Justizministerin Berger legt Entwurf für Gruppenklagen vor
Das BMJ hat eine Änderung der ZPO - Einführung von Gruppenklagen, Verbesserung von Musterprozessen - zur Begutachtung ausgesendet. Konsumentenschutzminister Buchinger begrüßt das Vorhaben.
Das BMJ hat eine Änderung der ZPO - Einführung von Gruppenklagen, Verbesserung von Musterprozessen - zur Begutachtung ausgesendet. Konsumentenschutzminister Buchinger begrüßt das Vorhaben.
Die Gebrüder Schmidtlein GbR wurde vom Landgericht Darmstadt wegen intransparenter Preisgestaltung nun zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat weitere Unterlassungsklagen eingereicht.
Auch in Österreich gehen Organisationen wie der VKI gegen Internet-Fallen vor: Ein update zu den anhängigen Verfahren.
Das OLG Wien hat dem Inkassobüro Inforscore Austria GmbH die Verwendung folgender Klausel in ihrem Vertragsformblatt "Ratenansuchen/Stundung" untersagt: Der Zahlungspflichtige ist einverstanden, dass die oben angeführten Gebühren und Kosten ihm in Rechnung gestellt werden, sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind, berechnet laut Verordnung des BM f wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl Nr 141/1996 idgF und verpflichtet sich diese Inkassokosten, welche ebenfalls mit umseitigem Zinssatz zu verzinsen sind, zu bezahlen."
Ein Abschlussprüfer, der sich keine Saldenbestätigungen im Original durch den Schuldner vorlegen lässt, sondern seiner Abschlussprüfung nur eine von der geprüften Bank ausgehändigte Kopie zugrundelegt, handelt dem Grundsatz ordnungsgemäßer Prüfung zuwider. Dies stellt nach Ansicht des OGH eine gravierende Sorgfaltspflichtverletzung dar, die auch eine Haftung gegenüber Dritten begründet.
Auch in zweiter Instanz bekam der VKI nun in einem Wettbewerbsverfahren gegen Puls TV, das im Auftrag des BMSK seit Herbst 2005 geführt wurde, Recht.
Auch Ryanair muß die Bruttopreise auszeichnen. Nach einem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien muss Ryanir in Hinkunft ihre Preise inklusive aller Zuschläge, Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfälligen Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren angeben.
Angehörige von kürzlich verstorbenen Menschen erhielten Ende letzten Jahres die Aufforderung 69 Euro für den Eintrag in ein "Österreichisches Sterberegister - online /Diözesanes Totenbuch" zu bezahlen. Der Zahlschein lag praktischerweise gleich bei. Die Diözesen warnten vor Betrügern. Der VKI klagte im Auftrag des BMSK - erfolgreich - den Verantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
Eine vom VKI eingeleitete Unterlassungsexekution war erfolgreich- das Landesgericht Linz verhängte über die Imperial Immobilienanlagen AG aufgrund eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Geldstrafe von € 10.000,--
Das LG Innsbruck untersagte der Firma PVG Produktvertriebsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Kitzbühel am 15.4.2007, Personen zu Werbezwecken für Lottospielsysteme anzurufen, ohne klar und verständlich zu Gesprächsbeginn ihre Firma, ihre ladungsfähige Anschrift und den geschäftlichen Zweck des Gespräches, nämlich dass das Gespräch der Werbung zahlender Mitglieder für Tippgemeinschaften dient (und nicht der Verständigung des Angerufenen, er hätte im Lotto gewonnen) offenzulegen. Die Anrufe waren unter der Firma "Global Lotto" erfolgt.
In einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) sprach nun das Gericht den Verbrauchern eine Reisepreisminderung von 45% plus 20€ pro Tag und Person für entgangene Urlaubsfreude zu.
Bei der vorzeitigen Auflösung einer Lebensversicherung steht ein höherer Rückkaufswert zu, wenn die Regelungen zu den Rückkaufswerten gesetzwidrig vereinbart sind.
Der VKI gewinnt Streit um 27 Klauseln gegen die Sparkassen Versicherung, die Allianz, die Union und die Wr. Städtische.
AMIS-Anleger können die AeW auf Zahlung der Entschädigung klagen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem von der Bundesarbeiterkammer geführten Verfahren 41 Klauseln der GE Money Bank als gesetzwidrig erachtet, da sie gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder das Transparenzgebot verstoßen. Die GE Money Bank hat es zu unterlassen, diese Klauseln zu verwenden und sich auf diese zu berufen, soweit sie in bereits beschlossenen Verträge unzulässigerweise vereinbart wurden.
Vertragsklausel nichtig
Gericht spricht Konsumenten einen Ersatzanspruch in der Höhe von € 300,00 (rund € 21,00 pro Person und Tag) zu.
Ein Versicherungsmakler darf nach Storno einer Versicherung vom Verbaucher keine Aufwandsentschädigung verlangen.
Das OLG Wien bestätigt ein Urteil zu einer irreführenden Postwurfsendung in einem - im Auftrag des Konsumentenschutzministers geführten - Verbandsverfahren. Die von der Beklagten verwendeten Werbeblätter seien zur Irreführung geeignet.
Das OLG Wien hat als Berufungsgericht in einem vom VKI im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verfahren gegen die VISA-Service der Berufung des VKI vollinhaltlich stattgegeben. Der Berufung von VISA wurde nicht Folge gegeben.
Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass das verspätungsbedingte Versäumen einer Maschine rechtlich als "Flugausfall" zu werten sei, der grundsätzlich Schadenersatzansprüche des Kunden nach sich ziehe.
Gegen die beiden AMIS-Gründer, einen Ex-Vorstand und zwei Ex-AMIS-Fondsmanager wurde die Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs eingebracht. Die Schadenssumme beträgt laut Anklageschrift über 62 Millionen Euro.
Leider kein Einzelfall: Bei einer eigenen Behebung wird der PIN-Code ausspioniert, danach wird die Bankomatkarte gestohlen. Die Diebe beheben in kurzer Zeit Geld vom Konto.
Zum deutschen Reiseveranstalter Tourops Travel Systems GmbH (65193 Wiesbaden, Taunusstr. 1) wurde am 28.3.2007 beim Amtsgericht Köln ein Insolvenzantrag (Geschäftszahl: 74 IN 105/07) eingebracht.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Erding (Bayern) muss eine Fluggesellschaft aus einer langen Warteschlange jene Passagiere herausrufen, deren Abflug bevorsteht. Verabsäumt dies die Airline, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord dürfen unter Umständen einen Entschädigungsanspruch.
Die AKNÖ hat errechnet: 15 Mio. Euro durch dubiose Werbefahrten 2006 allein in NÖ umgesetzt. AK und BMSK fordern schärfere Gewerbeordnung, um besser gegen unseriöse Unternehmen vorgehen zu können.
Ein Reiseveranstalter muss einer Familie, die ihren Urlaub in Thailand abbrechen musste, rund 70 Prozent der Reisekosten refundieren. Nach dem OGH muss ein Reisender bei einem Reiseabbruch in Folge einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nur ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt bezahlen.
Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) eine kürzlich ergangene Entscheidung: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.
Eine aktuelle Studie der AK Wien zeigt gesetzwidrige Klauseln in Wohnungskaufverträgen auf.
Die AK Wien hat in einer aktuellen Studie Kaufvertragsformulare von 18 privaten Bauträgern auf gesetzwidrige Klauseln untersucht. Nach der Studie sind in den untersuchten Verträgen 474 Klauseln gesetzwidrig und verstoßen gegen das Wohnungseigentums-, Bauträgervertrags- und Konsumentenschutzgesetz und gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
Ein weiteres Gericht bestätigt die Ansicht des VKI, dass Verbrauchern nicht nur beim Ansprechen auf der Straße, sondern auch bei irreführender Inseratwerbung mit Modeljobs (analog § 3 KSchG) ein Rücktrittsrecht zusteht.
Die AK Vorarlberg hat den VKI beauftragt, Tele2UTA wegen irreführender Werbung für den Wertkartentarif "Champion" auf Unterlassung zu klagen.
Mit Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild will die Europäische Kommission den Verbraucherschutz stärken. Das Rechtsinstrument werde geprüft, kündigte Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Dienstag in Straßburg an.
Übelriechende und schadstoffhältige Rauchwolken über Ferien-Club-Anlage rechtfertigen eine Preisminderung um 50 Prozent, weil diese Ge-ruchsbelästigung weit über das - in der Frankfurter Liste angenommene - Durchschnittmaß hinausgeht. Auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist berechtigt.
Das BMSK teilt mit:
In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministers - wurde die AUA in erster Instanz zu Schadenersatz wegen Verlust von Reisegepäck bzw wegen verspäteter Beförderung von Reisegepäck verurteilt.
Im Streit wegen unklarer Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen liegt endlich eine höchstgerichtliche Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vor: Rückkaufswert-Regeln sind gesetzwidrig, wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen.
Das Amtsgericht München bestätigt in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 16.01.2007 die Ansicht von Konsumentenschützern, dass der erstmalige Hinweis auf eine Kostenpflicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.
Das OLG Wien bestätigte am 12.1.2007 die Entscheidung des Erstgerichts, die niederländische Dr. Rath Health Programs BV zur Unterlassung irreführender Werbung mit angeblich krebsheilender Wirkung ihrer Vitaminpräparate zu verpflichten. Der Beklagten steht dagegen nur mehr die außerordentliche Revision offen. Das Verfahren ist 2004 vom BMSK beauftragt worden.
Weiterer Erfolg im Kampf gegen intransparente Lebensversicherungen: Das Landesgericht Salzburg hält Vertragsbestimmungen der Nürnberger Versicherung für gesetzwidrig.
Der OGH hat eine Aufrundungsklausel in den Bauspardarlehen der ABV für gesetzwidrig erklärt; die ABV kündigt an, betroffene Verträge von sich aus nachzurechnen.
Der VKI hat nun nach Beschluss des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig das im Auftrag des BMSG geführte Verfahren gegen die Mobilkom Austria gewonnen, in dem es um Verfallsklauseln bei Wertkartentelefonen (B-Free) geht.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt Anleger öffentlich vor einem unseriösen Anbieter von Finanzdienstleistungen. Wie die FMA am 02.02.07 mitteilte, ist die Firma "Grundbuchzertifikat Ltd., mit angeblichem Geschäftssitz in 95 Wilton Road, London, nicht berechtigt in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte auszuüben.
Laut OGH haben auf ein Mitverschulden des Anlegers nicht nur die Informationen des Vermögensberater Einfluss, sondern auch die vor Vertragsschluss dem Anleger ausgehändigten schriftlichen Unterlagen, aus deren Inhalt der Anleger auf die Risikoträchtigkeit der von ihm gewählten Anlageformen hätte schließen müssen.
Angehörige von kürzlich verstorbenen Menschen erhielten Ende letzten Jahres die Aufforderung 69 Euro für den Eintrag in ein "Österreichisches Sterberegister - online /Diözesanes Totenbuch" zu bezahlen. Der Zahlschein lag praktischerweise gleich bei. Die Diözesen warnten vor Betrügern. Der VKI klagte im Auftrag des BMSK - erfolgreich - den Verantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
Anleger können laut deutschem Bundesgerichtshof gegen eine finanzierende Bank wegen Wissensvorsprungs einen Schadenersatzanspruch haben, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Initiatoren des Veranlagungsproduktes eine Täuschung begangen haben und die Bank mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.
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