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Mietvertrag: "Ausmalklausel" ist gesetzwidrig

Nach dem Handelsgericht Wien stellt das Ausmalen einer Wohnung zweifelsfrei eine Erhaltung dar und sei somit eine Gewährleistungsverpflichtung, die den Vermieter träfe.

In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des BMSK - geht das Handelsgericht Wien von der Anwendbarkeit des § 1096 ABGB auch im Vollanwendungsbereich des MRG bzw der Anwendbarkeit des WGG bei einer Klausel aus, die den Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausmalen der Wohnung bei Wohnungsrückgabe verpflichtet und dem Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht der "Kaution" gibt.

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