Zum Inhalt

Zahlscheinentgelte auch für Zurverfügungstellung von Zahlscheinen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen einen Frühstücksdienst einen Musterprozess wegen der unzulässigen Verrechnung von Zahlscheinentgelten.

Das BG Gänserndorf erklärte die Verrechnung von Gebühren für die Zahlung mit Erlagschein als gegen § 27 Abs 6 ZaDiG verstoßend, selbst wenn die Kosten (auch) für die Zurverfügungstellung eines Zahlscheines verrechnet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand: 7.12.2015).

BG Gänserndorf 13.10.2015, 10 C 688/ 15z
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. MUSTERBRIEF)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden.

Zum Seitenanfang