Im Juni 2018 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eine Unterlassungsklage gegen Volkswagen (VW) eingebracht, um irreführende Behauptungen zu den Folgen des Software-Updates abzustellen. Denn der VW-Konzern versicherte mehrfach, dass durch das Software-Update keine Nachteile entstehen würden.
Betroffene Verbraucher hatten allerdings in einer Umfrage des VKI über erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, Ruckeln bzw. Nageln des Motors und Probleme beim Beschleunigen berichtet. Zu ähnlichen Ergebnissen kamen auch vergleichbare Umfragen in Belgien, Italien, Portugal und Spanien. Zudem verdichteten sich Verdachtsmomente, dass das Software-Update negative Auswirkungen auf das Drehmoment hat - nicht zuletzt aufgrund einer Untersuchung eines schwedischen Auto-Fachmagazins.
Nun liegt ein Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, dass die Rechtsansicht des VKI stützt: Die Aussagen von VW seien irreführend, denn schon alleine anhand der Geräuschemissionen lasse sich eine durch das Software-Update bedingte Verschlechterung feststellen.
VW argumentierte vor Gericht, dass sich die Zusicherungen nicht auf den realen Fahrbetrieb beziehen würden. Das sieht das HG Wien anders. Das Gericht geht überdies davon aus, dass nach den VW-Zusicherungen zum Softwareupdate bei keinem Fahrzeug in keinem der angesprochenen Kriterien Kraftstoffverbrauch, CO2 Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Geräuschemissionen auch nur eine geringfügige Verschlechterung durch das Update zu befürchten sein darf.
Da aber zumindest bei einem Fahrzeug Verschlechterungen bei den Motorgeräuschen vorliegen (VW Golf mit 1,6 Liter Hubraum), sind für das HG Wien die VW-Aussagen in ihrer Gesamtheit irreführend. Das Gericht bezieht sich dabei auf ein von VW selbst vorgelegtes Gutachten, demzufolge die Geräusche bei besagtem Fahrzeug nach dem Update in jedem Drehzahlbereich höher sind, als vor dem Update. Aufgrund der belegten Verschlechterungen im Bereich der Geräuschemissionen sah das Gericht die Prüfung weiterer möglicher Nachteile als hinfällig an.
Damit kommt es offensichtlich im Realbetrieb zu Nachteilen, auch wenn der Umfang der Verschlechterungen derzeit noch unklar bleibt.
Massive Probleme drohen VW im Zusammenhang mit dem Softwareupdate auch wegen des sogenannten Thermofensters. Das OLG Wien hatte zuletzt ein Fahrzeug, das nach dem Softwareupdate mit einem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist, als mangelhaft angesehen.
Das Urteil des HG Wien ist nicht rechtskräftig (Stand: 17.12.2019).
HG Wien 26.11.2019, 11 Cg 52/18m
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Klagevertreter: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien
VW Dieselskandal: HG Wien bestätigt Verschlechterung durch Software-Update
Das HG Wien beurteilt die Aussagen von VW zum Softwareupdate als irreführend, denn schon alleine anhand der Geräuschemissionen lässt sich eine durch das Software-Update bedingte Verschlechterung feststellen.
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