Beratungsfehler des Versicherungsmaklers vor.
Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für einen Beratungsfehler im Zusammenhang mit einem Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen.
Haftet der Leasingnehmer verschuldensunabhängig für den Zustand des Leasingobjektes bei der Rückgabe, ist von einem Finanzierungsleasingvertrag auszugehen, weswegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden ist. Steht in der Werbung, dass das VKrG nicht anwendbar ist, ist dies irreführend.
Haftet der Leasingnehmer verschuldensunabhängig für den Zustand des Leasingobjektes bei der Rückgabe, ist von einem Finanzierungsleasingvertrag auszugehen, weswegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden ist. Steht in der Werbung, dass das VKrG nicht anwendbar ist, ist dies irreführend.
Etappensieg: Das HG Wien stellt klar, dass es für die Verbandsklage des VKI gegen die TVP-Treuhandgesellschaft international zuständig ist.
Alte gesetzwidrige Dauerrabattklauseln fallen gegenüber Verbrauchern ersatzlos weg. Die Praxis der Allianz Versicherung, in Versicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern die alten gesetzwidrigen Dauerrabattklauseln einseitig durch andere neue Klauseln zu ersetzen und daraus Forderungen abzuleiten, ist unzulässig.
Die Praxis der Allianz Versicherung, in Versicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern alte - gesetzwidrige - Dauerrabattklauseln einseitig durch andere neue Klauseln zu ersetzen und auf dieser Basis eine wenn auch geringere Rückzahlung des Dauerrabattes zu verlangen, ist unzulässig.
In Deutschland kommt es zu einer Welle von Rückforderungen. Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das OLG Wien hat nun das Urteil des HG Wien bestätigt: 9 beanstandete Klauseln sind gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hatte neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Dies wurde nun vom OLG-Wien bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das OLG Wien beurteilt zwei Klausels aus der Unfallversicherung als gesetzwidrig. Eine Klausel zur Kostentragungspflicht hinsichtlich der Kosten der Ärztekommission weicht trotz Kostenbegrenzung gröblich benachteiliegend von den günstigeren Regelungen der ZPO ab.
Zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung sind gesetzwidrig
TVP-Treuhandgesellschaft hat die Anleger informiert, dass das Finanzierungskonzept gescheitert ist.
Wäre ein Verbrauchervertrag (hier Kreditvertrag) durch den Wegfall einer missbräuchlichen Klausel nicht mehr durchführbar, so ist die missbräuchliche Klausel durch eine allfällige dispositive Vorschrift zu ersetzen.
Wäre ein Verbrauchervertrag (hier Kreditvertrag) durch den Wegfall einer missbräuchlichen Klausel nicht mehr durchführbar, so ist die missbräuchliche Klausel durch eine allfällige dispositive Vorschrift zu ersetzen.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer "Verschweigung-Klausel" geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Diese Klausel ist gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriumsministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln Recht, das OLG Wien bestätigte nun dieses Urteil.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Firma paylife bezüglich ihrer ABGs für die Geschenkkarte. Das HG Wien hat nun alle beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Firma paylife bezüglich ihrer ABGs für die Geschenkkarte. Das HG Wien hat nun alle beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer Klausel geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in AGB. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) gab dem VKI bei 10 von 11 Klauseln bereits Recht, das OLG bestätigt nun dieses Urteil.
RLB NÖ-Wien bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an.
Das BGHS Wien hat der - im Auftrag des Sozialministeriums geführten - Klage des VKI in einem Musterprozess vollinhaltlich stattgegeben: Blue Vest als Versicherungsvermittler hat nach Rücktritt des Konsumenten von der Vermittlungsgebührenvereinbarung (§ 12 VKrG) weder einen Provisionsanspruch noch einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Vergütung.
Nach einer aktuellen deutschen Entscheidung sind Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds kein geeignetes Produkt zur Altersvorsorge. Die beratende Bank haftet wegen nicht anlegergerechter Beratung, wenn sie die Produkte zur Altersvorsorge empfiehlt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Klauseln in einem Vertragsformblatt eines Inkassobüros mit Verbandsklage vor. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun bestätigt, dass auf Ratenzahlungsvereinbarungen, die im vorliegenden Fall und in der Praxis regelmäßig einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, das am 11.6.2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz anzuwenden ist.
Erwirbt ein Anleger aufgrund schuldhaft irreführender Angaben im Werbeprospekt die darin beworbenen Papiere, besteht im Rahmen der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung eine Haftung all jener, die dem äußeren Erscheinen nach an der Prospektgestaltung mitgewirkt haben und die Fehlerhaftigkeit der Angaben kennen mussten.
Der OGH stellt klar, dass der Schadenersatzanspruch aus fehlerhafter Anlageberatung nicht verjährt ist, wenn die Geltendmachung mittels Feststellungsklage zwar unzulässig ist, aber innerhalb der Verjährungsfrist erfolgte, auch wenn das Leistungsbegehren eventualiter außerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde. Ein Mitverschulden des Anlegers ist dann zu verneinen, wenn der Berater die Bedeutung der schriftlichen Unterlagen herunterspielt und ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.
Die Entscheidung bestätigt die neuere Jud zur Zurechnung des selbständigen Anlageberaters an die Bank und verneint ein Mitverschulden des unerfahrenen Anlegers wegen Nichtlesens klein gedruckter Risikohinweise.
Ein Versicherungsmakler verletzt seine Interessenswahrungspflicht; wenn er bei einem riskanten Produkt nicht über das Verlustrisiko aufklärt. Er haftet für Personen, die die Beratung nach seinen Vorgaben und Weisungen durchführen.
Das OLG Wien beurteilt vier Klauseln in Unfall-Versicherungsbedingungen als gesetzwidrig. Betroffen sind Anpassungen bei nachträglichen Gefahrenerhöhungen, Regelungen zur Obduktion und Nachzahlungspflichten betreffend Kosten, die der Versicherer bei Vertragsbeginn übernommen hat.
Der VKI hat die Wiener Privatbank in einem Verbandsverfahren - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auf Unterlassung geklagt. Dabei geht es um ein Berufen der Bank auf missbräuchliche Vertragsklauseln, indem Konsumenten bei Vermögensverwaltungsverträgen Kündigungsentschädigungen verrechnet werden, die weder durch eine vertragliche Vereinbarung noch durch § 1014 ABGB gedeckt sind.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil des HG Wien hat nun das OLG Wien als Berufungsgericht bestätigt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen die Klausel-RL eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte, im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, gegen die Santander Consumer Bank GmbH eine Verbandsklage wegen falscher Angaben zum effektiven Jahreszinssatz bei Verbraucherkrediten. Der OGH untersagt der Bank die weitere Verwendung und Berufung auf die gesetzwidrige Klausel und eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne die Berücksichtigung der Kosten einer (Kredit-)Restschuldversicherung, die gemeinsam mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird oder - als bestehende Versicherung - zur Besicherung des Kredites verwendet wird. Die gesetzliche Folge der Angabe eines zu geringen effektiven Jahreszinssatzes ist, dass der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz so zu verringern ist, dass er dem angegeben effektiven Jahreszinssatz entspricht. Die Bank hat allen Kunden die neuen (geringeren) Raten bekanntzugeben. Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion der betroffenen Kreditnehmer durch und wird diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Bank zur Seite stehen. Betroffen sind Kreditabschlüsse ab dem 11.6.2010. Nähere Informationen findet man auf www.verbraucherrecht.at/santander.
Manche Banken gesprächsbereit, andere nicht; VKI bietet Geschädigten Teilnahme an Sammelklagen gegen sture Banken an.
Die Sammelintervention des VKI hat einen ersten Erfolg: Erste Bank bietet als erste der betroffenen Banken betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - eine Verbandsklage gegen die paybox Bank eingebracht und auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in den AGB geklagt. Das HG Wien gab dem VKI in erster Instanz vollinhaltlich Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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