Zum Inhalt

Neues Buch: Orientierung am Wohnungsmarkt

Wer eine Wohnung sucht, hat viele Fragen. In Kürze erscheint das Buch "Orientierung am Wohnungsmarkt" - ein Werk des VKI in Zusammenarbeit mit dem ÖGB-Verlag.

Die Themen: Die möglichen Rechtsformen des Wohnens (von Miete, Eigentum, Genossenschaftswohnungen über Wohngemeinschaft, bis hin zum eigenen Haus oder zum Kleingarten) werden ausführlich abgehandelt. Dem Umgang mit Immobilienmaklern wird viel Raum eingeräumt; ebenso den Tipps und Tricks rund um den konkreten Vertragsabschluss. Viele Beispiele, Musterbriefe und Mustervertragstexte ergänzen diesen umfassenden Ratgeber.

Die Autoren sind Experten des Wohnrechtes:

  • Dr. Michael Ambrosch ist Rechtsanwalt, Vertrauensanwalt des VKI und Experte insbesondere für Wohnungseigentumsverträge.
  • Martin Gruber ist langjähriger Mitarbeiter der Mobilen Gebietsbetreuung in Wien und hat viel praktische Erfahrung mit den Tücken des Wohnrechtes.
  • Mag. Walter Rosifka ist AK-Wohnrechtsexperte und als solcher bei Verhandlungen zu neuen Wohnrechtsnormen eingebunden gewesen. Er kann aus erster Hand praktische Tipps geben.
  • Veronika Schmidt ist VKI-Wohnrechtsexpertin mit sehr viel Erfahrung in der täglichen Beratung von Wohnungssuchenden.
  • Dr. Benedikt Wallner ist Rechtsanwalt, ebenfalls Vertrauensanwalt des VKI und besonders versiert im Umgang mit Immobilienmaklern.

Das Buch kann ab Ende April um öS 291 beim VKI bestellt werden.
Online: hpitsch@vki.or.at
Bestelltelefon: 01/588774

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

OGH zu Mietvertragsbefristung durch Endtermin

Die Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und wenn von vornherein durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin bestimmt ist. Die Befristungsvereinbarung muss ausreichend bestimmt und unzweifelhaft erfolgen.

Haftung des Kleingartenpächter

Ein Kleingartenpächter haftet für das schuldhafte Verhalten eines beauftragten Bauunternehmens, wenn dieses einen Gemeinschaftskanal beschädigt.

Zu kurze Airbnb Vermietung

Das Bezirksgericht (BG) Innere Stadt beurteilt die Vermietung von bis zu 6 Monaten als kurzfristig. Die kurzfristige Vermietung zu touristischen Zwecken ist von der herkömmlichen Widmung zu Wohnzwecken nicht umfasst und folglich unzulässig.

Zum Seitenanfang