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Über Uns

Verein für Konsumenteninformation (VKI) - Bereich Recht

Der VKI - Bereich Recht hat sich auf das Verbraucherrecht in Österreich und in der EU spezialisiert. Wir führen Musterprozesse und Verbandsklagen, dokumentieren Rechtsnormen und Gerichtsurteile, informieren über die neuesten Entwicklungen und geben wertvolle Tipps für den Verbraucheralltag.

Das BMSG (Sektion Konsumentenschutz) unterstützt diese Web-Site finanziell und liefert ebenfalls wertvolle inhaltliche Beiträge.

  • Musterprozesse: Wir führen im Auftrag des BMSG (Sektion Konsumentenschutz) in Einzelfällen Musterprozesse. Dabei geht es um typische Verbraucherprobleme (z.B. Reisebeschwerden, Probleme mit Banken, Maklerbeschwerden, ....). Wir versuchen dadurch Defizite aufzuzeigen und zu beheben und auf diese Weise das Verbraucherrecht weiterzuentwickeln. In manchen Fällen organisieren wir auch Sammelklagen.
  • Marktkontrolle: Wir kontrollieren im Auftrag des im Auftrag des BMSG (Sektion Konsumentenschutz) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf unfaire Vertragsklauseln und bekämpfen gesetz- oder sittenwidrige Klauseln mit Abmahnungen und Verbandsklagen. Ebenso gehen wir gegen irreführende Werbung und gegen Verstösse gegen EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz vor.
  • Gerichtsurteile: Wir sammeln die Rechtsprechung zum Verbraucherrecht (KRES) und informieren rasch und kompetent über wichtige Neuigkeiten zum Verbraucherrecht in Österreich und der EU (VRInfo). Rechtsinformation: Wir stellen zu den wesentlichen Fragen rechtliche Informationen (VRInfo, Frankfurter Liste) zur Verfügung und leistet Hilfe zur Selbsthilfe (Musterbriefe).
  • Begutachtung: Bei der Begutachtung von Gesetzen vertreten wir die Interessen der Verbraucher.

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Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

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Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
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E-Mail: datenschutz@vki.at

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Reiserecht neu ab 1. Juli 2018

Am 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft. Die Rahmenbedingungen für Pauschalreisen werden neu geregelt und dabei auch zeitgemäße Entwicklungen berücksichtigt, wie der Umstand, dass Buchungen vielfach online unter Zuhilfenahme von Vermittlungsplattformen geschlossen werden.

Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) 2018

Die PSD II (Payment Services Directive) (RL (EU) 2015/2366) war bis zum 13.1.2018 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch kommt es in einigen österreichischen Gesetzen zu Änderungen.
Das "alte" ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz 2009) wird aufgehoben und durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 ersetzt. Das ZaDiG 2018 tritt am 01.06.2018 in Kraft.

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