Zahlreiche Mietvertragsklauseln des Immobilienverwalters Fernkorn AG für unzulässig befunden
Die AGB des Immobilienverwalters Fernkorn AG verstoßen in 51 Fällen gegen Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen.
Die AGB des Immobilienverwalters Fernkorn AG verstoßen in 51 Fällen gegen Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen.
Die AGB des Immobilienverwalters Fernkorn AG verstoßen in 51 Fällen gegen Verbraucher- und Mieterschutzbestimmungen. Das Gericht befand zahlreiche Vereinbarungen über Instandhaltungspflichten und Haftungsbeschränkungen für unrechtmäßig.
Die Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und wenn von vornherein durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin bestimmt ist. Die Befristungsvereinbarung muss ausreichend bestimmt und unzweifelhaft erfolgen.
Ein Kleingartenpächter haftet für das schuldhafte Verhalten eines beauftragten Bauunternehmens, wenn dieses einen Gemeinschaftskanal beschädigt.
Das Bezirksgericht (BG) Innere Stadt beurteilt die Vermietung von bis zu 6 Monaten als kurzfristig. Die kurzfristige Vermietung zu touristischen Zwecken ist von der herkömmlichen Widmung zu Wohnzwecken nicht umfasst und folglich unzulässig.
Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, um welchen Vertragstyp es sich bei einem "Mietkauf" handelt.
Der OGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, um welchen Vertragstyp es sich bei einem "Mietkauf" handelt.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH (Vario). Verfahrensgegenstand sind Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH wegen unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses. Das OLG Wien bestätigte als Berufungsgericht nunmehr die Gesetzwidrigkeit mehrerer Klauseln. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Neubau Projekt Management GmbH wegen insgesamt 48 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das HG Wien erklärte alle 48 Klauseln für unzulässig. Im anschließenden Berufungsverfahren ging es allein um das Veröffentlichungsbegehren und nicht mehr inhaltlich um die Klauseln.
Im Mietvertrag der zweiten Wohnung war vorgesehen, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn der Mieter nicht binnen sechs Monaten bestehende Mietrechte an einer anderen Wohnung aufgibt. Der Mieter gab das Mietrecht an der ersten Wohnung nicht auf. Der Vermieter der zweiten Wohnung kündigte daher. Die Kündigung ist rechtswirksam.
Verbandsklage auf Unterlassung der Empfehlung von Klauseln in einem Vertragsformblatt für Wohnungsmietverträge, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH (Vario). Verfahrensgegenstand sind vier Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Vario-Bau Fertighaus GmbH (Vario). Verfahrensgegenstand sind vier Klauseln in den Allgemeinen Vertragsbedingungen beim Erwerb eines Fertigteilhauses.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die ÖRAG Österreichische Realitäten AG wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. ÖRAG hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Milestone Österreich GmbH" wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Milestone hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Heimat Österreich gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H." wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen abgemahnt. Heimat Österreich hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Gesetzesänderung führt zu finanzieller Entlastung von WohnungsmieterInnen
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln in Wohnungsmiet- bzw. -Kaufverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichts und erklärte 3 der 5 strittigen Vertragsbestimmungen für unzulässig, da sie intransparent sind.
Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbestimmungen geklagt. In diesem Zusammenhang wurden dem Obersten Gerichtshof (OGH) 10 Klauseln zur Entscheidung vorgelegt; die Hälfte hat der OGH nun für rechtswidrig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Meßtechnik DVE GmbH & Co KG Direktverrechnung von Energie- & Hausnebenkosten" zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, da das Unternehmen für den Fall, dass ein angekündigter Heizungs-Ablesetermin nicht eingehalten wird, satte Mehrkosten verrechnen will; ganz gleich, weshalb der Termin geplatzt ist.
Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.
Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Weinberger Biletti Immobilien GmbH wegen insgesamt 28 gesetzwidriger Bestimmungen in einem Mietvertrag über eine Eigentumswohnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.
Zur Dokumentation bei Wohnungsübergaben verwendete die GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Ges.m.b.H. Formblätter, in denen unzulässige Klauseln enthalten sind, die gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstoßen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Unternehmen - im Auftrag des Sozialministeriums - abgemahnt. Die GEWOG verpflichtet sich zur Unterlassung.
Die schriftliche Darlegung der Gründe für den Lagezuschlag im Exposé des Maklers bei einer Wohnungsbesichtigung ist ausreichend. Ein Ausschluss des Lagezuschlags in "Gründerzeitvierteln" ist nicht verfassungswidrig. Verfassungskonform ist auch der gesetzlich normierte Mietzinsabschlag bei befristeten Mietverträgen.
Kein Anspruch auf Erneuerung oder Verbesserung alter Elektroinstallationen beim Kauf einer 70 Jahre alten Eigentumswohnung, deren Zustand dem Käufer bekannt war.
Für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers muss seine Tätigkeit verdienstlich und adäquat kausal für das Zustandekommen des Kaufvertrags sein.
Für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers muss seine Tätigkeit verdienstlich und adäquat kausal für das Zustandekommen des Kaufvertrags sein.
Der Käufer einer Eigentumswohnung wurde vom Immobilienmakler nicht darüber aufgeklärt, dass das Nutzungsrecht an einem Wellness-Bereich nicht grundbücherlich gesichert ist, sondern jederzeit vom Eigentümer entzogen werden kann. Der OGH bejahte einen Schadenersatzanspruch.
Der Käufer einer Eigentumswohnung wurde vom Immobilienmakler nicht darüber aufgeklärt, dass das Nutzungsrecht an einem Wellness-Bereich nicht grundbücherlich gesichert ist, sondern jederzeit vom Eigentümer entzogen werden kann. Der OGH bejahte einen Schadenersatzanspruch.
Wenn im Umlaufverfahren nach Ablauf der für die Stimmabgabe zur Verfügung stehenden Frist noch keine Mehrheit für oder gegen eine Maßnahme, über die abzustimmen war, zustande gekommen ist, ist es unzulässig, nur jenen Eigentümern, die noch nicht abgestimmt haben, eine verlängerte Frist zur Stimmabgabe einzuräumen.
Gemäß § 16 BTVG kann der Erwerber bei Insolvenz des Bauträgers die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen verlangen, die dem Bauträger gegen Dritte wegen mangelhafter Leistung zustehen. Die Abtretung muss schriftlich begehrt werden und darlegen, welche Ansprüche auf welchen Erwerber übergehen sollen. Für den Bauträger muss jeder konkrete Erwerber, der die Abtretung der Ansprüche verlangt, feststehen oder zumindest feststellbar sein, damit nachvollziehbar ist, welche Ansprüche auf welchen Erwerber übergegangen sind und welche sich noch beim Bauträger oder in der Konkursmasse befinden. Wenn ein Schreiben diesen Anforderungen nicht entspricht, erfolgt kein Anspruchsübergang.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Vermieter Ing. Klaus Rappold wegen insgesamt 42 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das Verfahren konnte schließlich mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich beendet werden.
Nimmt der Bauträger eine Preiserhöhung aufgrund einer unzulässigen Preisanpassungsklausel vor, können Betroffene das damit zuviel bezahlte Entgelt zurückfordern. Potentiell Betroffene können sich für Hilfestellung an den Verein für Konsumenteninformation wenden.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Vermieter Ing. Johannes Schweiger wegen insgesamt 15 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die Industrie- & Immobilienverwaltung Alois Obermeier GmbH wegen insgesamt 55 unzulässiger Klauseln in Mietvertragsformblättern abgemahnt.
Ein Immobilienmakler hat auch dann Anspruch auf die vereinbarte Verkäuferprovisio, wenn seine Tätigkeit verdienstlich, für den Geschäftsabschluss aber nur mitursächlich war.
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