Zum Inhalt

TIGAS - Erdgas Tirol GmbH verrechnet jahrelang zu hohen Gaspreis

In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.

Der Innsbrucker Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer hatte eine Klage auf Zurückzahlung der von ihm irrtümlich aufgrund unrichtiger Abrechnungen zuviel bezahlten Beträge gegen den Tiroler Gaslieferanten TIGAS bzw deren Rechtsvorgängerin IKB eingebracht und in erster Instanz Recht bekommen.

Der Gasverbrauch wird im Gaszähler nach dem Volumen gemessen und in Kubikmeter angegeben. Für die dann in Rechnung gestellten kWh ist der Brennwert des bezogenen Kubikmeters  Gas entscheidend. Diesen Verrechnungsbrennwert hat die TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin viele Jahre lang bewusst falsch angegeben und damit einen höheren Gaspreis verrechnet, urteilte das BG Innsbruck. Es wurde nämlich dem Verrechnungsbrennwert eine Seehöhe von 315m zugrunde gelegt, obwohl Innsbruck auf einer  Höhe von 575m liegt. Außerdem wurde diesem Wert eine Temperatur von 6 Grad Celsius statt 15 Grad zugrunde gelegt.

Den Mitarbeitern und dem Vorstand sei klar gewesen, dass insbesondere die Seehöhe und auch die Grad Celsius zum Nachteil der Kunden festgesetzt wurde. Die Gaslieferanten hätten daher ihre Kunden zumindest bedingt vorsätzlich getäuscht.  Es liege eine arglistige Irreführung vor, weshalb der Anspruch des Klägers auch nicht verjährt sei.

Wenn diese Entscheidung hält, muss der Gaslieferant mit einer Prozessflut seiner Kunden rechnen, weil Rückzahlungsansprüche wegen arglistiger Irreführung erst nach 30 Jahren verjähren.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

ENSTROGA unterlässt bisherige Preisänderungsklausel

Der VKI hat die Preisänderungsklausel und die Information über eine aktuelle Preisänderung der ENSTROGA GmbH abgemahnt. Das Unternehmen hat daraufhin gegenüber dem VKI eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben.

Preiserhöhungen der EVN unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) wegen einer Preisänderungsklausel. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun diese Preisanpassungsklausel für unzulässig. Da die EVN in den letzten Jahren auf Grundlage einer gesetzwidrigen Klausel Preiserhöhungen durchgeführt hat, muss die nun nach Ansicht des VKI ihren Kunden den entsprechenden Erhöhungsbetrag zurückzahlen.

Energiepreisklausel von TopEnergy unzulässig

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas", nach der die Energiepreise ohne Steuern und Abgaben ausgewiesen werden. Die Klausel ist unzulässig. Dies wurde nun auch vom OGH bestätigt.

OLG Wien erklärt Preiserhöhungsklausel der EVN für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN). Nun gab nach dem Erstgericht auch das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) dem VKI recht und beurteilte unter Verweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs eine Klausel als nichtig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.

Energiepreisklausel von TopEnergy unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die TopEnergy Service GmbH wegen einer unzulässigen Klausel in deren Formblatt "Energieliefervertrag für Gas". Das Urteil des HG Wien gibt dem VKI Recht und erklärte die Klausel als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Seitenanfang