Zum Inhalt

VW-Werbung von Porsche gesetzwidrig

OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Porsche Austria GmbH & Co OG und die Porsche Bank AG wegen einer VW-Werbung.
Verfahrensgegenstand war eine Leasingwerbung auf einem Banner auf der Website orf.at, die Werbung auf der Homepage der Porsche Austria GmbH & Co OG und eine Straßenplakatwerbung.

Wird zB eine Leasingrate in einer Werbung genannt, müssen klar, auffallend und prägnant auch zB der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtleasingbetrag genannt werden. In den verfahrensgegenständlichen Werbungen waren diese Informationen aber weniger auffällig als die Leasingrate abgedruckt und vermischt mit anderen Informationen, zB bei der Bannerwerbung auf orf.at auf insgesamt 23 Zeilen schwer leserlichem Text. Auf dem Straßenplakat waren die aufklärenden Informationen so klein gedruckt, dass die für den vorbeifahrenden Verkehr nicht lesbar waren.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Linz 13.1.2020, 4 R 135/19d
Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Lockdown von Fitnessstudios (inkl. MUSTERBRIEF)

Der Unmut über die Vorgehensweise einiger Fitnessstudios in den letzten Monaten groß. Den VKI (Verein für Konsumenteninformation) erreichten zahlreiche Beschwerden darüber, dass Fitnessstudios auch während der Schließzeiten weiterhin Beiträge eingezogen haben oder die Zeiten der coronabedingten Betriebsschließung hinten an die Vertragsbindung anhängen wollen. Ärgernisse für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die im Gesetz nach Ansicht des VKI keine Deckung finden.

Zum Seitenanfang