Geschlossene Fonds: Rechtswahlklausel der TVP-Treuhandgesellschaft unwirksam
EuGH stärkt kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz.
EuGH stärkt kollisionsrechtlichen Verbraucherschutz.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses. Das OLG Wien bestätigte als Berufungsgericht nunmehr die Gesetzwidrigkeit mehrerer Klauseln. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Das Landesgericht (LG) Korneuburg beurteilte 23 Klauseln als unzulässig.
Der OGH beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der vorzeitigen Auflösung eines Restwertleasingvertrages.
Die DailyDeal GmbH hat mit 2.10.2019 Insolvenz angemeldet.
Was passiert nun mit den Gutscheinen?
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH wegen diverser Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle 30 eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die DailyDeal GmbH. Ausgangspunkt waren unzulässige Klauseln in den AGB der Beklagten. Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als unzulässig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Preisänderungsklausel. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun diese Preisanpassungsklausel für unzulässig. Da die EVN in den letzten Jahren auf Grundlage einer gesetzwidrigen Klausel Preiserhöhungen durchgeführt hat, muss die nun nach Ansicht des VKI ihren Kunden den entsprechenden Erhöhungsbetrag zurückzahlen.
Eine vom Unternehmer voreingestellte, wenn gleich auch wieder abwählbare, Zustimmung zur Setzung von Cookies ist keine wirksame Einwilligung der betroffenen Person.
Was passiert nun mit Gutscheinen vom insolventen Unternehmen? Wir informieren.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Spar Garant AG. Das Oberlandesgericht Wien erklärte alle eingeklagten Klauseln sowie die beanstandeten Geschäftspraktiken für unzulässig.
Die slowenische Fluggesellschaft Adria Airways hat laut Medienberichten grobe finanzielle Probleme. Wir bieten hier einen Überblick über Ihre Rechte.
Der britischer Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite, dies teilte der Konzern heute Nacht mit. Betroffene Verbraucher, die bei Thomas Cook Austria AG eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung gebucht haben, können ihre Ansprüche binnen acht Wochen bei dem Abwickler AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien (Telefonnummer: +43 1 525 03 -6853) geltend machen.
Das OLG Wien bestätigt erstinstanzliches Urteil: Geschäftspraktiken vom Österreichischen Münzkontor sind in mehrfacher Hinsicht gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bankkunden haben ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht auf die Duplikate von Kontoauszügen.
Es herrscht derzeit viel Verwirrung und Unklarheit, welche Regelungen nun etwa beim Onlinebanking gelten, was Kunden bei Zahlungen, wie etwa Überweisungen, zu beachten haben und welche Umstellungen Banken derzeit vornehmen. Hier die wichtigsten rechtlichen Fakten dazu.
Zahlt ein Verbraucher seinen Kredit vorzeitig zurück, hat er das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher ihm auferlegten Kosten, so auch auf Ermäßigung der laufzeitunabhängigen Kosten.
Generalanwalt des EuGH gibt dem VKI in allen Punkten recht.
EuGH: Die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-VO soll jene Schäden pauschaliert ausgleichen, die durch die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung bei allen Reisenden in praktisch identischer Weise eintreten und dient daher nicht dazu, einen individuellen Schaden wie einen Verdienstentgang auszugleichen.
Unter die Haftungsbegrenzung für Münzensammlung und Schmuck fallen auch Anlagemünzen (zB Golddukaten) und Eheringe.
Seit 1. Jänner 2019 werden in Österreich alle neu gekauften Handy-Wertkarten registriert. Das heißt, eine neue Wertkarte kann erst verwendet werden, nachdem Sie auf eine Kundin oder einen Kunden registriert wurde.
Doch was passiert mit Wertkarten-Handys, die schon vor 1. Jänner 2019 benützt wurden?
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Kreditwerbung auf ihrer Homepage.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Konkret ging es um die Bedingungen der BAWAG Kontobox.
Der EuGH nimmt die Betreiber von Websites mit in die Verantwortung soweit es um die Erhebung und Übermittlung der Informationen an Facebook geht. Für die anschließende Verarbeitung ist Facebook jedoch alleine zuständig. Die Entscheidung zur Datenschutz-Richtlinie (Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung) hat auch Auswirkungen auf ähnliche Plugins. Websites, die Facebook "Like"-Buttons einbinden, müssen dafür bei den Nutzern eine Einwilligung einholen.
Liegt einer Heimentgelt-Erhöhung eine gesetzwidrige, weil zB zu unbestimmte, Preisänderungsklausel zugrunde, ist die Erhöhung unwirksam und der Differenzbetrag vom Heimträger zurückgefordert werden. Der VKI führte hierzu ein Verfahren im Auftrag des Sozialministeriums.
Der VKI unterstützte - im Auftrag des Sozialministeriums - zwei Reisende, die aufgrund von Flugangst besonderen Wert auf die ausführende Fluglinie legen, bei deren Reise aber kurzfristig die Fluglinie geändert wurde. Die Klage des VKI wurde aber abgewiesen; diese Vertragsänderung ist den Verbrauchern zumutbar.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) sprach nun - in Folge einer EuGH-Entscheidung - dem Käufer eines Matratze bei einem Online-Händler das Rücktrittsrecht zu. Die österreichische Regelung geht ebenso wie die deutsche auf EU-Recht (Verbraucherrechte-Richtlinie) zurück. Der BGH führte nun aus: Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird. Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.
Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas", nach der die Energiepreise ohne Steuern und Abgaben ausgewiesen werden. Die Klausel ist unzulässig. Dies wurde nun auch vom OGH bestätigt.
Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnet eine Gebühr ab EUR 125, wenn Fluggäste zB nur den Hinflug in Anspruch nehmen, aber nicht den Rückflug. Außerdem müssen Kunden EUR 275 für die Herausgabe ihres Gepäcks bezahlen, wenn sie ihren Flug vorzeitig am Flughafen von Amsterdam oder Paris abbrechen. Dagegen ging der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun in zweiter Instanz bestätigt, dass diese Gebühren unzulässig sind.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Porsche Austria GmbH & Co OG und die Porsche Bank AG wegen einer Leasingwerbung und bekam in allen Punkten Recht.
EuGH: Pauschalreisende können ihre Ansprüche auf Erstattung bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht aber bei der Fluggesellschaft.
EuGH: Online-Händler wie Amazon sind nach der Verbraucherrechte-RL nicht verpflichtet, ihren Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen.
Grundlage für die Prüfung, ob ein gedeckter Versicherungsfall vorliegt, ist der geltend gemachte Anspruch ausgehend von dem vom Geschädigten behaupteten Sachverhalt.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH. Im Berufungsverfahren wurde neben der Klausel über die Flughafen-Checkin-Gebühr und die Rechtswahlklausel auch die Klausel über die Gerichtsstandvereinbarung für unzulässig erklärt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO BV wegen diverser Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. 44 der vom VKI eingeklagten Klauseln wurden nun vom Handelsgericht (HG) Wien für unzulässig erklärt.
Kommt es zu einer Flugverspätung, weil Treibstoff, der von einer anderen Fluglinie stammt, auf der Rollbahn eines Flughafens ist und diese daher gesperrt ist, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, sodass das Flugunternehmen nicht zur Zahlung einer Ausgleichleistung verpflichtet ist.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums BMW wegen einer Leasingwerbung. BMW hat in der facebook-Werbung keinerlei Informationen über den Leasingzinssatz geben. Auf der Startseite der Homepage wurde das Leasing groß mit der Leasingrate beworben. Die nach dem Gesetz zu erteilenden Informationen waren auf der Startseite nicht ohne weiteres Klicken zu finden. Das Landesgericht Salzburg bestätigt hier, dass BMW gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Leasingwerbung verstößt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen mehrerer Klauseln in einem Kreditvertrag geklagt. Die Hypo Vorarlberg hatte in einem Kreditvertrag eine Zinsuntergrenze und eine Zinsobergrenze vorgesehen. Letztere lag bei 16% p.a. Dies ist unangemessen hoch, führt der Oberste Gerichtshof (OGH) nun aus. Für Kundinnen und Kunden kann aus dem Urteil ein Rückforderungsanspruch resultieren. Der VKI stellt für Betroffene einen Musterbrief für die Zurückforderung der zu viel verrechneten Zinsen zur Verfügung.
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