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VKI klagt Billa wegen irreführender Werbung

"Minus 25% auf alle Getränke, ausgenommen Clever-Produkte" - so warb Billa in TV- und Radio-Spots für seine Aktion " Satte Rabatte".

Die Werbung verschwieg allerdings, dass nur Vorteilsclub-Mitglieder 25% weniger zahlten. Zwar entschuldigte sich Billa bei einem Konsumenten, der sich darüber beschwert hatte, bewarb  aber in der darauffolgenden Woche die Aktion (25% Rabatt auf das Tiefkühlsortiment) wiederum so, dass sich alle KonsumentInnen angesprochen fühlen mußten.

Der VKI brachte daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - am 17.11. eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung ein.

Werbung muss nicht jedes Detail eines Angebots erwähnen, wesentliche Einschränkungen - wie etwa im Kreis der Adressaten des Angebotes - allerdings durchaus.

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