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OGH zu Glücksspielvertrag

Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.

Vor allem ging es in dem Verfahren darum, ob der Kläger in der Klage jedes einzelne Spiel am Automaten auflisten muss (wie von der Beklagten gefordert), oder ob es ausreicht, wenn der Kläger den Anspruch nach dem Zeitraum des wiederholten Spielgeschehens und dem Gesamtverlust konkretisiert. Laut Gerichten übersteigt die genaue Wiedergabe jedes einzelnen von hunderten oder sogar tausenden Einzelspielen die Grenzen des menschlichen Erinnerungsvermögens wohl deutlich; eine laufende detaillierte Mitprotokollierung durch den Spieler ist sozial unüblich.

OGH 20.12.2016, 4 Ob 199/16t

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