Leasing - Abrechnung bei vorzeitiger Rückzahlung
Angemessene Ermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Finanzierungsleasingvertrages
Angemessene Ermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Finanzierungsleasingvertrages
Auch in einem Unternehmerkredit hat eine Zinsanpassungsklausel zweiseitig zu erfolgen. Ebenso hat die Bank auch bei einem Unternehmerkredit inhaltliche Schranken bei einer Zinsänderung zu beachten.
In Luxemburg beginnen die Liquidatoren von AMIS-Fonds mit der Forderungsanmeldung; in Österreich lehnt die Anlegerentschädigung Schadenersatz ab.
Kriminelle haben Bankomatdaten ausgespäht - Kunden haften beim Einsatz von Doubletten nicht für den Schaden. Der VKI informiert, wie man sich als Geschädigter verhalten muss.
Bankengipfel von Staatssekretär Dolinschek bringt Zusage der Banken, bis spätestens 1.1.2007 die Abrechnung von Sparbüchern prüfen und vorenthaltene Zinsen auszahlen zu wollen.
Fitness-Studios dürfen nach Angaben von deutschen Verbraucherschützern ihren Besuchern nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Entsprechende Vorschriften in der Hausordnung seien nach der Entscheidung von Gerichten unwirksam. Das OLG Brandenburg (Az. 7 U 36/03) und das LG Frankfurt (Az. 2/2 O 307/04) haben solche Klausel für unzulässig erklärt.
Das Handelsgericht Wien hat als Berufungsgericht in einem Verfahren über den Rückforderungsanspruch wegen einer unkorrekten Zinsanpassungsklausel festgehalten, dass das Wissen einer Stelle, die für den Kreditnehmer den Zinsschaden berechnet, nicht dem Kreditnehmer zugerechnet werden kann. Dies ist für den Verjährungsbeginn einer Schadenersatzpflicht von großer Bedeutung.
Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, Drei und Tele2UTA werden zusätzlich zu den bestehenden Tarifen in Kürze einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnung anbieten. Von einer - vom BMSG beauftragten - Klage gegen die von Konsumentenschützern als intransparent und gröblich benachteiligend kritisierte Taktabrechnung wird Abstand genommen.
In einem Verbandsverfahren gegen die BUWOG beanstandete der Verein für Konsumenteninformation 31 Klauseln in Mietverträgen.
Der VKI hat - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln in Allgemeinen Kreditbedingungen, einem Schuldschein und einer Pfandbestellungsurkunde, einer Zusatzvereinbarung zu Wohnbauförderungsdarlehen und in einem Risikohinweis zur endfälligen Fremdfinanzierung mit Besparung eines Tilgungsträgers abgemahnt. Diese 44 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und/oder das Bankwesengesetz.
Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt.
Der OGH führt seine - in vom VKI betriebenen Verfahren begründete - Rechtsprechung fort, dass der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR eine geeignete Ersatzklausel für gesetzwidrige Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen ist. Erstmals hat er dies nun auch in einem Verfahren ausgesprochen, das von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte geführt wurde.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verlangt bei Risikosportarten - wie etwa bei Paragleiten - eine besondere Aufklärung. Auch wenn die Teilnahme grundsätzlich auf eigenes Risiko erfolgt, so ist doch auf mögliche Sicherheitsrisken hinzuweisen.
HG Wien gibt VKI-Klage (im Auftrag des BMSG) gegen mobilkom (A1) statt- der Hinweis auf ein Aktivierungsentgelt gehört in die Tarifübersicht, ein Verweis auf die Verrechnung eines ziffernmäßig nicht bestimmten Aktivierungsentgeltes "laut Entgeltbestimmungen" im Anmeldeformular reicht für eine wirksame Vereinbarung nicht aus.
Wieder eine ungültige Verfallsklausel bei Wertkartenhandy
Im Streit wegen intransparenter Rückkaufswerte und unklarer Kostenregelungen bei Lebensversicherungen hat das Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erstmals eine fondsgebundene Lebensversicherung beurteilt. Vertragsbestimmungen der Aspecta Versicherung sind demnach intransparent und somit gesetzwidrig.
Die Uniqa Versicherung hat im Zusammenhang mit ihren Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung eine Unterlassungserklärung zu vier dort enthaltenen Klauseln abgegeben.
Wenn sich der traumhafte Sandstrand als Müllhalde entpuppt, dann hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und allenfalls Schadenersatz. Der VKI zeigt auf, wie man seine Rechte als Urlauber einfordert.
Bank muss eingehobene Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung zurückzahlen.
In einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG erwirkte der VKI eine einstweilige Verfügung gegen Spam-SMS einer Innsbrucker Firma.
Der VKI erwirkte gegen einen Reiseveranstalter wegen irreführender Preiswerbung - im Auftrag des BMSG - eine einstweilige Verfügung des HG Wien gegen einen Reiseveranstalter.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht für Kunden von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in wichtigen Bereichen keinen Schutz des Konsumentenschutzgesetzes.
Das Bezirksgericht Wr. Neustadt hat in einem vom VKI geführten Verfahren klar ausgesprochen, dass eine "eBay-Auktion" keine Versteigerung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und daher zum einen der Unternehmer dem Verbraucher diverse Angaben übermitteln muss und zum anderen dem Verbraucher das Rücktrittsrecht aufgrund eines Fernabsatzgeschäftes zusteht.
Der Nationalrat behandelte das Sachwalterschafts-Änderungsgesetz (SWRÄG), das vom Justizausschuss des Parlaments am 19. 5.2006 genehmigt worden war. Damit ist ein wichtiges konsumentenpolitisches Anliegen nach mehr Transparenz bei Heimverträgen verwirklicht worden.
Die Änderungen des § 27d HeimVG tritt mit 1.7.2007 in Kraft.
Der Oberste Gerichtshof sprach einem Bankkunden einen Schadenersatzanspruch zu, da dieser in eine Gläubigerwarnliste aufgenommen wurde, ohne vorher entsprechend benachrichtigt worden zu sein.
Im Rahmen einer AK Veranstaltung Anfang Mai diskutierten Konsumentenschützer und Branchenvertreter über die geplante Neuregelung von Fernsehwerbung.
Das EU-Parlament stimmte am 16.5.2006 strengeren und europaweit einheitlichen Regeln für die Lebensmittel-Kennzeichnung zu. Zwei unmittelbar anwendbare Verordnungen betreffen Nährwert- und Gesundheitsangaben, wie "ohne Zuckerzusatz" oder "gut für Ihr Herz", sowie die Kennzeichnung von Vitamin- oder Mineralzusätzen. Verbraucherschützer begrüßen den Kompromiss. Die neuen Regeln der sog "Health Claims"-Verordnung gelten (mit Übergangsbestimmungen) voraussichtlich ab Frühjahr 2007.
Auch die zweite Instanz hat nun die Rechtsansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) bestätigt und Premiere in einem - im Auftrag des BMSG geführten - Verbandsverfahren zur Unterlassung verurteilt.
Der VKI konnte in Verbandsklagen - im Auftrag des BMSG - gegen Lebensversicherungen eine Reihe von positiven Urteilen des Oberlandesgerichtes Wien (OLG Wien) erzielen.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ansicht des klagenden Vereins für Konsumenteninformation, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens die neue Zinsglietklausel der Bank (der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR) herangezogen werden kann.
Tipps gegen die Werbeflut.
Der VfGH hat die Bestimmung des Postgesetzes, die den Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, auf eigene Kosten eine neue Brieffachanlage bis zum 01.07.2006 zu errichten (§ 14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 Postgesetz), als verfassungswidrig aufgehoben.
Die österreichische Bestimmung, die dem Verbraucher einen Anspruch auf einen zugesagten Gewinn gewährt (§ 5j KSchG) ist eine international zwingende Norm!
Anbot der BAWAG P.S.K. an Arbeiterkammer (AK), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Konsumentenschutzministerium (BMSG)
Bei drei Bombenanschlägen im ägyptischen Ferienort Dahab kamen mindestens 23 Menschen ums Leben. Mindestens 60 Menschen wurden verletzt. Wer aus Angst vor weiteren Terroranschlägen seine gebuchte Reise nicht antreten will, stellt sich die Frage: Kann ich vom Vertrag kostenlos zurücktreten?
Der VKI hat im Auftrag der AK Vorarlberg beim Obersten Gerichtshof (OGH) den Streit mit Premiere Fernsehen um eine Kündigungsklausel bei Fernseh-Abos gewonnen.
Wie in Österreich ist auch in Spanien die Praxis von Telefonienabietern gängig, für Anrufe die erste Minute voll und danach im 30-Sekunden-Takt zu verrechnen. Für den Konsumenten heißt das, dass für jeden (noch so kurzen) Anruf eine volle Minute verrechnet wird, aber auch danach jeder angefangene Block á 30 Sekunden pauschal verrechnet wird, egal ob man nun 2 oder 29 Sekunden telefoniert.
Die spanische Verbraucherorganisation OCU (www.ocu.org) brachte eine Unterlassungsklage gegen diese Praxis der Telefonieanbieter ein und bekam Recht.
VKI gewinnt Musterprozess im Auftrag des BMSG
Ab 1.1.2007 soll es zu einer Erhöhung der Rückkaufswerte kommen, wenn eine Lebensversicherung vorzeitig aufgelöst wird. Die lange diskutierten gesetzlichen Änderungen haben nun den Ministerrat passiert.
Auf www.verbraucher-gegen-spam.de können sich Verbraucher seit kurzem umfassend über das Thema Spam informieren - inklusive Anleitungen im Umgang mit Spam, Musterschreiben und rechtliche Grundlagen. "Nur aufgeklärte und im Umgang mit E-Mails umsichtige Internetnutzer werden weniger leicht zum Spamming-Opfer", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Das BGHS Wien hält in einem aktuellen Urteil fest, dass der Kontoinhaber nicht für die Schäden innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Diebstahl einer Bankomatkarte haftet, wenn die Behebungen mit dem PIN erfolgten.
Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften, die nur auf den Minutenpreis hinweist, ist wettbewerbswidrig, so der deutsche BGH.
Die Versicherung warb für ihre Altersvorsorge im Fernsehen mit dem 101-jährigen Johannes Heesters und "unglaublichen" 0,5 % mehr Garantiezins. Der VKI klagte im Auftrag des BMSG wegen irreführender Werbung und bekam nun Recht.
17 Wiener Studios auf dem Prüfstand - Verträge enthalten im Schnitt fünf unrechtmäßige Bestimmungen.
By clicking on „accept“, you explicitly consent to transfer data to the USA. Caution: The US does not ensure an comparable adequate level of protection like the EU. Due to surveillance laws such as FISA 702, Youtube (Google Inc) is obliged to hand over your personal data to US authorities. There is no adequacy decision of the European Commission for the transfer of data to the USA. Furthermore, Youtube (Google Inc) cannot offer appropriate safeguards for compliance with an adequate level of protection comparable to that of the EU. Hence, in the US you do not have enforceable data subject rights and effective legal remedies that are equivalent to the level of protection guaranteed within the EU.
Bild: