Zum Inhalt

Modernisierung des Verbraucherrechts: Rechtsgutachten zur Umsetzung

, aktualisiert am

Kodek-Leupold Modernisierung des Verbraucherrechts_Buchcover
Bild: VKI/Jan Sramek Verlag

Mit der im Jahr 2019 veröffentlichten Modernisierungs-Richtlinie werden vier bestehende Richtlinien in den Bereichen des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts geändert. Neben zahlreichen Informationspflichten, die zu mehr Transparenz insbesondere im Online-Handel führen, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig individuelle Rechtsbehelfe zur Verfügung, wenn sie durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden. Die Richtlinie ist bis Ende November 2021 ins nationale Recht umzusetzen und ab Ende Mai 2022 anzuwenden.

Ein von der AK Wien beauftragtes Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek (WU Wien) und Dr. Petra Leupold, LL.M. (JKU / VKI) untersucht die aus Verbrauchersicht wesentlichen Regelungsspielräume und Gestaltungsfragen und erstattet Reformvorschläge für die Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.

Nähere Informationen finden Sie hier

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Vitabene-Huber unterlässt abgemahnte Vertragsklauseln

Vitabene-Huber unterlässt abgemahnte Vertragsklauseln

Der 24-Stunden-Vermittler von Personenbetreuern gibt eine Unterlassungserklärung zur Verwendung von Vertragsbestimmungen ab. Davon umfasst sind u.a. Klauseln über eine Vermittlungsprovision, Konkurrenzklausel und Verschwiegenheitspflicht.

ENSTROGA unterlässt bisherige Preisänderungsklausel

Der VKI hat die Preisänderungsklausel und die Information über eine aktuelle Preisänderung der ENSTROGA GmbH abgemahnt. Das Unternehmen hat daraufhin gegenüber dem VKI eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben.

Zum Seitenanfang