D: Urteil gegen die Brüder Schmidtlein
Die deutsche Wettbewerbszentrale hat gegen die GbR Schmidtlein (Betreiber einer Vielzahl von heute-gratis-Webseiten, wie sms-heute.com etc) ein nun rechtskrätig gewordenes Versäumungsurteil erlangt.
Die deutsche Wettbewerbszentrale hat gegen die GbR Schmidtlein (Betreiber einer Vielzahl von heute-gratis-Webseiten, wie sms-heute.com etc) ein nun rechtskrätig gewordenes Versäumungsurteil erlangt.
In einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG erwirkte der VKI eine einstweilige Verfügung gegen Spam-SMS einer Innsbrucker Firma.
In einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG erwirkte der VKI eine einstweilige Verfügung gegen Spam-SMS einer Innsbrucker Firma.
Dolinschek: Urteil hat erhebliche positive Auswirkungen auf Verbraucher
VKI: Fernabsatzgesetz laut Urteil des Bezirksgericht Wiener
Neustadt auch für eBay anwendbar - Internetauktionen nicht
Versteigerungen in Sinn des Konsumentenschutzgesetzes
Das Bezirksgericht Wr. Neustadt hat in einem vom VKI geführten Verfahren klar ausgesprochen, dass eine "eBay-Auktion" keine Versteigerung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und daher zum einen der Unternehmer dem Verbraucher diverse Angaben übermitteln muss und zum anderen dem Verbraucher das Rücktrittsrecht aufgrund eines Fernabsatzgeschäftes zusteht.
Die Konsumentenschutz-Sektion im BMSG nimmt Stellung zum RL-Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der RL 89/522/EWG des Rates ("Fernseh-RL").
In einem Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation verpflichtete sich XXXLutz am 24.10.2005 zur Unterlassung irreführender Stattpreis-Werbung. Die UWG-Klage war im Auftrag des BMSG im August 2005 eingebracht worden.
Die Firma Netzwerk24Marketing GmbH verpflichtete sich nun in einem Vergleich mit dem VKI zur Unterlassung unerbetener Telefonwerbung für Lotto-Spielgemeinschaften. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des BMSG im August 2005 auf Unterlassung geklagt.
Die Firma bewirbt etwa einen MP3-Player zum Preis von € 199 statt € 499. Klein gedruckt der Zusatz: + € 18 Urheberrechtsabgabe. Der VKI brachte im Auftrag des BMSG Klage auf Unterlassung irreführender Werbung gemäß § 2 UWG ein.
Die Generali wirbt für ihre Altersvorsorge (Lebensversicherungen) in Spots mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Für den VKI, der im Auftrag des BMSG eine UWG-Unterlassungsklage eingebracht hat, irreführende Werbung.
Superlook hatte einen Konsumenten auf Zahlung von 590 Euro geklagt, der VKI übernahm im Auftrag des BMSG die Ausfallhaftung für Prozesskosten. Das BG Döbling wies die Klage nun zurück.
Das HG Wien folgte dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und verurteilte Premiere - in einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG - in erster Instanz zur Unterlassung irreführender Preiswerbung.
Auch österreichische Konsumenten, die von deutschen Spam-Mails belästigt werden, können sich an diese Einrichtung wenden.
Das Kammergericht Berlin entschied in zweiter Instanz, dass Werbung für Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (dUWG) sittenwidrig ist, wenn sie nicht in einer für Minderjährige verständlichen und eindeutigen Weise die tatsächlich entstehende Kostenbelastung angibt.
Der VKI geht im Auftrag des BMSG gegen unerbeten Anrufe einer Oberösterreichischen Firma vor, die Konsumenten am Telefon die Teilnahme an einer Lottogemeinschaft schmackhaft machen will.
Wien (BMSG/STS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek eine Unterlassungsklage gegen eine Gesellschaft erhoben, die mit Telefonanrufen auf den Verkauf von Lottoscheinen oder auf die Teilnahme an Spielergemeinschaften abzielt. Betroffene Konsumenten beanstanden dabei insbesondere, dass sie der Gesellschaft ihre Einwilligung zu Anrufen für Werbezwecke nicht erteilt haben. "Diese Anrufe werden zum einen als Belästigung empfunden und zum anderen besteht massive Überrumpelungsgefahr. Die Gesellschaft nützt diese Anrufe nämlich nicht nur, um ihre Leistungen vorzustellen, sondern sie bemüht sich bereits während dieses ersten Kontaktes, die Angerufenen zum Erwerb von Lottoscheinen, deren Preis sie als besonders günstig darstellt, zu überreden. Auch versucht diese Gesellschaft, die Kontodaten der Angerufenen zu erfragen, um den Preis der Teilnahmescheine abbuchen zu können", kritisiert Dolinschek.
Wien (BMSG/STS) - "Das Urteil des OGH zeigt, dass in Österreich mit sittenwidrigen Lockvogel-Werbungen kein Geld zu machen ist!" sagte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek. In einem vom BMSG beauftragten Verbandsklagsverfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen irreführender Werbung der Modelagentur Superlook bestätigte der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 25. Juli 2005 die Entscheidung der Vorinstanzen und wies somit die Revision von Superlook zurück.
Bei mehreren Razzien nahm die spanische Polizei Ende Juli 2005 über 300 Personen fest, die im Verdacht stehen, im Zusammenhang mit vorgetäuschten Lottogewinnen Tausende von Menschen weltweit um insgesamt 100 Millionen € betrogen zu haben.
In seinem Eintreten für einen besseren Verbraucherschutz für Kinder erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg vor Gericht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Kinder-Club im Internet die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutze. Nun muss es Škoda unterlassen, für eine Online-Clubmitgliedschaft von Kindern persönliche Kundendaten zu erheben, ohne hierfür das Einverständnis der Eltern einzuholen.
In einem Verfahren um Schleichwerbung hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Online- Version der deutschen BILD-Zeitung durchgesetzt.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMSG - wies der Oberste Gerichtshof nun die Revision der Modellagentur zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen: Irreführende Inseratwerbung mit Casting-Terminen für Model-Seminare ist sittenwidrig und zu unterlassen.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMSG - wies der Oberste Gerichtshof die Revision der Modellagentur zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen: Irreführende Inseratwerbung mit Casting-Terminen für Model-Seminare ist sittenwidrig und zu unterlassen.
§ 5j KSchG, der es Empfängern von Gewinnmitteilungen ermöglicht, die versprochenen Gewinne gerichtlich einzufordern, ist nicht verfassungswidrig. Ebenso hatten schon zuvor Höchstgerichte in Österreich (OGH) und Deutschland (zu § 661a BGB) entschieden.
Der Verfassungsgerichtshof stellte in einem Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich § 5 j KSchG fest, daß die Bestimmung, die es Empfängern von Gewinnmitteilungen ermöglicht, die versprochenen Gewinne gerichtlich einzufordern, nicht verfassungswidrig ist.
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB (entspricht dem österreichischen § 5j KSchG) ist.
Der Betreiber einer bekannten Wiener Modellagentur ist heute, am 3.8.2005 im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das OLG Celle untersagte Bahlsen auf eine Klage des deutschen Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) hin die Fortführung der umstrittenen Aktion Sammeln für die Klassenfahrt".
Das OLG Stuttgart untersagte Lidl in einem Urteil vom 30.6.2005 (2U 7/05) die Werbung für einen Computerbildschirm bzw eine Funk-Tastatur, wenn die Ware nicht in ausreichender Menge vorrätig ist. Damit gab es der deutschen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Recht; in Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation Lidl - im Auftrag des BMSG- in einem ähnlich gelagerten Fall geklagt, das Verfahren ist derzeit in erster Instanz anhängig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte am 27.6.2005 im Auftrag des BMSG Klage gegen ATV+ ein.
Wien (BMSG/STS) - Das Lauterkeitsrecht, das in Österreich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt ist, wurde nun EU-weit durch eine Richtlinie harmonisiert. Inhalt und primäres Ziel dieser Rahmenrichtlinie über unlautere Geschäftpraktiken im Binnenmarkt ist das Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken, die das wirtschaftliche Verhalten der VerbraucherInnen wesentlich beeinflussen und beeinträchtigen können. Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek: "Die Richtlinie sollte dazu genutzt werden, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verbessern und zu modernisieren."
Die Richtlinie ist damit in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten haben nun zweieinhalb Jahre für ihre vollständige Umsetzung.
Bei seiner Plenarsitzung am 6.6.2005 empfahl das Gremium der ORF-Geschäftsführung, den Quiz Express "ersatzlos einzustellen".
OGH: Penny muß - nach Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSG - ab sofort irreführende Preiswerbung unterlassen.
OGH: Penny muß - nach Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMSG - ab sofort irreführende Preiswerbung unterlassen.
Das HG Wien hat einen Konkursantrag gegen die Prior Produkt VertriebsgmbH abgewiesen. Forderungen der Gläubiger wurden erfüllt.
Das Oberlandesgericht Wien sieht im Konsumentenschutzgesetz eine "internationale Eingriffsnorm".
Irreführende Gewinnzusagen auch eines schweizer Unternehmens sind in Österreich für Verbraucher einklagbar und es ist - als internationale Eingriffsnorm - auch österreichisches Recht (§ 5j KSchG) anzuwenden.
Das Oberlandesgericht Wien sieht im Konsumentenschutzgesetz eine "internationale Eingriffsnorm"
Die durch unlautere Werbung erzielten Gewinne sollen abgeschöpft werden.
Das OLG Innsbruck ermächtigt den VKI zur Veröffentlichung des obsiegenden Urteils auf der Webseite, die die beanstandeten gesetzwidrigen AGB enthielt, ohne dass es darauf ankommt, wer aktueller Betreiber der Webseite ist.
OTS0109 5 WI 0416 NST0003 29.Apr 05
Ein Baumarkt wirbt mit einer Postwurfsendung für einen Aktionstag "-20% AUF ALLES". Im Kleinstdruck an unauffälliger Stelle werden zahlreiche Produkte von der Aktion ausgenommen.
Der Rat der Europäischen Union (in der Zusammensetzung "Wettbewerbsfähigkeit) hat am 18.4.2005 eine Richtlinie angenommen, mit der unlautere Geschäftspraktiken, welche die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, verboten werden.
VKI klagt Baustoffmarkt Öbau-Fetter in Wien wegen irreführender Blickfangwerbung.
Ein Pariser Berufungsgericht gab am 22.4.2005 der französichen Verbraucherorganisation Union Fédérale des Consommateurs -Que Choisir Recht: Kopierschutzsysteme, die dem Kunden die Anfertigung einer Privatkopie verwehren, sind unzulässig.
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