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VKI - Stadtwerke Bregenz: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI ist bis spätestens 31.05.2021 möglich.

In den Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Bregenz GmbH befand sich bis Anfang 2020 eine Preisanpassungsklausel, die in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eines anderen Energieanbieters vom Obersten Gerichtshof für gesetzwidrig beurteilt wurde.
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden konnte sich der VKI mit der Stadtwerke Bregenz auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

  • Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01. Jänner 2019.
  • Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 52,00.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Gastarife von Stadtwerke Bregenz beziehen bzw bezogen haben.    

- Gastarife

  • Erdgas Standard
  • Erdgas Online
  • Biogas20 Standard (bzw. Online)
  • Biogas100 Standard (bzw. Online)

Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der Stadtwerke Bregenz, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31. Mai 2021 über folgenden Link möglich:

Hier geht´s zur Anmeldung

Unterstützung des VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, geeignete Fälle in mehreren Tranchen an die Stadtwerke Bregenz weiterleiten und die Rückzahlung des Geldersatzes für die Teilnehmer einfordern.

Wichtige Informationen - FAQs

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