Urteil: Klauseln in Anerkennungs- und Ratenzahlungsformular eines Inkassobüros unwirksam - Verbraucherkreditgesetz anwendbar
In einer im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verbandsklage hat nun auch das OLG Wien als Berufungsgericht einige Klauseln im Anerkenntnis- und Ratenzahlungsformular von Inko Inkasso GmbH für unzulässig erklärt. Darüber hinaus kann - wie hier - eine Ratenzahlungsvereinbarung einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, sodass die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten sind.