Werbung für "Gratis-iPhone samt Zukunftsvorsorge" höchst umstritten
VKI Verbandsklagen führen zu divergenten Urteilen - letztlich wird der OGH für Klärung sorgen müssen.
VKI Verbandsklagen führen zu divergenten Urteilen - letztlich wird der OGH für Klärung sorgen müssen.
Das OLG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man das Zusatzangebot per SMS abbstellen muss, wenn man dieses nicht haben will, als Nötigung im Sinn des § 1a UWG und somit als unzulässige aggressive Werbung.
LG Salzburg untersagt Werbung mit falscher Herkunftsbezeichnung.
Die Beweislast über die Einwilligung des Konsumenten liegt im Impugnationsprozess beim werbenden Unternehmen, das Werbeanrufe tätigt.
Verbandsklagen des VKI gegen SPAR und BILLA erfolgreich.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wehrt sich - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gerichtlich gegen Methoden des privaten Vereines "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt", die auf eine Verwechslung mit dem VKI abzielen. Mit Erfolg: Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat diesem Verein eine Reihe von irreführenden Werbeaussagen untersagt und im Übrigen auch die Verwendung einer Reihe von gesetzwidrigen Klauseln verboten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wehrt sich - im Auftrag des BMASK - gerichtlich gegen Methoden des privaten Vereines "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt", die auf eine Verwechslung mit dem VKI abzielen. Mit Erfolg: Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat diesem Verein eine Reihe von irreführenden Werbeaussagen untersagt und im Übrigen auch die Verwendung einer Reihe von gesetzwidrigen Klauseln verboten.
Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes Linz ist die Darstellung von Statt-Preisen in einer Werbung unzulässig, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche).
Die Darstellung von Statt-Preisen ist irreführend, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche). Bei Statt-Preis Werbung muss außerdem angegeben werden, ob es sich beim Statt-Preis um den bisherigen Verkaufspreis oder um den Listenpreis handelt.
Die Darstellung von Statt-Preisen ist irreführend, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche). Bei Statt-Preis Werbung muss außerdem angegeben werden, ob es sich beim Statt-Preis um den bisherigen Verkaufspreis oder um den Listenpreis handelt.
Maturareisenveranstalter einigt sich mit VKI und unterlässt künftig diese Form der Werbung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat SPAR wegen seiner Werbung für das Stickersammelbuch "Wüsten und Steppen" ("Hol dir hier das Buch dazu") auf Unterlassung geklagt. Diese Werbeaussagen richten sich direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar. Dies hat das Landesgericht Salzburg bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Werbung eines Tiroler Erlebnibades für eine Familienaktion ist nach einem Urteil des LG Innsbruck irreführend, weil die Hauptaussagen v.a. zum Eintrittspreis am mitbeworbenen Muttertag und Vatertag nicht stimmen.
Die Werbung eines Tiroler Erlebnibades ist irreführend, wenn die Hauptaussagen v.a. zum mitbeworbenen Eintrittspreis an Muttertag und Vatertag nicht stimmen.
OGH schiebt dem lästigen Anbringen von Werbe-Aufklebern nun einen Riegel vor.
Erfreuliches Urteil gegen das Gewinnzusagenunternehmen "Die schlanke Silhouette Versand S.L."
Neues Projekt der AK Tirol nimmt unzulässige Kinderwerbung ins Visier
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen einen international tätigen Telefonspammer eine Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung eingebracht und nun vom OGH Recht bekommen Es ging um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.
HG Wien untersagt "Verein für Konsumentenschutz" die verwechslungsfähige Werbung mit dem Begriff "Konsumentenschutz”
KundInnen ist nicht zuzumuten, sich mit Werbekampagnen intensiv auseinanderzusetzen, auch wenn das eine Irreführung unter Umständen vermeiden würde.
Das LG Wiener Neustadt gab dem Verein für Konsumenteninformation in einem vom BMASK geführten Verbandsverfahren nun Recht: Aktionen mit Ankündigungen wie "Diesen Freitag und Samstag -25% auf alle Getränke [...]" zu bewerben, wenn sich diese Aktionen nur auf "Vorteils- Club Mitglieder" beschränken und darauf in der Rundfunkwerbung nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird, ist irreführend. KundInnen ist nicht zuzumuten, sich mit Werbekampagnen intensiv auseinanderzusetzen, auch wenn das eine Irreführung unter Umständen vermeiden würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Konsumentenschutzministerium (BMASK) warnt VerbraucherInnen, sich durch per Post zugesandte Gewinnversprechungen zu unseriösen Werbeveranstaltungen im In- und Ausland locken zu lassen.
Es ist wettbewerbswidrig, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.
Der OGH bestätigte nun in zwei Verbandsverfahren des VKI, dass es irreführend ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt.
Anfang 2010 startete die AMA eine Werbekampagne mit dem Titel "Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte". Dagegen ging Danone mit Klage und Antrag auf Einstweilige Verfügung vor, weil sich die AMA-Kampagne auf den Werbeslogan von Actimel bezieht, die AMA für ihre gesundheitsbezogene Angabe aber keine formale Zulassung habe. Das Gericht erließ nun die einstweilige Verfügung gegen die AMA.
Der OGH gab dem VKI in einem - vom BMASK beauftragten - Verbandsverfahren nun Recht und untersagte einem Matratzenhersteller die irreführende Werbung mit einem veralteten Testurteil eines Konsument-Matratzentests.
Der OGH untersagte einem Matratzenhersteller die irreführende Werbung mit einem veralteten Testurteil eines Konsument-Matratzentests.
Gesetzsesnovelle in sechswöchiger Begutachtungsphase
Finanzministerium sieht konzessionspflichtiges Glücksspiel und weist auf mögliche Gebührenpflicht des Spielers hin. Der VKI brachte im Auftrag des BMASK am 1.2.2010 eine Verbandsklage gegen den Glücksspielbetreiber Lottelo GmbH mit Sitz in Wien ein.
In seinem Urteil vom 16.11.2009 bestätigte das OLG Wien die Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI),
dass es wettbewerbswidrig ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Die ordentliche Revision an den OGH ist zugelassen.
In seinem Urteil vom 16.11.2009 bestätigte das OLG Wien die Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), dass es wettbewerbswidrig ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Die ordentliche Revision an den OGH ist zugelassen.
"Minus 25% auf alle Getränke, ausgenommen Clever-Produkte" - so warb Billa in TV- und Radio-Spots für seine Aktion " Satte Rabatte".
Rechtsanwalt Dr. Christian Haas hat den VKI auf Unterlassung der Ankündigung von "Sammelklagen" im Zusammenhang mit behaupteten fehlerhaften Anlageberatungen des AWD im Zusammenhang mit Immofinanz und Immoeast geklagt und die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV) begehrt. Das Handelsgericht Wien hat den Antrag auf EV abgewiesen und die Zulässigkeit von Sammelklagen bestätigt.
Deutliche Informationen über Preis, Leistung und Rücktrittsrechte müssen klar ersichtlich sein und zwar vor Vertragsabschluss - Oberster Gerichtshof gibt AK Recht
VKI - im Auftrag des BMSK - mit Verbandsklage gegen irreführende Werbung der BAWAG in erster Instanz erfolgreich.
Das HG Wien untersagt - aufgrund einer Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMSK) - in einer aktuellen Entscheidung der BAWAG, in ihrer Werbung für ihr Produkt "Anlageduett" zB durch den Slogan "6% p.a.fix-Kapitalsparbuch und Fonds mit Kapitalgarantie" den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie biete eine fixe Verzinsung für eine bestimmte Veranlagung, wie hier eine Kombination aus Sparbuch und Fonds. Tatsächlich bezieht sich der Zinssatz von 6% aber nur auf die Hälfte des veranlagten Betrages, und zwar begrenzt auf ein Jahr. Für den restlichen Betrag ist keine Mindestverzinsung gesichert und dieser muss für 7 Jahre veranlagt werden.
Der Nationalrat hat am 17.10.2007 die Novelle zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Die "kleine UWG - Novelle" setzt im Wesentlichen die Richtlinie des Rates Nr. 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um: Schwarze Listen legen fest, welche Geschäftspraktiken jedenfall als irreführend bzw aggressiv gelten. Direkt an Kinder gerichtete Werbung wird als aggressive Werbung untersagt. Die Klagsbefugnis des VKI wird erweitert. Änderungen bei der Urteilsveröffentlichung sollen das Kostenrisiko der obsiegenden Partei senken. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie endet am 12.12.2007, bis dahin sollte die Novelle in Kraft treten. Gespräche über eine"Große UWG-Reform" sollen ab Herbst 2008 starten.
Der Nationalrat hat am 17.10.2007 die Novelle zum Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Die "kleine UWG - Novelle" setzt im Wesentlichen die Richtlinie des Rates Nr. 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie endet am 12.12.2007, bis dahin sollte die Novelle in Kraft treten. Gespräche über eine"Große UWG-Reform" sollen ab Herbst 2008 starten.
Stärkung der Position des VKI bei Konsumentenschutzklagen
Nach vierjährigem Verfahren gab der Bundesgerichtshof nun einer Klage des deutschen Verbraucherverbandes vzbv gegen Kelloggs statt. Er qualifizierte eine an Schulen durchgeführte Werbeaktion für die Kellogg´s Frosties als wettbewerbswidrig, weil sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen.
Die Gebrüder Schmidtlein GbR wurde vom Landgericht Darmstadt wegen intransparenter Preisgestaltung nun zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat weitere Unterlassungsklagen eingereicht.
Auch in Österreich gehen Organisationen wie der VKI gegen Internet-Fallen vor: Ein update zu den anhängigen Verfahren.
Aggressive Geschäftspraktiken werden klagbar
In einem gerichtlichen Vergleich vom 13.10.2006 verpflichtete sich Niedermeyer gegenüber dem VKI (das Verbandsverfahren wurde im Auftrag des BMSG geführt) zur Unterlassung irreführender Werbung mit günstigen Ratenzahlungsangeboten.
Werbung für "billigstes Breitbandinternet" ist unvollständig und irreführend, wenn nur über aktivierten Festnetzanschluss nutzbar und darauf nicht hingewiesen wird.
Im Vorabentscheidungsverfahren um die Auslegung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung sprach der EuGH aus, dass der -erstmals für grundsätzlich zulässig erklärte-Vergleich des gesamten Preisniveaus in der Werbung dann irreführend ist, wenn er nicht überprüfbar ist, oder die Werbeaussage nicht deutlich macht, dass sich der Vergleich nur auf eine bestimmte Musterauswahl und nicht auf alle Produkte des Werbenden bezieht.
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