Deutschland: Bundesliga-Verlust - Kündigung des Premiere-Abos gerechtfertigt
Auf eine Klage des vzbv hin erklärte jetzt das Landgericht München I Allgemeine Geschäftsbedingungen von Premiere für unwirksam. Der Bezahlsender hatte sich vorbehalten, seine Leistungen und Preise zum Teil beliebig zu ändern.